…Leistungsempfänger. Leistungsempfänger ist in der Regel die Kapitalgesellschaft, der die Mittel physisch übertragen werden. Nur ausnahmsweise muss der "eigentliche Empfänger" ermittelt werden. - Die Kapitalzuführung muss eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens des Leistungsempfängers bewirken. Die Kapitalzuführung muss geeignet sein, den Wert der Gesellschaftsanteile des Leistungsempfängers zu erhöhen…
…weshalb der Antrag abzuweisen war." In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde vorgebracht, es liege eine Treuhandkonstruktion vor. Eigentlicher Stifter wie auch Begünstigter sei Herr S, der laut beiliegendem Treuhandvertrag samt Nachträgen als Treugeber den Treuhänder G beauftragt habe, die Privatstiftung (Bw) zu errichten…
…weshalb der Antrag abzuweisen war." In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde vorgebracht, es liege eine Treuhandkonstruktion vor. Eigentlicher Stifter wie auch Begünstigter sei Herr A, der laut beiliegendem Treuhandvertrag samt Nachträgen als Treugeber den Treuhänder G beauftragt habe, die Privatstiftung (Bw) zu errichten…
…damit Sollzinsenreduktion, sondern auf einem Sparbuch veranlagt worden seien, wobei lediglich immer nur die Kapitalbewegungen in der Bilanz der S. erfasst wurden. Als eigentlicher Machthaber der S. sei der Bw. über sämtliche Bereiche genauestens informiert gewesen und habe somit ungehindert die o. a. Transaktionen setzen…
…werde, obliege einer Vereinbarung zwischen Kunden und Begleitperson. Unterschiedliche Gestaltungen der überlassenen Zeit hätten jedoch keinerlei Einfluss auf die Höhe des Entgeltes. Die Gestaltung der Zeit sei also nicht eigentlicher Gegenstand der Leistung. Insofern könne nicht geschlossen werden, dass die Begleitperson in eigenem Namen auftrete…
…Leistungsnachweise (Aufmaße, Stundenlisten) vorgelegt worden seien, ging die Betriebsprüfung von verdeckten Ausschüttungen i.H.v. 93% der Rechnungssumme an dem Mehrheitsgesellschafter F.S. der von H.R. als 'eigentlicher Geschäftsführer' bezeichnet worden war, aus. Das Finanzamt für den 8., 16. und 17. Bezirk in…
…zB vereinbarungsgemäß an einen Dritten weiterzuleiten hat, ist deshalb nicht der eigentliche Empfänger. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch eine juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Abgabenbehörde in Ausübung der freien…
…zB vereinbarungsgemäß an einen Dritten weiterzuleiten hat, ist deshalb nicht der eigentliche Empfänger. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch eine juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Abgabenbehörde in Ausübung der freien…
…zB vereinbarungsgemäß an einen Dritten weiterzuleiten hat, ist deshalb nicht der eigentliche Empfänger. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch eine juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Abgabenbehörde in Ausübung der freien…
…der Umstände des anhängig gewesenen Ausgangssachverhaltes dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter zuzurechnen waren, weil dieser als der eigentliche Empfänger - abweichend vom verkürzten Zahlungsfluss - einen Anspruch auf die Leistung hatte. Überdies würde eine derart weite Auslegung des gesellschaftsteuerrelevanten GeseIlschafterbegriffes, welche jede Person - ob Gesellschafter oder Nichtgesellschafter - erfasst…
…3 erfüllen könnten. Der Sachverhalt sei nicht so gelagert, dass hier ausnahmsweise eine andere Wertung abweichend vom eigentlichen Empfänger stattfinden könnte. Das Zitat aus dem Urteil des EuGH Rs C-494/03 Senior Engineering Investments breche just bei der RN 43 ab, wo der EuGH…
…= Zeitpunkt der Bewertung) der weiter zu verwendende Betrag nicht einmal feststehend und daher auch nicht abzugsfähig. Durch die zweistufige Vorgangsweise sind die Zuschüsse einerseits der STADT und andererseits der Holding zuzurechnen und die eigentlichen Empfänger der Zuschüsse einerseits die Holding und andererseits die X*…
…EuGH, dass die Leistungen eines mittelbaren Gesellschafters ausnahmsweise auf Grund der besonderen Fallkonstellationen der zur Entscheidung anstehenden Sachverhalte dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter zuzurechnen waren, weil dieser als der eigentliche Empfänger einen Leistungsanspruch hatte. In der durch die Bw. angeführten Vorjudikatur ging es dagegen darum, dass…
…EuGH, dass die Leistungen eines mittelbaren Gesellschafters ausnahmsweise auf Grund der besonderen Fallkonstellationen der zur Entscheidung anstehenden Sachverhalte dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter zuzurechnen waren, weil dieser als der eigentliche Empfänger einen Leistungsanspruch hatte. In der durch die Bw. angeführten Vorjudikatur ging es dagegen darum, dass…
…Leistungsempfänger. Leistungsempfänger ist in der Regel die Kapitalgesellschaft, der die Mittel physisch übertragen werden. Nur ausnahmsweise muss der "eigentliche Empfänger" ermittelt werden. - Die Kapitalzuführung muss eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens des Leistungsempfängers bewirken. Die Kapitalzuführung muss geeignet sein, den Wert der Gesellschaftsanteile des Leistungsempfängers zu erhöhen…
…in der eine andere Gesellschaft, etwa die Tochtergesellschaft (Senior BV), als der "eigentliche Empfänger" des Beitrags anzusehen wäre. 28 Daher ist zu prüfen, ob nach den Vorschriften der Richtlinie 69/335 der fragliche Beitrag bei der Enkelgesellschaft (Senior GmbH) gesellschaftsteuerpflichtig ist. Sollte dies der Fall…
…wiederum die Bw. als die eigentliche Empfängerin dieser Zuschüsse zu qualifizieren. Hinsichtlich der Einbeziehung des Betrages von 350,000.000,-- S ist Folgendes auszuführen: Die Abgabenschuld entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft. Nach KVG ist die Steuer auf…
…= Zeitpunkt der Bewertung) der weiter zu verwendende Betrag nicht einmal feststehend und daher auch nicht abzugsfähig. Durch die zweistufige Vorgangsweise sind die Zuschüsse einerseits der STADT und andererseits der Holding zuzurechnen und die eigentlichen Empfänger der Zuschüsse einerseits die Holding und andererseits die X*…
…physisch übertragen werden. Der EuGH hat aber auch unter Hinweis auf die Rechtssache ESTAG dargelegt, dass es sich ausnahmsweise anders verhalten kann und dann der "eigentliche Empfänger" der fraglichen Mittel oder Leistungen ermittelt werden muss. Wie aus dem Referat der C. am 24. Februar 1998…
…14. Juli 2005 (Nummer 31) in der Rechtssache Senior Engineering nach - die Zwischengesellschaft dann als der eigentliche Empfänger bestimmt werden könne, wenn die Einlage bei der Enkelgesellschaft als Gegenleistung für Rechte an die Zwischengesellschaft erfolge. Die Bw. ist tatsächliche Empfängerin der Kapitalzuschüsse und die L…