…Zl. 2006/15/0024 wird weiters ausgeführt, dass bei Anmietung einer Wohnung am Beschäftigungsort, die die erstmalige Begründung eines eigenen Hausstandes bedeutet, es für eine alleinstehenden Steuerpflichtigen zumutbar ist, den weiteren Wohnsitz im Haus seiner Eltern aufzugeben. Selbst wenn seine Tätigkeit am Beschäftigungort beendet sein…
…weiterhin unentgeltlich ein Zimmer zur Verfügung gestanden. Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers setzt, wie bereits oben ausgeführt wurde, einen eigenen Hausstand voraus. Bei dem im zeitraum Dezember 2003 vorliegenden Sachverhalt kann aber auch nicht von einer doppelten Haushaltsführung die Rede sein…
…auf die bisherige VwGH-Judikatur zum Bereich der doppelten Haushaltsführung allerdings nicht auszugehen. Fest steht, dass der VwGH für den Heimatwohnsitz von allein stehenden Dienstnehmern die Führung eines "eigenen Hausstandes" fordert, wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B…
…führte aus, dass eine Ungleichbehandlung vorliegen würde, wenn nur auf den eigenen Hausstand abgestellt würde, da es keinen Unterschied machen könne, ob etwa die Eltern und das Kind jeweils eine 50 qm-Wohnung in einem Haus nutzten oder Eltern und Kind eine 100 qm-Wohnung…
…nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall ist der Berufungswerber ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Hausstandes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn er im Heimatland über eine eigene Wohnung verfügt…
…da die darin enthaltenen Ausführungen nur allgemeiner Natur sind und für die gegenständliche Frage des eigenen Hausstandes der Berufungswerberin darin keine Aussage getroffen wird. Bezüglich des weiteren in der Berufung genannten Streitpunktes (Absetzung für die Abnutzung des Notebooks) wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung…
…Berufungssenat I, vom 29. Juni 2001, wonach die Wochenendheimfahrten auf Grund des Fehlens eines eigenen Hausstandes der Bw. in Österreich als nicht abzugsfähig erkannt wurden, geht der UFS davon aus, dass im gegenständlichen Fall Heimfahrten aus folgenden Erwägungen grundsätzlich anzuerkennen sind: Dem Veranlagungsakt ist zu…
…die dafür entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im angefochtenen Bescheid ging das Finanzamt davon aus, dass der Berufungswerber in Wiesing für die Dauer des Kurses auch am Wochenende ein Appartement, in A dagegen keine eigene Wohnung (eigenen Hausstand) zur Verfügung hatte. Diese Annahmen treffen…
…die Familienbeihilfe für ihre Tochter u ab Jänner 2007. Im Zeitraum von September 2005 bis einschließlich Dezember 2006 hat die Tochter laut vorliegender Aktenteile und Unterlagen wegen Umzug/Übersiedlung und eigener Hausstandsgründung selbst die Familienbeihilfe bezogen. Das von der Bw in ihren Eingaben angesprochene Berufungsverfahren…
…zu verweisen, wonach die Rechtsansicht, ein Zimmer im Haushalt der Eltern könne nicht als "eigener Hausstand" angesehen werden, im EStG 1988 kein gesetzliche Deckung findet. Ob am "Familienwohnsitz" auch ein "eigener Hausstand" besteht, ist damit nicht wesentlich für die Frage, ob die Kosten der doppelten…
…lediglich einen abgeleiteten Wohnsitz (z.B. Jugendzimmer) insofern darstellt, als am Wohnsitz der Eltern in der Regel kein eigener Hausstand geführt wird. Im vorliegenden Fall stellt der Hauptwohnsitz in K1 jedoch nicht nur den "abgeleiteten Wohnsitz" der Eltern dar, da die Liegenschaft im Hälfteeigentum der…
…an den Wochenenden stellte dieser Wohnsitz seinen Lebensmittelpunkt dar. Der Bw. verfügte somit an diesem Wohnsitz über keinen eigenen Hausstand, da ein im Wohnungsverband der Mutter und des Bruder gelegenes Zimmer nicht als Haushalt angesehen werden kann. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
…Lebensinteressen in B-Dorf, so wurde ein Familienwohnsitz in B-Dorf jedenfalls frühestens Ende 2001 begründet, weil erst ab diesem Zeitpunkt dort ein eigener Hausstand vorhanden war. Davor war die Wohnung in Wien als Familienwohnsitz anzusehen. Auch wenn man davon ausgeht, dass der Familienwohnsitz in…
…zwei Zimmern für den Bw. enthält, wobei die Betriebskosten vom Bw. zu tragen sind. Dadurch wird jedenfalls kein eigener Hausstand des Bw. begründet, sondern dabei handelt es sich um einen abgeleiteten Wohnsitz am Wohnsitz der Eltern. Zwar beantragte der Bw. nicht die Kosten der doppelten…
…einer Weiterbeschäftigung nach der Sommersaison 2006 durch den Eigentümerwechsel in der Schifffahrt sollten speziell bei den Familienheimfahrten die Verhältnisse im Einzelfall und nicht schematisch auf einen bestimmten Zeitraum berücksichtigt werden. Es liege ein eigener Hausstand aus gemeinsamem Recht in Magdeburg vor, da eine Wohngemeinschaft vorliege…
…die Kosten für das Wohnen von den Eltern getragen werden (die von K. bewohnten Räumlichkeiten werden ihm von den Eltern unentgeltlich zur Verfügung gestellt) kann ein eigener Hausstand Ihres Sohnes nicht festgestellt werden. Diverse Räume des Hauses werden von allen Familienmitgliedern benutzt, wie z.B…
…von einem eigenen Haushalt nicht ausgegangen werden kann, da er nicht die gesamte Wohnung in x aus eigenem Recht nutzt und die Kosten des Haushaltes nicht überwiegend trägt. Nach den Ermittlungsergebnissen ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber in Wien überhaupt erstmals einen eigenen Hausstand gegründet…
…es der Unabhängige Finanzsenat daher als erwiesen an, dass der Bw. im Jahr 2008 in seinem Elternhaus einen "eigenen Hausstand" im Sinne der obigen Ausführungen geführt hat. Der Bw. hat die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung mit Pflege- und Betreuungspflichten gegenüber seiner Mutter begründet. Dazu wurde ausgeführt…
…Einkommenshöhe hat allerdings lediglich der Kirchenbeitrag die Bemessungsgrundlage vermindert. Der beantragte Unterhaltsabsetzbetrag wurde ohne Begründung nicht berücksichtigt. Zu den anderen Antragspunkten wurde folgende Begründung angeführt: Nach eigenen Angaben des Berufungswerbers sei er seit 10. Oktober 2003 geschieden. Die Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung seien bereits…
…96/15/0259). Eine doppelte Haushaltsführung liegt bei einem ledigen Steuerpflichtigen vor, wenn der ledige Arbeitnehmer außerhalb des Ortes (Hauptwohnsitz), in dem er einen eigenen Hausstand (Wohnung, etc.) unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort (Zweitwohnsitz) wohnt und auch dort einen Haushalt führt. Das Finanzamt…