…Service-Techniker tätig ist. Als Erfüllungsort für alle aus diesem Anstellungsverhältnis resultierenden Ansprüche ist unter Punkt 17 dieses Vertrages Stadt,Deutschland festgelegt. Vertragspunkt 1 räumt der beschäftigenden Z-Deutschland GmbH (im Folgenden auch deutsche Arbeitgeberin) jedoch das Recht ein, den Berufungswerber, ohne dass es einer…
…beigebrachte, von der Personalabteilung dieser Gesellschaft ausgestellte Lohnbescheinigung (noch) nicht aus, um danach schon gesichert davon ausgehen zu können, dass der deutschen Z-Deutschland GmbH während der Auslandsentsendungen des Berufungswerbers im Streitjahr außer formaler auch wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft zugekommen ist (EAS 929; EAS 1314; EAS 2171…
…54,-- € vorsieht, nicht in den Genuss einer solchen gekommen. Der Eintritt dieser Rechtsfolge in Verbindung damit, dass zugrunde liegender Sachverhalt aufgrund Vorliegens einer deutschen Arbeitgeberin Gemeinschaftsbezug aufweist, und durch die Unionsbürgerschaft des Berufungswerbers auch der Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrecht eröffnet ist, sind Grundlage, die Tarifbegünstigung…
…Einkommensteuerbelastung unterworfen war, ist also allein, dass der Berufungswerber im konkreten Veranlagungszeitraum aufgrund Gebrauchmachung vom gemeinschaftlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht nicht in einer inländischen Betriebstätte iSd. 81 EStG 1988, sondern bei einem deutschen Betrieb beschäftigt war. Eine Bestimmung wie § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2…
…Dezember 2001 und 1. Februar 2002) erklärte der Berufungswerber u.a., sein deutscher Arbeitgeber habe ihm ein Fahrzeug mit dem amtlichen deutschen Kz2 zur Verfügung gestellt, welches er nicht ständig in Österreich verwende. Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kz1 werde von ihm regelmäßig nicht benutzt…
…Februar 2002) erklärte der Bw. u.a., sein deutscher Arbeitgeber habe ihm ein Fahrzeug mit dem amtlichen deutschen Kennzeichen Kz.2 zur Verfügung gestellt, welches er nicht ständig in Österreich verwende. Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen Kz.1 werde von ihm regelmäßig nicht benutzt…
…der Befragten (namentlich Frau M) Einfluss auf die Richtigkeit der Aussagen haben, wurde nicht dargelegt. Nachdem sich die Aussagen des Pflegepersonals mit den Aussagen der Entscheidungsträger (mit deutscher Muttersprache) decken (vgl die in den entscheidungswesentlichen Punkten übereinstimmenden Aussagen von Frau E , Frau I , Herrn J…
…Unterlagen nachzuweisen. Weiters wurde von der Bw. der kroatische Rechtsquellennachweis mit deutscher Übersetzung verlangt, dass in Kroatien beim ausländischen Arbeitskräfteverleih (auch Konzernentsendung) in gleicher Weise wie beim inländischen Arbeitskräfteverleih der Entleiher (Gestellungsnehmer) steuerrechtlich als Arbeitgeber beurteilt werde. Beiden Nachweisverlangen hat die Bw. nicht entsprochen. In…
…des Verfahrens unter Aufhebung des Bescheides vom 3. Februar 2006. Die Streitpunkte liegen vor allem in zwei Bereichen: a) Höhe und Art der Berücksichtigung der Pensionsbezüge von der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (kurz BfA) für Zwecke des Progressionsvorbehaltes (Vorlageantrag vom 17. Jänner 2008) b) Höhe…
…Dieser Zeitrahmen sei bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen mit sechs Monaten festzusetzen. Dagegen wandte sich der Berufungswerber - er ist deutscher Staatsbürger und stammt aus E - in seiner Berufung und führte aus: Er sei in den Streitjahren in Österreich berufstätig gewesen und habe in Deutschland die Lebenspartnerin…
…Aus diesen Bestimmungen ergebe sich, dass nur dann eine Betriebsstätte vorliege, wenn diese auch der Ausübung eines Gewerbebetriebes des Arbeitgebers diene. Der einzige Zweck des in Österreich befindlichen Büros sei aber die Abwicklung von Zollformalitäten für die Bw. Aus diesen Grunden liege keine Betriebsstätte vor…
…gemacht werden. Dieser Zeitrahmen sei bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen mit sechs Monaten festzusetzen. Dagegen wandte sich der Berufungswerber - er ist deutscher Staatsbürger und stammt aus L - in seiner Berufung und führte aus: Ursprünglich sei er Leiharbeiter bei der Firma PJ in der Schweiz gewesen. Wegen…
…unbeschränkt besteuert. Diese Entscheidung erfolgte durch das Finanzamt Urfahr (in Übereinstimmung mit meinem Steuerberater und meinem Arbeitgeber) und wurde von mir mit dem Finanzamt K. II (zuständig für beschränkte Besteuerung) abgestimmt. Meine deutschen Einkünfte unterlagen damit in Deutschland der beschränkten Besteuerung (kein Progressionsvorbehalt). Nach Aufnahme…
…nicht glaubwürdig beurteilt, da dafür ein Kleinbus zur Verfügung stehe. Daraufhin beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und wiederholte, dass sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen einer deutschen Gesellschaft befinde. Der dauernde Standort wäre am Firmenglände. Das Fahrzeug werde…
…2007 bis 31. Dezember 2007 iHv € 31.640,13 seien bereits in dem österreichischen Gehalt mitberücksichtigt. In der Beilage zur deutschen Einkommensteuer-Erklärung 2008 wird hingegen vom Bw. ausgeführt, der Bw. sollte ursprünglich von seiner ehemaligen Arbeitgeberin der E-AG vom 1. August 2007…
…an 81 Tagen zwischen dem grenznahen Arbeitsort und dem grenznahen Dienstort gependelt. Die dritte Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber üblicherweise an jedem Arbeitstag vom Wohnort zum Dienstort begeben müsse, sei während des gesamten Kalenderjahres 2005 an 81 Arbeitstagen gegeben gewesen. Die Abgabenbehörde verweise nunmehr darauf…
…soweit nicht in deutscher Sprache abgefasst, auch in beglaubigter Übersetzung werde ersucht. Die "Hypo-tax" sei dem Bw laut Aktenlage vor Auszahlung der Dienstbezüge in Höhe fiktiver amerikanischer Steuerbelastung vom vereinbarten Bruttolohn abgezogen worden. Sie habe anscheinend die vom Arbeitgeber für den Bw übernommenen Zahlungen…
…gekannt habe. Sowohl der Beschuldigte als auch WJ seien dabei davon ausgegangen, dass er als deutscher Staatsbürger aus Tschechien nach Österreich eine Menge von 50 Zigarren abgabenfrei einführen dürfe. Dies sei ihm auch anhand einer Info-Tafel im genannten Duty-free-Shop bestätigt worden. So…
…kurz Bw. genannt) ist seit dem Jahr 2003 bei der Firma C., B etabliert, als Berufskraftfahrer im internationalen Fernverkehr beschäftigt. Der Bw. ist deutscher Staatsbürger und hat gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin D., X. geboren und deren Tochter, E., X.x. geboren, den Familienwohnsitz in Ungarn…
…beziehen würde. Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw. wurde zeitlich befristet ab Beginn des Jahres 2008 von seinem deutschen Arbeitgeber im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur X nach Wien entsendet. Der Bw. wohnte in den Monaten Jänner bis März 2008 in einem Hotel und mietete…