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UFSG RV/0264-G/02Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Rz 4 und 10 zu § 135 in Ritz, Bundesabgabenordnung…

UFSW RV/3267-W/11Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Steuererklärung, fehlendes Wissen über Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2013

…voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Erklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, BAO4…

UFSW RV/0232-W/11Verspätungszuschlag wegen irrtümlicher Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wegen unrichtiger Berechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2012

…voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Erklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, BAO4 …

UFSS RV/0476-S/09Einbringungsverträge (Art. III UmgrStG) müssen fremdüblich sein; Einbringungsfähigkeit eines Einmann-Unternehmensberatungsbetriebes; Einkunftsart der Alleingeschäftsführung einer GmbH und Abgrenzung zur Unternehmensberatung (§ 22 Z 1 lit. b EStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2010Teil 4/8

…bei der Verletzung von Geschäftsführerpflichten, ein Fehler in der Unternehmensberatung stelle noch lange keinen solchen Verstoß dar. Anders hafte die GmbH aber als Sachverständige (§ 1299 ABGB) selbst für culpa levissima, wobei sie zusätzlich die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB treffe (MV 11/2010 Pkt. 5). 2…

UFSS RV/0476-S/09Einbringungsverträge (Art. III UmgrStG) müssen fremdüblich sein; Einbringungsfähigkeit eines Einmann-Unternehmensberatungsbetriebes; Einkunftsart der Alleingeschäftsführung einer GmbH und Abgrenzung zur Unternehmensberatung (§ 22 Z 1 lit. b EStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2010Teil 8/8

…Y***Beratung_GmbH] nur bei der Verletzung von Geschäftsführerpflichten hafte und ein Fehler in der Unternehmensberatung noch lange keinen solchen Verstoß darstelle. Anders hafte er als Unternehmensberater (hier die GmbH) aber als Sachverständiger (§ 1299 ABGB) selbst für culpa levissima, wobei ihn zusätzlich die Beweislastumkehr des …

UFSL RV/0302-L/08Verspätungszuschlag bei Nichtabgabe von Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Unter Fahrlässigkeit ist hier auch leichte Fahrlässigkeit zu verstehen. Auch ein ganz geringfügiges Verschulden (culpa levissima) rechtfertigt die Verhängung eines Verspätungszuschlags. Jeder Abgabepflichtige hat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben jenes Maß an Sorgfalt anzuwenden, das von ihm objektiv nach…

UFSL FSRV/0087-L/03Mangelnde Beweisbarkeit eines grob fahrlässigen Handelns eines Wirtschaftstreuhänders, welcher sich über die rechtlichen Voraussetzungen einer nur beschränkten Einkommensteuerpflicht eines Klienten irrt und damit zur Abgabenverkürzung in Millionen ATS beiträgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.03.2009

…auffallende Sorglosigkeit handeln und der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich, nicht bloß als entfernt möglich vorhersehbar sein. Schweres Verschulden sei jene Fahrlässigkeit, die nicht bloß über die culpa levissima, sondern auch über die normale, durchschnittliche Fahrlässigkeit hinaus reiche. Ob dem Täter schweres Verschulden anzulasten sei…

UFSW RV/4549-W/02Werbungskosten eines Musikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008Teil 2/2

…Unter Fahrlässigkeit ist hier auch leichte Fahrlässigkeit zu verstehen. Auch ein ganz geringfügiges Verschulden (culpa levissima) rechtfertigt die Verhängung eines Verspätungszuschlags. Jeder Abgabepflichtige hat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben jenes Maß an Sorgfalt anzuwenden, das von ihm objektiv nach den Umständen des Einzelfalls gefordert werden…

UFSL RV/0065-L/03Ermessensübung unter Beachtung von Dauer der Verspätung, Zinsenvorteil und bisheriges steuerliches Verhalten des Abgabenpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…Unter Fahrlässigkeit ist hier auch leichte Fahrlässigkeit zu verstehen. Auch ein ganz geringfügiges Verschulden (culpa levissima) rechtfertigt die Verhängung eines Verspätungszuschlags. Jeder Abgabepflichtige hat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben jenes Maß an Sorgfalt anzuwenden, das von ihm objektiv nach den Umständen des Einzelfalls gefordert werden…

UFSL RV/0421-L/02Schätzung von Getränkeumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2006

…sorgfältiger Mensch macht VwGH 5.11.1981, 2974/80). Nach der Rechtsprechung (zB VwGH 14.3.1986, 84/17/0135) rechtfertigt auch ein ganz geringfügiges Verschulden (culpa levissima) an der verspäteten oder nicht erfolgten Abgabe einer Abgabenerklärung die Verhängung eines Verspätungszuschlages (Stoll, a.a.O., …

UFSG RV/0083-G/06Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2006

…ist, dass der Abgabepflichtige die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, aaO…

UFSW RV/0155-W/06Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2006

…zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Versäumung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (VwGH 5.11.1981, 2974/80; VwGH 29.4.1992, 88/17…

UFSG RV/0080-G/05Ermessensübung dem Grunde und der Höhe nach bei Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…einer falschen Jahreszahl) lange nach Erklärungsabgabe verwirklicht wurde, ist bezüglich dieses "Versehens" nochmals auf die bereits oa. Judikatur zu verweisen, wonach selbst der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) die Entschuldbarkeit ausschließt. Seitens des Bw. wird aber nicht einmal behauptet, dass das hier relevierte (menschliche) …

UFSG RV/0450-G/04Verspätungszuschlag iZm Umsatzsteuervorauszahlung - fehlende Begründung der Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar…

UFSG RV/0569-G/02Umsatzdifferenzen bei Tabaktrafik, Sanierungsgewinn 1999 und Verlustabzug 1989 und 1990 entstandener Verluste, Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2003

…Der Verspätungszuschlag ist die Sanktion für die verspätete Einreichung einer Abgabenerklärung. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Rz 4 und 10 zu § 135 in Ritz, Bundesabgabenordnung…

UFSG RV/0234-G/02Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2003

…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Rz 4 und 10 zu § 135 in Ritz…

UFSZ1W ZRV/0049-Z1W/02Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Sammelanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.08.2003

…anzulasten, wobei darauf hinzuweisen ist, dass § 135 BAO eine genauere Differenzierung des Verschuldensgrades nicht vornimmt und daher jede Verschuldensform, bis hin zur leichtesten Fahrlässigkeit ( culpa levissima ) vorzuhalten ist ( vgl. z.B. VwGH 84/17/135, VwGH 94/14/94) und dass das Fehlverhalten eines Vertreters…