…188 BAO für 2004 und 2005 (ergangen an HH, MW und GH als ehemalige Gesellschafter der HW-GesbR) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2004 und 2005 vom 24. November 2008 enthalten nachstehende Begründung: "Es…
…nachvollziehbar ist außerdem die Zahlung vom Konto der JB-KG für eine Gaslieferung in E8 vom 24.12.2004: Zu diesem Datum hat es die JB-KG noch gar nicht gegeben, sie wurde erst am 10.1.2005 errichtet (Datum Gesellschaftsvertrag). Daraus ist zu schließen…
…Tätigkeit. Die Feststellungs- und Umsatzsteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2004 und 2005 und sämtliche weiteren Schriftstücke werden daher wie folgt adressiert: An HH, MW und GH als ehemalige Gesellschafter der HW-GesbR . Die Zustellung erfolgt an jeden einzelnen ehemaligen Gesellschafter (Mitunternehmer): HH, c/o Buchhaltungsbüro GH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des XY, als ehemaliger Gesellschafter der Tr.C. KG, vom 10. November 2003 und vom 26. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 10. Oktober 2003 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…
…und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 1995 - 1998. Die Adressierung dieser "Bescheide" lautet: "Fa. XY-Betriebs GmbH als Rechtsnachfolger der Fa. XY-Betriebs GmbH & Co KEG und Ehemalige Gesellschafter der XY-Betriebs GmbH & Co KEG (lt. Bescheidspruch) z.H. Fa. Wirtschaftstreuhand- GmbH"..…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Mag. AA und des Dipl.Ing. BB als ehemalige Gesellschafter der Electronic KEG, (BW-Adresse), gegen den Bescheid des Finanzamtes X . betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß…
…erfolgen dürfen. Vielmehr hätte ein(e) Vertreter(in) für die beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) erfolgen müssen. Der angefochtene Bescheid war sohin rechtswidrig und hätte nicht ergehen dürfen. Der Berufung war daher stattzugeben und der Bescheid ersatzlos aufzuheben. Eine entsprechende Abänderung des angefochtenen Bescheides gemäß § 289…
…den bestehenden Forderungen der X-AG als ehemalige Gesellschafterin gegen die Berufungsführerin erfolgt. Vom Zuschuss in Höhe des negativen Eigenkapitals von 2.119.721,73 S wurde der Berufungsführerin vom Finanzamt Feldkirch mit Bescheid vom 8.9.1997 Gesellschaftsteuer in Höhe von 1% der Bemessungsgrundlage…
…Da sich die Bw. AG in der Berufung vom 16. Juli 2008 nicht gegen den Gegenstand des Berichtigungsbescheides (somit lediglich die Richtigstellung der Bezeichnung der ehemaligen Gesellschafter auf atypisch) wendet, sondern ausschließlich die bereits in dem zu berichtigenden Bescheid vorgenommene Betriebsausgabenkürzung bekämpft, war die Berufung…
…Einkünften auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (z. B. Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen). Im gegenständlichen Fall war die Bw. Gesellschafterin der W…
…12.1993 | S 527.807,27 | 31.12.1994 | S 527.807,27 | 31.12.1995 | S 527.807,27 | 31.12.1996 | gewinnneutrale Auflösung gegen das Verlustvortragskonto Was diese gewinnneutrale Auflösung des Verrechnungskontos des ehemaligen Gesellschafters Y…
…gemäß § 128 Unternehmensgesetzbuch (UGB), BGBl. I Nr. 120/2005, hafteten die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Offenen Gesellschaft (OG) den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich, unbeschränkt und unmittelbar. Als (ehemalige) Gesellschafterin der Fa. "AS. OEG (OG)" werde die Bw. somit vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, weshalb…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der KF sowie der CR, beide ehemalige Gesellschafter der FR, x, vertreten durch Hubert Reich-Rohrwig&Co StB GesmbH, 1010 Wien, Werdertorg. 4, vom 23. Jänner 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk vom…
…hervor, dass die Zivilprozesskosten durch die Stellung der beiden Ehegatten E. als ehemalige Gesellschafter der Firma B-GmbH veranlasst sind. Beide haben aufgrund der Stellung als Gesellschafter Darlehen gegeben und durch die teilweise Rückbezahlung des Darlehens am 29. September 1989 das Verfahren Cg.XY verursacht…
…erwiderte auf die Stellungnahme des Prüfers wie folgt: "1. Wir können leider nicht nachvollziehen, wie aus der ursprünglichen Verbuchung der öS 1,1 Mio. Abfindung für einen behaupteten BGB-Gesellschafter und ehemaligen Ehegatten M. B., eine private Veranlassung , abgeleitet werden kann. Würde die Finanzverwaltung etwa…
…Hauptverhandlung des gegen den Berufungswerber beim Landesgericht Salzburg anhängig gewesenen Finanzstrafverfahrens Aussagen gemacht. Zunächst ist dem Hauptverhandlungsprotokoll zu entnehmen, dass sowohl der Berufungswerber als auch der ehemalige Gesellschafter der Fa. ij als Zeuge über die Gegenleistung für die Geschäftsführungstätigkeit widersprüchliche Angaben machten. Einerseits wird angegeben…
…7. November 2002; und 9. des L, vertreten durch Dr. Axel Friedberg (wie oben), vom 7. November 2002, als ehemalige Gesellschafter der ehemaligen JGmbH&CoKG gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom…
…nicht nachgekommen ist, ist schlussendlich ungeklärt geblieben, ob diese Rechtsanwaltskosten in der Konkursangelegenheit der B-GmbH tatsächlich durch die ehemalige Geschäftsführerposition des Bw. (und nicht durch die ehemalige Gesellschafterstellung des Bw.) verursacht worden sind. Es ist Sache des Bw. den betrieblichen bzw. beruflichen Zusammenhang zur…
…Mag. H gestützt auf § 6 BAO als ehemalige Gesellschafter je als Haftungspflichtige für die bei der A+H GesBR aushaftenden Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von 38.087,53 € in Anspruch. Dagegen erhob in der Folge nur Mag. H durch seine ausgewiesene steuerliche Vertreterin am 24…
…HerrG, HerrH, HerrI, HerrJ, HerrK und HerrL als ehemalige Gesellschafter der Geschäftsherrin und Mitgesellschafter. (F-Akt [Gewinnfeststellungsakt] Bl 87ff/2005) Dieser, mit 12. Februar 2010 datierte Bescheid stellte die im Kalenderjahr 2005 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO mit -249.677,24 € und…