…glaubhaft gemachte äußerst schlechte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit war jedoch (für die Bemessung der Geldstrafe) zusätzlich als Milderungsgrund zu bewerten, sodass die letztlich in Ermangelung eines solchen zusätzlichen Umstandes auf Grund der übrigen Tat- und Täterumstände durchaus angemessen erscheinende Geldstrafe von erheblich mehr als einem Fünftel des…
…der Bw. glaubwürdig dargelegte besonders eingeschränkte finanzielle Situation und damit verbunden ihre persönlichen Verhältnisse und ihre überaus geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hatten nach Ansicht des Berufungssenates im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates des Zollamtes Wien nicht hinreichend Berücksichtigung gefunden. Sie und der aufgezeigte zusätzliche Milderungsgrund, die Anrechnung…
…der sich aus den strafbestimmenden Wertbeträgen ergebenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Vom Spruchsenat wurden schon in der angefochtenen Entscheidung die eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnisse von einem monatlichen Einkommen als Angestellter in Deutschland in Höhe von € 1.000,00 ohne Sorgepflichten bei der Strafbemessung berücksichtigt. Zur persönlichen…
…und somit zu einer bereits als Milderungsgrund berücksichtigten teilweisen Schadensgutmachung geführt haben. Den bezeichneten mildernden Umständen steht der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen Zeitraum von nahezu 3 Jahren gegenüber. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu den persönlichen Verhältnissen und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw…
…geleistete Beitrag zur Wahrheitsfindung und die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit des Beschuldigten, denen keinerlei Erschwerungsgründe gegenüberstünden, werde, ausgehend von der täterpersönlichkeitsbezogenen Schuld und unter Bedachtnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des lediglich aus Pensionseinkünften seinen Lebensunterhalt bestreitenden Beschuldigten eine Geldstrafe iHv € 10.000,00 als angemessen erachtet…
…022,14 als weitere Milderungsgründe zu Gunsten des Bw. ins Kalkül zu ziehen. Zu den gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnissen und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Spruchsenat im erstinstanzlichen Erkenntnis festgestellt, dass der Bw. als Verkäufer…
…Die vom Bw. glaubwürdig dargelegte eingeschränkte finanzielle Situation und damit verbunden seine persönlichen Verhältnisse und seine überaus geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hatten nach Ansicht des Berufungssenates im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates des Zollamtes Wien nicht hinreichend Berücksichtigung gefunden. Sie und der aufgezeigte zusätzliche Milderungsgrund, die Anrechnung…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Die Strafbemessungsvorschriften der §§ 32 bis 35 StGB gelten dabei sinngemäß. Ebenso sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG für die betragsmäßige Ausmessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…Im Rahmen der Strafzumessung durch den Berufungssenat war als zusätzlicher weiterer gewichtiger Milderungsgrund die mittlerweile erfolgte vollständige Schadensgutmachung durch den Bw. bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Zudem war nach Senatsmeinung der Umstand, dass der Bw. trotz seiner in der Berufung dargestellten äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Situation…
…Fa. I-GmbH resultieren würden. Zweifelsfrei hat diese im Berufungsverfahren neu hervorgekommene Bankschuld des Bw. zusätzlichen negativen Einfluss auf seine ohnehin bereits äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und war daher ebenfalls zu Gunsten des Bw. bei der zweitinstanzlichen Strafneubemessung ins Kalkül zu ziehen. Wenn der Bw…
…vorliegenden Gründen des § 23 Abs. 2 FinStrG auf 2.700,00 € zu reduzieren. Zieht man schließlich noch die in der Berufung geltend gemachten persönlichen Umstände bzw. die sich daraus erschließende eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw. (vgl. auch Einkommensteuerbescheid 2007 zur StNr. 56) ins Kalkül…
…der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen; ebenso sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich im gegenständlichen Fall die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man…
…Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend von einer völligen Vernachlässig sämtlicher Melde- und Entrichtungspflichten in Bezug auf die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und somit von einem hohen Verschuldensgrad ist der Spruchsenat zu Recht von den Milderungsgründen der geringfügigen Schadensgutmachung und…
… 23 FinStrG heranzuziehenden Umstände und insbesondere unter Beachtung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten sei auf eine spruchgemäße Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe zu erkennen gewesen, wobei einer weiteren Strafreduzierung sowohl spezial- als auch generalpräventive Überlegungen entgegen gestanden seien. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung…
…so wird deutlich, dass in Anbetracht des vom Spruchsenat nicht festgestellten hohen Verschuldensgrades, trotz des berechtigten Vorbringens zusätzlicher Milderungsgründe im Rahmen der gegenständlichen Berufung und trotz der berücksichtigungswürdigen schlechten wirtschaftlichen und der beeinträchtigten gesundheitlichen Situation des Bw. sowie trotz einer positiven Zukunftsprognose, für eine Herabsetzung…
…sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß (Abs. 2 leg.cit.). Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…
…die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit diese nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten diesbezüglich die Bestimmungen der §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch (StGB) sinngemäß (vgl. § 23 Abs. 2 FinStrG). Daneben sind die persönlichen Verhältnisse und auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters entsprechend zu…
…1), wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß (Abs. 2). Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (Abs…
…wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Zutreffend wurde bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat die inhaltlich geständige Rechtfertigung der Bw1, ihre finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und die teilweise Schadensgutmachung als mildernd, als erschwerend hingegen der mehrmalige Tatentschluss berücksichtigt. Zusätzlich zu diesem erstinstanzlich bereits berücksichtigten Milderungsgründen…
…in der Berufung dargestellte äußerste eingeschränkte Gesundheitszustand des Bw, welcher zweifelsfrei zusätzlichen negativen Einfluss auf seine persönliche Situation und auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat. Unter Berücksichtigung des erstinstanzlich bei der Strafbemessung nicht zugrunde gelegten Milderungsgrundes des Handelns aus einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage heraus und des…