…Reaktion. B) Rechtliche Würdigung Gem. § 32 Z 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 auch die Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit. Dabei ist diese Bestimmung aber nicht dazu da, fehlerhafte Veranlagungen der Vorjahre zu sanieren. Gem. …
…Abs. 3 EStG auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG. Entsprechend werden auch Ausgaben die im Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber erst nach Beendigung der betrieblichen Betätigung anfallen, als negative Einkünfte vom …
…Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1-3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), ... § 32 Z. 2, 1. Teilstrich, EStG 1988 setze somit die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit voraus…
…sondern nur, ob der Aufwand betrieblich veranlasst ist oder nicht. Diese Veranlassung kann durchaus auch kausal geprüft, und im gegenständlichen Fall auch nachgewiesen werden: Veranlasst ist der Aufwand letztlich durch das Ziel, betriebliche Einkünfte aus einer ärztlichen Tätigkeit zu erzielen. Für die Ausübung dieser Tätigkeit…
…Umsatzsteuer einbezogen werde, komme es zu einer kumulativen Steuerbelastung. Die Amtspartei verwies auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und erklärte, die Überlegungen des steuerlichen Vertreters seien zwar für betriebliche Einkünfte zutreffend, nicht jedoch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Berücksichtigung der bisher vom Bw. entrichteten Umsatzsteuer…
…in der Stellungnahme des Prüfers wurde auf die Einkommensteuerrichtlinien (Rz. 4113a), verwiesen: Ruhebezüge oder nachträgliche betriebliche Einkünfte aus einer ehemaligen aktiven Tätigkeit seien von der Pauschalierung nicht erfasst.'' Auch der unabhängige Finanzsenat hat bisher in 3 Entscheidungen (RV/1705-W/02 v. 10.05.2004…
…Einkünfte jedenfalls für die Schuldübernahmen des Berufungswerbers zu, welche er nach der Beendigung der A GmbH und seines Arbeitsverhältnisses mit der A GmbH eingegangen ist. Nun ist zu beachten, dass der Berufungswerber nicht etwa ein Einzelunternehmen beendet hat und zu beurteilen wäre, welche ehemaligen betrieblichen…
…Betriebsaufgabe (-veräußerung) eine Tilgung der Schuld zugemutet werden kann. Eine ehemalige betriebliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Einkunftsquelle veräußert oder aufgegeben worden ist. Liegt keine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor, sondern eine bloße faktische Einstellung des Betriebes, wird ebenfalls von einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd …
…ihm zumutbare Tilgung 1999 geleistet, wäre die ehemalige betriebliche Verbindlichkeit von S 665.090,69 auf S 282.419,42 reduziert worden. Wendet man die gleiche Methode auf das Jahr 2000 an, ergibt sich, dass vom Gesamtbetrag der Einkünfte (wieder angenommen, es wären dem Berufungswerber…
…G K | 198/792 Anteile Mitte 1999 sei ein Teil (Betriebsteil "West") des Top 1 mittels einer Zwischenwand abgetrennt, aus dem Betriebsvermögen entnommen und einem anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte entgeltlich überlassen worden (Vermietung an die Fa. Wb GmbH). Die Betriebsprüferin vertrat die Ansicht…
…Ruhebezüge oder (nachträgliche) betriebliche Einkünfte aus einer ehemaligen aktiven Tätigkeit sind von der Pauschalierung nicht erfasst. Mit als Vorlageantrag zu wertendem Schreiben wird das Begehren nach Abzug pauschaler Ausgaben von der unter den Einkünften aus selbständiger Arbeit eingereihten Treueprämie wie folgt aufrechterhalten: "Im Einklang mit…
…den am Familienwohnsitz erzielten betrieblichen Einkünften ergeben (s. Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG 1988, § 16 Abs. 1 Z 6, Tz 3, und die dort genannte Judikatur). Unzutreffend gehen sowohl die Bw als auch das Finanzamt von den Betriebseinnahmen aus, es sind jedoch die Einkünfte maßgebend…
…Abs. 3 EStG auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG. Entsprechend werden auch Ausgaben die im Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber erst nach Beendigung der betrieblichen Betätigung anfallen, als negative Einkünfte vom …
…festgestellt, dass Änderungen des Veräußerungserlöses, die erst durch nach Ablauf des Jahres einer Betriebsveräußerung eingetretene Umstände bewirkt werden, als Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen sind (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0151, zu einem nach der…
…32 Z 2 EStG 1988 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 leg. cit. (zB. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des…
…einer Anwartschaft auf eine solche oder ... 2) Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit im Sinne des …
…gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch: Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit…
…spätere) Einkünfte aus konkreten Leistungen im Auge, ist unzutreffend: Werden nämlich von einem Steuerpflichtigen (im Rahmen einer hiefür in Betracht kommenden Einkunftsart) konkrete Leistungen erbracht, so handelt es sich begrifflich nicht um eine "ehemalige betriebliche Tätigkeit", sondern um eine aktuelle, der jeweiligen Einkunftsart zuzuordnende Tätigkeit…
…bei denen bei den einzelnen Einkünften bestimmte Aufwendungen und Ausgaben nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen. Die Gewährung eines Darlehens selbst könne daher schon begrifflich nicht unter § 20 EStG subsumiert werden. Entscheidend sei ausschließlich, ob die Darlehensgewährung betrieblich veranlasst und somit dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen…
…einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). § 32 Z 2 ist Grundlage dafür, dass nicht nur während des zeitlichen Kernbereichs der in den Einkunftsarten…