…Leistungsempfänger. Leistungsempfänger ist in der Regel die Kapitalgesellschaft, der die Mittel physisch übertragen werden. Nur ausnahmsweise muss der "eigentliche Empfänger" ermittelt werden. - Die Kapitalzuführung muss eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens des Leistungsempfängers bewirken. Die Kapitalzuführung muss geeignet sein, den Wert der Gesellschaftsanteile des Leistungsempfängers zu erhöhen…
…der in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der G-1 (FN N-4; Tochtergesellschaft der G-2) als eigentlicher Empfängerin zuzurechnen sei. Auf Grund der Verschmelzung der G-2 (FN N-2) auf die Bf. (FN N-5) sei diese Gesamtrechtsnachfolgerin der leistenden Gesellschaft und werde als Haftungspflichtige…
…Ergebnisabführungsvertrag zwischen B und C war es bereits im Zeitpunkt der Zusage offensichtlich, dass sich die Verpflichtung zur Leistung eines Zuschusses unmittelbar im Betriebsvermögen der B auswirkt. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist B eigentlicher Empfänger der von A eingegangenen Verpflichtung zur Leistung des Zuschusses. 3.2. …
…dass der BF keinen Nachweis erbracht habe, dass die in den Rechnungen abgerechneten Leistungen tatsächlich und in der erbrachten Höhe erbracht worden seien. Zudem sei eine Nennung der Empfänger im Sinne des § 162 BAO nicht erfolgt, weswegen den oben genannten Fremdleistungsaufwendungen die Anerkennung zu versagen…
…Z 1 Satz 1 EStG 1988). Die Abzugsteuer beträgt generell 20% (siehe § 100 Abs 1 EStG 1988 in der hier maßgeblichen Fassung BGBl I Nr 111/2010). § 100 Abs 2 EStG 1988 regelt: "Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte gemäß § 99 Abs. 1…
…Eigentümergemeinschaft sei klar, dass es sich um keine Miete sondern eine bloße Kostenbeteiligung handle und die von der Dienstnehmerin geleisteten Zahlungen bei der Bf reine Durchlaufposten seien. Die Wohnraumüberlassung liege auch nicht in der eigentlichen Geschäftstätigkeit der Bf. Andererseits wird in eventu beantragt, dass für…
…weshalb der Antrag abzuweisen war." In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde vorgebracht, es liege eine Treuhandkonstruktion vor. Eigentlicher Stifter wie auch Begünstigter sei Herr S, der laut beiliegendem Treuhandvertrag samt Nachträgen als Treugeber den Treuhänder G beauftragt habe, die Privatstiftung (Bw) zu errichten…
…weshalb der Antrag abzuweisen war." In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde vorgebracht, es liege eine Treuhandkonstruktion vor. Eigentlicher Stifter wie auch Begünstigter sei Herr A, der laut beiliegendem Treuhandvertrag samt Nachträgen als Treugeber den Treuhänder G beauftragt habe, die Privatstiftung (Bw) zu errichten…
…damit Sollzinsenreduktion, sondern auf einem Sparbuch veranlagt worden seien, wobei lediglich immer nur die Kapitalbewegungen in der Bilanz der S. erfasst wurden. Als eigentlicher Machthaber der S. sei der Bw. über sämtliche Bereiche genauestens informiert gewesen und habe somit ungehindert die o. a. Transaktionen setzen…
…S* GmbH gefälscht zu haben, wobei die Ausgangsrechnungen [vom Bf.] gegen ein Entgelt in Höhe von rund 10 - 12% der Rechnungssummen an die Verantwortlichen der Empfängerfirmen verkauft wurden. Von den so vereinnahmten Geldern wurden laut Aussagen des EH* ein monatlicher Betrag von durchschnittlich € 4…
…20.7.2021, 12E ***20***-2 brachte monatlich einen Bruchteil des laufenden Unterhalts (pro Kind ca EUR 160,- monatlich) herein. Bezeichnenderweise fehlt auf dieser Trugurkunde ua auch ein Eintrag in den Spalten "Auftraggeber IBAN" und "Empfänger IBAN / Kto". Dass diese Urkunde falsch ist, ergibt sich…
…wurde über das Vermögen des J.S. Konkurs eröffnet. Der Betrieb des Wettlokals wurde bis 21.07.2015 weitergeführt. Da J.S. dem Außenprüfer zur eigentlichen Art des Zustandekommens der Wettabschlüsse keine Auskunft geben konnte, der B. S.A. von verschiedenen Wettunternehmern in Österreich virtuelle…
…werde, obliege einer Vereinbarung zwischen Kunden und Begleitperson. Unterschiedliche Gestaltungen der überlassenen Zeit hätten jedoch keinerlei Einfluss auf die Höhe des Entgeltes. Die Gestaltung der Zeit sei also nicht eigentlicher Gegenstand der Leistung. Insofern könne nicht geschlossen werden, dass die Begleitperson in eigenem Namen auftrete…
…Leistungsnachweise (Aufmaße, Stundenlisten) vorgelegt worden seien, ging die Betriebsprüfung von verdeckten Ausschüttungen i.H.v. 93% der Rechnungssumme an dem Mehrheitsgesellschafter F.S. der von H.R. als 'eigentlicher Geschäftsführer' bezeichnet worden war, aus. Das Finanzamt für den 8., 16. und 17. Bezirk in…
…Zuflussprinzip des § 19 EStG, daher seien Einnahmen/Ausgaben im Zusammenhang mit den Sondergebühren, die nach eigentlicher Beendigung der ärztlichen Tätigkeit anfielen, weder in einem Betriebsaufgabeergebnis noch im Zeitpunkt der Entstehung zu erfassen. Es gelte für die Einnahmen und Ausgaben das Zufluss/Abflussprinzip. Bei den Rechtsanwaltskosten…
…um sie van einer Firma abzuwerben! I. Ab. erzählte C.H., dass die Bf. eigentlich seine Firma sei und Gf. für ihn arbeite. Weiters soll auch R.M. an dieser Firma im Hintergrund beteiligt sein." N.St. (Hausmeister A-Gasse 3) vom 13. Jänner 2003: "…
…zur A. C. AG zum gegenständlichen Zeitpunkt keinen Kapitalbedarf. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist die A. C. AG als eigentliche Empfängerin des Zuschusses in Höhe von € 170.000.000,00 zu sehen. Da die Zuschüsse gewährenden Gesellschaften Gesellschafter der A. C. AG waren, unterliegen die…
…über den Umweg der Ergebnisabfuhr an die Rechtsvorgängerin geflossen ist, nämlich € 170.000.000,00, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Rechtsvorgängerin eigentliche Empfängerin. Dass es sich hier um freiwillige Leistungen handelt, ist unbestritten. Zum Einwand, dass die Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte an der Rechtsvorgängerin…
…zB vereinbarungsgemäß an einen Dritten weiterzuleiten hat, ist deshalb nicht der eigentliche Empfänger. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch eine juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Abgabenbehörde in Ausübung der freien…
…zB vereinbarungsgemäß an einen Dritten weiterzuleiten hat, ist deshalb nicht der eigentliche Empfänger. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch eine juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Abgabenbehörde in Ausübung der freien…