…cit. auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 leg. cit., wie beispielsweise Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen. Solche Einkünfte sind der Einkunftsart zuzurechnen, der die frühere Tätigkeit…
…Reaktion. B) Rechtliche Würdigung Gem. § 32 Z 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 auch die Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit. Dabei ist diese Bestimmung aber nicht dazu da, fehlerhafte Veranlagungen der Vorjahre zu sanieren. Gem. …
…Abs. 3 EStG auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG. Entsprechend werden auch Ausgaben die im Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber erst nach Beendigung der betrieblichen Betätigung anfallen, als negative Einkünfte vom …
…den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3. Für die Anerkennung von Ausgaben als negative ehemalige betriebliche Einkünfte bzw. als sonstige Werbungskosten ist Voraussetzung, dass ein ehemaliger Gesellschaftergeschäftsführer…
…sein. Insbesondere aber setzt die Geltendmachung nachträglicher Betriebsausgaben eine ehemalige betriebliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen voraus, mit der die Ausgaben in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2016, § 32 Rz 28). Der Bf. hat jedoch weder in den Vorjahren noch im Streitjahr betriebliche Einkünfte erklärt…
…einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche (Abs. 1 Z 1 lit.b)), sowie u.a. Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem…
…Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1-3 (z.B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), ... § 32 Z. 2, 1. Teilstrich, EStG 1988 setze somit die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit voraus…
…Ausgabenbelege für die Jahre 2005-2008 vor. Aus Gründen der Zumutbarkeit und Verwaltungsökonomie legte er lediglich Ausgabenbelege ab 100 € je Ausgabeneinzelposition vor. Das ehemalige betriebliche Bankschuldkonto sei am 04.03.2008 wegen zeitlichen Ablaufs von der Bank aufgelöst worden, indem die Bankschuld iHv -39…
…welche abgeschlossenen Geschäfte auf eine nachhaltige Bestätigung schließen lassen, die Vertragspartner der ***X GmbH & Co KG*** von Geschäften, die ihr betriebliche Einkünfte vermitteln, zu nennen, die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sowie den Zahlungsverkehr nach durch die ***X GmbH & Co KG*** erbrachter Leistungen darzulegen. Nach…
…Dieses bilde den Mittelpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit. Daher sei die Bestimmung des § 20 Abs. 2 lit. d EStG 1988 nicht anzuwenden. Auf die vorgelegten Fotos wurde verwiesen. Die Betriebsausgaben iHv Euro 6.855,16 (Kennzahl 9230) für die Ermittlung der Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit als…
…als auch die Aufgabe. Beides wurde daher durch dieselbe Ursache bewirkt. Wenn die Hinterbliebenenunterstützung nicht zur laufenden Tätigkeit gehört, unzweifelhaft eine Betriebsaufgabe vorliegt und als betriebliche Einkünfte iSd § 22 Z 4 EStG zu erfassen ist, was sonst könnte sie denn sein als ein (Teil des…
…sondern nur, ob der Aufwand betrieblich veranlasst ist oder nicht. Diese Veranlassung kann durchaus auch kausal geprüft, und im gegenständlichen Fall auch nachgewiesen werden: Veranlasst ist der Aufwand letztlich durch das Ziel, betriebliche Einkünfte aus einer ärztlichen Tätigkeit zu erzielen. Für die Ausübung dieser Tätigkeit…
…Umsatzsteuer einbezogen werde, komme es zu einer kumulativen Steuerbelastung. Die Amtspartei verwies auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und erklärte, die Überlegungen des steuerlichen Vertreters seien zwar für betriebliche Einkünfte zutreffend, nicht jedoch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Berücksichtigung der bisher vom Bw. entrichteten Umsatzsteuer…
…in der Stellungnahme des Prüfers wurde auf die Einkommensteuerrichtlinien (Rz. 4113a), verwiesen: Ruhebezüge oder nachträgliche betriebliche Einkünfte aus einer ehemaligen aktiven Tätigkeit seien von der Pauschalierung nicht erfasst.'' Auch der unabhängige Finanzsenat hat bisher in 3 Entscheidungen (RV/1705-W/02 v. 10.05.2004…
…Einkünfte jedenfalls für die Schuldübernahmen des Berufungswerbers zu, welche er nach der Beendigung der A GmbH und seines Arbeitsverhältnisses mit der A GmbH eingegangen ist. Nun ist zu beachten, dass der Berufungswerber nicht etwa ein Einzelunternehmen beendet hat und zu beurteilen wäre, welche ehemaligen betrieblichen…
…Betriebsaufgabe (-veräußerung) eine Tilgung der Schuld zugemutet werden kann. Eine ehemalige betriebliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Einkunftsquelle veräußert oder aufgegeben worden ist. Liegt keine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor, sondern eine bloße faktische Einstellung des Betriebes, wird ebenfalls von einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd …
…ihm zumutbare Tilgung 1999 geleistet, wäre die ehemalige betriebliche Verbindlichkeit von S 665.090,69 auf S 282.419,42 reduziert worden. Wendet man die gleiche Methode auf das Jahr 2000 an, ergibt sich, dass vom Gesamtbetrag der Einkünfte (wieder angenommen, es wären dem Berufungswerber…
…G K | 198/792 Anteile Mitte 1999 sei ein Teil (Betriebsteil "West") des Top 1 mittels einer Zwischenwand abgetrennt, aus dem Betriebsvermögen entnommen und einem anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte entgeltlich überlassen worden (Vermietung an die Fa. Wb GmbH). Die Betriebsprüferin vertrat die Ansicht…
…Ruhebezüge oder (nachträgliche) betriebliche Einkünfte aus einer ehemaligen aktiven Tätigkeit sind von der Pauschalierung nicht erfasst. Mit als Vorlageantrag zu wertendem Schreiben wird das Begehren nach Abzug pauschaler Ausgaben von der unter den Einkünften aus selbständiger Arbeit eingereihten Treueprämie wie folgt aufrechterhalten: "Im Einklang mit…
…den am Familienwohnsitz erzielten betrieblichen Einkünften ergeben (s. Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG 1988, § 16 Abs. 1 Z 6, Tz 3, und die dort genannte Judikatur). Unzutreffend gehen sowohl die Bw als auch das Finanzamt von den Betriebseinnahmen aus, es sind jedoch die Einkünfte maßgebend…