…Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem in Österreich wohnhaften (unbeschränkt steuerpflichtigen) Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Da diese Voraussetzungen in Ihrem Fall nicht zutreffen…
…der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. ..…
…nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG zusteht. Da der Kinderabsetzbetrag als Teil der Ausgleichszahlung an Ihre von Ihnen dauernd getrennt lebende Gattin (kein (Ehe) Partner im Sinne des § 106 Abs. 3 EStG) ausbezahlt wurde, gilt Ihre Tochter nicht als Kind gemäß § 106…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind beantragte Sonderausgaben für Zahlungen für einen dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Mit Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 ersuchte der Bw…
…ob sie nun vorübergehend oder auf Dauer getrennt leben. Im gegenständlichen Fall hat die Bw. weder behauptet noch nachgewiesen, dass kein einvernehmlicher Wille zur Fortführung ihrer Ehe bestanden habe und die Ehegatten die Absicht gehabt hätten, künftig dauernd getrennt zu leben. Allein aus der Tatsache…
…was gegen eine dauernde Trennung aufgrund ständiger Auseinandersetzungen spricht. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zwischen der Bw. und BC seit dem Jahr 2000 durchgehend eine aufrechte eheähnliche Lebensgemeinschaft bestanden hat. Die Benützung getrennter Wohnungen durch die beiden Partner ab Mai 2004 war lediglich für eine vorübergehende…
…2007 - wurde darauf hingewiesen, dass Alleinverdiener ein Steuerpflichtiger sei, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sei und von seinem in Österreich wohnhaften (unbeschränkt steuerpflichtigen) Ehegatten nicht dauernd getrennt lebe. Da diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall nicht zuträfen, könne der Alleinverdienerabsetzbetrag ebenso wie der…
…Alleinverdiener oder als Alimente bewerten ist mir auch völlig egal. ..." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob die Voraussetzung des "nicht dauernd getrennt Lebens" für die Berücksichtigung eines Alleinverdienerabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG für das Jahr 2006 vorliegt…
…Alleinerzieherabsetzbetrag für diese Kinder weiter zustehe, da die Bw. von ihrem Ehepartner dauernd getrennt gelebt habe und lebe. Es bestehe zwischen den Ehepartnern keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zur Darstellung der ehelichen Verhältnisse schließe die Bw. den per Notariatsakt am 20. Mai 2005 errichteten Ehevertrag in…
…verbringen (VwGH 15.2.1984, 83/13/0153). Eine längere Abwesenheit vom Familienwohnsitz aus beruflichen Gründen gilt noch nicht als dauernd getrennt leben. Die berufliche - auch längere- Abwesenheit hebt das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht auf, wenn beide Ehepartner außerhalb dieser beruflich…
…Abgeltung gesetzlicher Unterhaltspflichten ua nachfolgende Absetzbeträge zu: 1. Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Voraussetzung ist, dass der (Ehe)Partner (§ 106 Abs…
…ihr entgegen zu halten, dass sich die Ehegatten durch die Eheschließung im September 2006 zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt haben und maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, nicht die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder - wie die Bw. anführt -…
…In der (gesonderten) Begründung wurde ausgeführt, dass der Bw. im Jahr 2002 mehr als sechs Monate von seiner Gattin getrennt gelebt habe. Diese Tatsachenfeststellung ergebe sich aus dem dem Finanzamt vorliegenden Scheidungsurteil. Der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe daher nicht zu. Mit Schreiben vom 18.7.2005 beantragte…
…€ jährlich zu. Alleinverdiener ist ua. ein Steuerpflichtiger, der mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 4.400 € jährlich, sonst Einkünfte…
…Unterbrechungen, hätten die Berufungswerberin und ihr Gatte DV im gemeinsamen Haushalt gelebt. Das für die Inanspruchnahme des Alleinerzieherabsetzbetrages notwendige Erfordernis des dauernd-Getrenntlebens liege daher nicht vor. In der Folge beantragte die Berufungswerberin Vorlage ihres Rechtsmittels an die Abgabenbehörde II. Instanz. Sie brachte vor, am…
…Berufungsvorentscheidung vom 13.11.2003). Dagegen wurde im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz eingewendet, der Berufungswerber sei seit dem 23.2.2001 verheiratet und lebe von der Gattin auch nicht dauernd getrennt. Der Umstand, dass die Gattin aus fremdenpolizeilichen…
…seit 29.5.2000 verheiratet sei. Die tatsächliche polizeiliche Ummeldung ihres Gatten am 27.7.2000 sei nicht mehr relevant, da eine aufrechte Ehe grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung spreche. In dem Vorlageantrag, wodurch die Berufung wiederum als unerledigt gilt, führte die Rechtsmittelwerberin aus…
… 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des (Ehe…
…Berufungswerberin (Bw) - Frau EA - beantragte mit Datum 21.12.2006 die Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages für die Jahre 2001 bis 2004 und machte im Antragsformular hinsichtlich des Familienstandes folgende Angaben: "verheiratet, dauernd getrennt lebend seit 28.01.98". Die Anträge wurden mit der Begründung bescheidmäßig (18…
…vom Finanzamt wie folgt informiert: "Als alleinerziehend gilt eine verheiratete Person dann, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd (d.h. nicht nur vorübergehend, ohne eine eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen) getrennt lebt. Es besteht in diesen Fällen kein Wille zu einer eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnenden gemeinsamen…