…bzw. Unsicherheiten, insbesondere auch unter Zugrundelegung von geschätzten 235 beruflich veranlassten Nächtigungen in W pro Jahr, zum Ergebnis, dass die eigene Wohnung des Bw. demnach bereits innerhalb von rd. zehn Jahren billiger käme als eine Fremdunterkunft (Hotel). Das Finanzamt hat im vorliegenden Fall ua. damit…
…sich die Wohnungseigentümer zur Tätigung der mit der Erhaltung und Verwaltung des Liegenschaftsteiles Dachboden verbundenen Aufwendungen als eigenständige Personenvereinigung im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1972 zusammengeschlossen und alle Voraussetzungen zur Anerkennung der Unternehmereigenschaft dadurch erfüllt, dass die Gemeinschaft im eigenen Namen…
…Es konnten daher nur die Aufwendungen für eine Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten anerkannt werden. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und ausgeführt, dass der Berufungswerber im Haus der Eltern lebe und dort eine eigene Wohnung innehabe. Derzeit sei er in W zur Fort- und Weiterbildung…
…einzelnen Einkünften unter anderem nicht abgezogen werden die für den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung. Die Aufwendungen für die eigene Wohnung sind daher nicht abzugsfähig (Doralt, EStG, 4. Auflage, § 20 Tz. 163, "Wohnungskosten", m.w.N.). Instandsetzungs- bzw…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen würden, weil der Bw. als alleinstehender Steuerpflichtiger im Heimatort über kein eigene Wohnung verfüge und der Besuch der Eltern nicht als Familienheimfahrt zu werten sei. Mit Eingabe vom 21. Juni 2002, beim Finanzamt eingelangt am 25…
…steuerliche Vertreter der Bw. dann mit, dass die Bw. in A eine eigene Wohnung im ersten Stock des (elterlichen) Wohnhauses zur Verfügung gehabt habe. Deren Beschaffenheit ergebe sich aus dem vorgelegten Bauplan. Belege zum Nachweis der Kosten lägen nicht mehr vor. Die Heimfahrten seien aus…
…Beilage zur Niederschrift über die Schlussbesprechung): Als Beweis wird die Besichtigung der Wohnung angeboten, der Plan wurde bereits vorgelegt. Auf die Frage "Was eine Besichtigung beweisen soll, wird angegeben, dass ein eigenes Zimmer und die notwendigen Gegenstände für die Bewältigung seiner Aufgaben vorhanden sind. Vom…
…000 Euro) fremdfinanziert. Die Wohnung (89 m² Wohnfläche + 220 m² Garten) sei sodann vermietet worden. Aufgrund erhöhten Raumbedarfes des Bw habe er seine eigene Wohnung Adresse1 Top 5 (80 m² Wohnfläche + 20 m² Terrasse) mit dem Mieter von Top 2 getauscht. Durch die geringere Fläche…
…Umstand der eigenen Haushaltsführung am Wohnsitz ihrer Eltern nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Nachdem das Finanzamt in seinem Vorhaltsschreiben vom 7.1.2008 eindeutig die Vorlage eines Bauplanes vom gesamten Haus der Eltern gefordert hat, kann auch die handschriftlich erstellte Skizze der Wohnung der…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" angesehen werden (vgl. VwGH 22.9.1987, 87/14/0066, 18.12.1997, 96/15/0259). Der Berufungswerber führt als bei seinen Eltern wohnend keinen eigenen Haushalt…
…bedeutet dies, dass die eigene Wohnung des Steuerpflichtigen ausschließlich oder zumindest fast ausschließlich als Unterkunft auf betrieblich veranlassten Reisen (oder wie im Beschwerdefall gleichzeitig auch als Büro) verwendet werden muss und private Zwecke für das Halten der Wohnung - so etwa als Aufenthalt bei Privatreisen, als…
…dass es sich weder um eine Anstaltspflege noch Heimerziehung handelt, weil die Berufungswerberin selbständig eine eigene Wohnung bewohnt und nur im Zuge der mobilen Jugendbetreuung von der Therapeutischen Gemeinschaft Steiermark betreut wird. Mit Bericht vom 28. September 2009 legte das Finanzamt Graz-Stadt die Berufung…
…von einem ledigen Arbeitnehmer zu Wohnzwecken benützt wird nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" angesehen werden (vgl. VwGH 22.09.1987, 87/14/0066, 18.12.1997, 96/15/0259). Ein Steuerpflichtiger, der lediglich ein Zimmer bei seinen Eltern bewohnt, führt keinen eigenen Haushalt…
…nämlich einer Vermietung an die eigenen Kinder, ausgegangen worden. § 22 BAO stelle lediglich eine Ergänzungsnorm zu § 21 BAO dar und habe keine selbständige normative Bedeutung. Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wurde nachstehendes Ergänzungsersuchen an den Berufungswerber gerichtet: 1) Laut Aktenlage vermieteten Sie Ihre Wohnung in I…
…Da von Frau BE die Wohnung erst in ca.2 Jahren benötigt wird, wurden Teile nicht als eigene Wohnungen, sondern als Wohnräume für Dienstnehmer der Bw vermietet. Die westseitige Wohnung wird von Frau K Barbara bewohnt. Im Erd- und Obergeschoß sind insgesamt vier Wohnungen untergebracht ..…
…dass bei einem im Miteigentum stehenden Gebäude, welches teilweise von einem oder mehreren Miteigentümern für eigene Wohnzwecke benutzt wird, wobei der Miteigentümer die selbstbenutzte Wohnung als Mieter der Miteigentümergemeinschaft (Hausgemeinschaft) nutzt, ein derartiges Mietverhältnis bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte nicht anders behandelt…
…sich in AdrBw. aufhalte; ob sie in AdrBw. in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohne; seit wann und welche Studienrichtung sie studiere, Stellung zu nehmen. Unter Beilage des Studienblattes der Wirtschaftsuniversität Wien führte die Bw. konkret antwortend mit Schreiben vom 16. Dezember 2005…
…ebenfalls nennen könne. Da die Wohnungen aber noch immer nicht vollkommen saniert seien, sei es zu keinem Abschluss eines Mietvertrages gekommen. Weiters brachte der Bw. vor, seine Mutter lebe seit drei Jahren von seinem Vater getrennt und habe daher eine eigene Wohnung benötigt. Der Grund…
…seiner Tochter eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen (Bestätigung des Familienreferates der Tiroler Landesregierung). Im Hinblick auf die Behinderung des Bw. und seiner Ehegattin sowie den Unfall, den der Bw. erlitten habe, seien die streitgegenständlichen Wohnungsaufwendungen für die Tochter außergewöhnlich. Über die Berufung wurde…
…bestritten, stellt aber keinen Nachweis/Beweis hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung der Wohnung in Linz dar. Der Berufungswerber war im berufungsgegenständlichen Jahr bereits 37 Jahre alt (Geburtsjahr 1971). In diesem Fall kann nicht angenommen werden, dass es üblich ist, dass jemand der eine eigene Wohnung besitzt…