…glaubhaft gemachte äußerst schlechte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit war jedoch (für die Bemessung der Geldstrafe) zusätzlich als Milderungsgrund zu bewerten, sodass die letztlich in Ermangelung eines solchen zusätzlichen Umstandes auf Grund der übrigen Tat- und Täterumstände durchaus angemessen erscheinende Geldstrafe von erheblich mehr als einem Fünftel des…
…der Bw. glaubwürdig dargelegte besonders eingeschränkte finanzielle Situation und damit verbunden ihre persönlichen Verhältnisse und ihre überaus geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hatten nach Ansicht des Berufungssenates im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates des Zollamtes Wien nicht hinreichend Berücksichtigung gefunden. Sie und der aufgezeigte zusätzliche Milderungsgrund, die Anrechnung…
…der sich aus den strafbestimmenden Wertbeträgen ergebenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Vom Spruchsenat wurden schon in der angefochtenen Entscheidung die eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnisse von einem monatlichen Einkommen als Angestellter in Deutschland in Höhe von € 1.000,00 ohne Sorgepflichten bei der Strafbemessung berücksichtigt. Zur persönlichen…
…und somit zu einer bereits als Milderungsgrund berücksichtigten teilweisen Schadensgutmachung geführt haben. Den bezeichneten mildernden Umständen steht der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen Zeitraum von nahezu 3 Jahren gegenüber. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu den persönlichen Verhältnissen und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw…
…getroffen; diese stellt sich nach der Aktenlage und nach dem Rückstände am Abgabenkonto als sehr eingeschränkt dar. Insgesamt ist der erkennende Senat zum Ergebnis gelangt, dass die derzeit eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des belangten Verbandes sowie der bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße bislang unberücksichtigte Milderungsgrund des …
…geleistete Beitrag zur Wahrheitsfindung und die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit des Beschuldigten, denen keinerlei Erschwerungsgründe gegenüberstünden, werde, ausgehend von der täterpersönlichkeitsbezogenen Schuld und unter Bedachtnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des lediglich aus Pensionseinkünften seinen Lebensunterhalt bestreitenden Beschuldigten eine Geldstrafe iHv € 10.000,00 als angemessen erachtet…
…022,14 als weitere Milderungsgründe zu Gunsten des Bw. ins Kalkül zu ziehen. Zu den gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnissen und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Spruchsenat im erstinstanzlichen Erkenntnis festgestellt, dass der Bw. als Verkäufer…
…ziehen. Ausgehend von einer nach der Aktenlage gegebenen eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bf1 unter Einbeziehung der in der Beschwerde zu Recht geltend gemachten zusätzlichen Milderungsgründe erweist sich nach Dafürhalten des erkennenden Senates die aus dem Spruch ersichtliche reduzierte Geldstrafe als tätergerecht und schuldangemessen. Auch die…
…Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. Gemäß…
…Die vom Bw. glaubwürdig dargelegte eingeschränkte finanzielle Situation und damit verbunden seine persönlichen Verhältnisse und seine überaus geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hatten nach Ansicht des Berufungssenates im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates des Zollamtes Wien nicht hinreichend Berücksichtigung gefunden. Sie und der aufgezeigte zusätzliche Milderungsgrund, die Anrechnung…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Die Strafbemessungsvorschriften der §§ 32 bis 35 StGB gelten dabei sinngemäß. Ebenso sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG für die betragsmäßige Ausmessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. Gemäß…
…Im Rahmen der Strafzumessung durch den Berufungssenat war als zusätzlicher weiterer gewichtiger Milderungsgrund die mittlerweile erfolgte vollständige Schadensgutmachung durch den Bw. bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Zudem war nach Senatsmeinung der Umstand, dass der Bw. trotz seiner in der Berufung dargestellten äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Situation…
…berücksichtigter - Rückfallstäterschaft gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG, sowohl aus spezial- als auch generalpräventiven Erwägungen (vier einschlägige Vorstrafen), trotz überwiegender Milderungsgründe und vom Bf. dargestellter sehr eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie gegebener Sorgepflichten, nicht möglich. Die Höhe der gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der…
…Fa. I-GmbH resultieren würden. Zweifelsfrei hat diese im Berufungsverfahren neu hervorgekommene Bankschuld des Bw. zusätzlichen negativen Einfluss auf seine ohnehin bereits äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und war daher ebenfalls zu Gunsten des Bw. bei der zweitinstanzlichen Strafneubemessung ins Kalkül zu ziehen. Wenn der Bw…
…vorliegenden Gründen des § 23 Abs. 2 FinStrG auf 2.700,00 € zu reduzieren. Zieht man schließlich noch die in der Berufung geltend gemachten persönlichen Umstände bzw. die sich daraus erschließende eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw. (vgl. auch Einkommensteuerbescheid 2007 zur StNr. 56) ins Kalkül…
…der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen; ebenso sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich im gegenständlichen Fall die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände vor und nimmt man…
…Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend von einer völligen Vernachlässig sämtlicher Melde- und Entrichtungspflichten in Bezug auf die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und somit von einem hohen Verschuldensgrad ist der Spruchsenat zu Recht von den Milderungsgründen der geringfügigen Schadensgutmachung und…
…sah die Strafbehörde zutreffend die bisherige verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bf. als mildernd, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht hat der Bf. erstmals im Verfahren seine sehr eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (monatliches Nettoeinkommen € 1.100,00, kein Vermögen…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat wertete als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und die vom Beschuldigten nicht zu vertretende längere Verfahrensdauer als erschwerend das…