…in dem Bescheid eine kürzere oder längere als die gesetzliche Frist angegeben, so gilt das innerhalb der gesetzlichen oder der angegebenen längeren Frist eingebrachte Rechtsmittel als rechtzeitig erhoben. Abs. 6 Enthält der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über die Abgabenbehörde, bei welcher das Rechtsmittel…
…diesem Fall wird die in der Buchungsmitteilung enthaltene Fälligkeitsangabe oder Angabe einer Zahlungsfrist Spruchbestandteil des Bescheides (vgl. Ritz, BAO², § 198 Tz 12 und § 210 Tz 2). Diese unrichtige Zahlungsfrist war im Übrigen auch der Grund dafür, dass die Konkursquote nicht auf die dem Fälligkeitstag nach…
…RN 955 zu § 217). Weiters machte die Bw. geltend, dass das Finanzamt am 13. April 2004 einen Betrag von 784.996,30 € in Verwahrung genommen und diesen bislang nicht auf dem Abgabenkonto der Bw. verbucht habe, obwohl das betreffende Guthaben gemäß § 215 Abs 1…
…Juni 2006 verbucht. Verweist der Abgabenbescheid hinsichtlich der Fälligkeit auf die Buchungsmitteilung, so ist die dort enthaltene Fälligkeitsangabe Spruchbestandteil des Bescheides (VwGH 5.8.1992, 88/13/0166). Es wird demnach eine Korrektur der Buchungsmitteilung dahingehend vorzunehmen sein, dass die Fälligkeit des festgesetzten Mehrbetrages laut…
…dem Auftrag (Bescheid) vom 24. Februar 2012, GZ. ZRV/0227-Z3K/11, die Formgebrechen der Beschwerde zu beheben, innerhalb der gesetzten Frist, namentlich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt des Bescheides (der Bescheid wurde nachweislich am 28. Februar 2012 zugestellt) nicht entsprochen wurde, hatte die…
…vom 29. August 2009 wird zusammengefasst ausgeführt, dass entgegen der Rechtsbelehrung der Finanzbehörde Vorsteuern bezahlte Abgaben seien, die auszusetzen seien. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 92 BAO sind Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen Rechte oder Pflichten begründen, abändern…
…dass der Beschwerde namentlich genannt - eine Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO), - die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) und - eine Begründung (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO), fehlt. Die Beschwerdeführerin wurde…
…Anmerkung: die erwähnte E-Mail ist in den vorgelegten Akten des Finanzamtes nicht enthalten). IV) Das Schreiben vom 4. Jänner 2011 ist als Berufung zu werten. Der dem Berufungswerber am 7. Dezember 2010 zugestellte Ausdruck des Einkommensteuerbescheides 2009 hat jedoch nicht die Qualität eines Bescheides…
…März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem Auftrag vom 17. Juli 2006, die Mängel der Berufung vom 19…
…wurde von der Berufungswerberin die für ihren Sohn S von 1.3.2003 bis 31.12.2003 bezogene Familienbeihilfe sowie die Kinderabsetzbeträge rückgefordert, da bekannt wurde, dass S ab 1.3.2003 nicht mehr bei der Mutter haushaltszugehörig war. Der Bescheid wurde mit 26.2…
…Die Erlassung von Aussetzungszinsenbescheiden erfolgte daher auf Grund eines nicht rechtsgültigen Bescheides bzw. Berufungsvorentscheidung". Im weiteren Ermittlungsverfahren wurde die Bw. gebeten, den Nachbar, dem die Schriftstücke zugestellt worden sein sollen, namhaft zu machen. Mit Schreiben vom 14. November 2008 wurde von der Bw. ausgeführt, dass…
…wobei die normative Qualität eines Aktes primär aus seinem Inhalt abzuleiten ist. Weiters setzt diese Qualität ein autoritatives Wollen der Behörde voraus. Für das Vorliegen eines Bescheides ist der "Wille" der Behörde maßgeblich, "hoheitliche Gewalt" zu üben. Fehlt dieser Wille, dann kommt dem betreffenden Akt…
…wobei die normative Qualität eines Aktes primär aus seinem Inhalt abzuleiten ist. Weiters setzt diese Qualität ein autoritatives Wollen der Behörde voraus. Für das Vorliegen eines Bescheides ist der "Wille" der Behörde maßgeblich, "hoheitliche Gewalt" zu üben. Fehlt dieser Wille, dann kommt dem betreffenden Akt…
…von € 60.665,73 mit der Begründung fest, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis zum 15.04.2010 entrichtet wurde. Gegen diesen Bescheid brachte die Bw. per Telefax am 24. Mai 2012 (offenkundig im Zusammenhang mit dem an die Fa. A-GmbH ergangenen Haftungsbescheid gemäß …
…falls auch die nunmehr verfahrensgegenständlichen drei Bescheide bei der neuerlichen antragsstattgebenden Bescheiderlassung durch das Finanzamt Graz-Stadt berücksichtigt würden. Die übrigens nachträglich erfolgte Verbuchung des Zollamtes Klagenfurt auf die beigelegten drei Bescheide sei ein rein behördeninterner Vorgang gewesen, welcher der Bw. erstmals mit dem Schreiben…
…Die gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung wies das Zollamt X. mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung vom 8. Februar 2010, Zl. a., als unbegründet ab. Die Berufungsvorentscheidung wurde dem Bf. am Donnerstag, den 11. Februar 2010 nachweislich zugestellt und von diesem persönlich übernommen. Die…
…geschlossen und einem Schriftstück, das nicht auf diese Willensbildung zurückzuführen ist, fehlt der Bescheidcharakter. Im gegenständlichen Fall haben die Organe des zuständigen Finanzamtes weder die Möglichkeit gehabt in dem bei der Fa. Bundesrechenzentrum GmbH automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Ausfertigung des "Bescheides" einzugreifen, noch wurde dieser…
…geschlossen und einem Schriftstück, das nicht auf diese Willensbildung zurückzuführen ist, fehlt der Bescheidcharakter. Im gegenständlichen Fall haben die Organe des zuständigen Finanzamtes weder die Möglichkeit gehabt in dem bei der Fa. Bundesrechenzentrum GmbH automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Ausfertigung des "Bescheides" einzugreifen, noch wurde dieser…
…98/14/0146). Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt, sondern ist diese zur Vorschreibung des Säumniszuschlages verpflichtet (vgl. Ritz, BAO-Kommentar/2, § 217, Tz. 1 bis 3 und die dort zit. Judikatur). Dem Bw. ist zwar einzuräumen, dass gemäß § 217 Abs…
…ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, so wird gemäß Art. 3 Abs. 1 Fristenverordnung (FristVO) bei Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die Handlung fällt. Gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. c FristVO beginnt eine nach Wochen…