…weil er konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Auch aus der Aktenlage ergeben sich schon auf Grund der bereits angeführten Umsätze keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal zudem laut Niederschrift über die Vernehmung des Beschuldigten vom 7…
…2006 in Höhe von € 200,11 entrichtet am 17. August 2006) ergeben sich auch aus der Aktenlage bis zu diesem Zeitpunkt keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal der L-GmbH auch antragsgemäß zahlreiche Beträge zurückgezahlt wurden…
…€ 52.324,43, € 52.499,43, € 82.324,43 und € 67.004,67 ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel für diesen Zeitraum, zumal zur Erzielung von Umsätzen im…
…September 2000: S 6.879,00, 18. Dezember 2000: S 6.020,00) ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel bis zu diesem Zeitpunkt, zumal aus dem Verkauf des Unternehmens der R-GmbH…
…1997 letztmalig Zahlungen in Höhe von S 2.100,00 (Exekutionsgebühr) und S 2.887,00 (Stadtkasse 9/96) geleistet wurden, deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben erforderlichen Mittel ab diesem Zeitraum aus der Aktenlage, zumal laut Vorbringen des Bw…
… eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Laut Aktenlage wurden bis einschließlich März 2002 (Zahllast: € 189,24) regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet und bis 30. Juli 2002 Zahlungen auf das Abgabenkonto der…
…des Vertreters die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Laut Bericht über das Ergebnis der Betriebsprüfung vom 16. Dezember 2003, auf dessen Ausführungen verwiesen wird…
…sich auch aus der Aktenlage trotz der Konkursabweisung mangels Vermögens mit Beschluss vom 26. Jänner 1993 bis zu diesem Zeitpunkt keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der Abgaben erforderlichen Mittel, zumal laut Bericht über die Betriebsprüfung bei der M-GmbH vom 8…
…Bw. weder behauptet, noch ergeben sich aus der Aktenlage deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben erforderlichen Mittel. Dies schon deshalb, weil laut eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Juli 1998 bis Jänner 1999 Umsätze in Höhe von S 615.304,24…
…einen Gleichbehandlungsnachweis zu erbringen, wäre sie jedoch nicht nachgekommen. Deutliche Anhaltspunkte für die völlige Mittellosigkeit der Gesellschaft zu den Fälligkeitstagen hätten sich laut Aktenlage nicht ergeben. Da zivilrechtliche Vereinbarungen für die Abgabenbehörde nicht bindend wären, gehe auch der Einwand, dass die nachfolgende Geschäftsführerin alle Verbindlichkeiten…
…Klassifikation einer abnormen Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle ICD 10 F63 zuzuordnen und sohin einer psychischen Erkrankung gleichwertig. Es zeigten sich beim Einschreiter deutliche Anhaltspunkte für Veränderungen in seiner Persönlichkeitsstruktur im Sinne von Reizbarkeit und Ruhelosigkeit. Weiters bestehe bei ihm ein langjähriger Alkohol- und Drogenmissbrauch…
…Eine derartige Ermittlungspflicht bestehe etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Tatsächlich sei die Entrichtung der im bekämpften Bescheid angeführten Abgaben deshalb unterblieben, weil die von der Einschreiterin vertretene Fa.M-KG über keine ausreichenden…
… 82 Abs. 1 FinStrG jedenfalls nicht zu vernachlässigenden bzw. entsprechend zu würdigenden abgabenbehördlichen Feststellungen zur StNr. 46-34 deutliche Anhaltspunkte dafür, dass die Bf. als - bis zur Eröffnung des gegen sie eröffneten Insolvenzverfahrens am 21. November 2008 - nach wie vor für ihr unter der genannten…
…Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen, weil er irrtümlich davon ausging, dass Entsprechendes bereits durch die hiefür zuständige Buchhalterin veranlasst bzw. durchgeführt worden sei. Damit zeigen sich aber aus dem nicht von vornherein als unglaubwürdig einzustufenden Beschwerdevorbringen deutliche Anhaltspunkte dafür, dass sich der Bf. in einem, jedweden Tatvorsatz iSd. …
…der Bf. (ebenfalls) unterlassen hat, jeweils rechtzeitig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen, weil er irrtümlich davon ausging, dass Entsprechendes bereits durch die hiefür zuständige Mitarbeiterin der GesmbH veranlasst bzw. durchgeführt worden sei. Damit zeigen sich aber deutliche Anhaltspunkte dafür, dass sich der Bf. in einem, jedweden Tatvorsatz iSd. §…
…Unterlagen bereits vorgelegt worden seien (unter Berücksichtigung der Vorbringen des Finanzamtes im Konkursverfahren der R-GmbH). Da daher aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung offenbar für die Prüfer ersichtlich gewesen seien, liege nicht einmal leichtes Verschulden des Bw vor…
…nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Laut Kontoabfrage wurden bis 21. Mai 2010 (€ 582,06) Zahlungen auf das Abgabenkonto der Primärschuldnerin geleistet. Auch wurden bis…
…aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Infolge Einstellung der Zahlungen nach dem 12. September 2007 und Eröffnung des Konkursverfahrens am 8. November 2007 bestehen nach der Aktenlage ab diesem Zeitpunkt (13. September 2007) deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen…
…zur Gänze vorgeschrieben werden. Infolge Einstellung der Zahlungen nach dem 2. Oktober 2003 bestehen nach der Aktenlage ab diesem Zeitpunkt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung, daher war der Berufung mangels entgegenstehender Feststellungen hinsichtlich der danach fällig werdenden Abgaben stattzugeben. Es verbleibt…
…qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Laut Kontoabfrage wurden bis 10. Dezember 2004 (30. Dezember 2003: € 3.958,10…