…bekannt war, der Bf wurde vor dem Jahr 2000 jahrelang zur Einkommen - und Umsatzsteuer veranlagt, kann die Nichtabgaben von Jahressteuererklärungen keine Abgabenverkürzung mehr bewirken und stellt damit auch keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung dar (siehe dazu auch die Kommentarmeinungen zum Finanzstrafgesetz). Der Beschwerde war daher, wie…
…des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Monate 4, 6, 8-10/2002 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von € 8.627,76 bewirkt und dies nicht nur für…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Für die subjektive Tatseite nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Für die subjektive Tatseite nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der…
… 33 Abs.2 lit. a FinStrG fehle jeder Anhaltspunkt in der Begründung. Tatzeit und Tatort seien nicht zu entnehmen. Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 33 FinStrG müsse außer dem "Bewirken", also außer einem zu einer Verkürzung führenden Verhalten, eine Abgabe auch tatsächlich verkürzt worden sein…
…ihres bisherigen Verhaltens und der rudimentären Kenntnis vom System der Umsatzsteuer sei ihr natürlich gewiss gewesen, dass die zum 15. eines Folgemonats (gemeint wohl auch hier richtig: des zweitfolgenden Monats) fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen von ihr nicht mehr geleistet werden und sie damit Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirke…
…zur StNr. 12 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Zeitraum 07 - 12/2008 iHv. insgesamt 624,69 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern…
…erst nach Abgabe der Steuererklärungen vorzunehmen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt. Gemäß…
…vorsätzlich als verantwortlicher Geschäftsführer der ZA GmbH a) unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume April und Mai 2007 eine Verkürzung von Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 5.316,87 bewirkt und dies nicht…
…wonach der Bf. angibt, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Für die subjektive Tatseite nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Lohnkontenführung…
…inkriminierten Tatzeitraum in der Gesamthöhe von € 18.722,16 und unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von die im § 96 Abs. 3 EStG entsprechenden Kapitalertragsteueranmeldungen Verkürzungen in der Gesamthöhe von € 34.513,00 zu bewirken. Der Bw. habe sich in der mündlichen Verhandlung…
…Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass ein Verdacht immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen kann. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 29…
…610). In allen anderen Fällen stellt die Einreichung einer unrichtigen Voranmeldung mit der Geltendmachung einer Gutschrift bereits eine Deliktsvollendung dar. Eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 FinStrG kann nur mit qualifiziertem Vorsatz (wissentlich) begangen werden. Die Wissentlichkeit muss sich auf das Bewirken der Verkürzung richten…
…weil der Verdacht bestehe, sie habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate 02-12/2001 und 05/2002 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von 25.157,99 € bewirkt und dies…
…in der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2008 eine Abgabengutschrift zu hoch geltend gemacht und da die Voranmeldung vor der Erlassung des Festsetzungsbescheides vom 26. Juni 2008 am Abgabenkonto nicht verbucht wurde, versucht zu haben, eine Verkürzung an Umsatzsteuer für den Zeitraum März 2008 zu bewirken. Der…
…000,-- + 1998: ATS 91.500,--)] bewirkt hat, sowie 2. unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten für die Lohnzahlungszeiträume 1996 bis 2000 eine Verkürzung von Lohnsteuern bzw. Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von [jeweils ATS…
…dass der Begriff der Verkürzung grundsätzlich jede Beeinträchtigung einer Abgabe in Bezug auf Höhe und Fälligkeit umfasst. Eine Kompensation einer Abgabenverkürzung mit anderen Abgabenmehrleistungen ist daher nicht möglich. Umso weniger kann für die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages eine Aufrechnung der festgesetzten Abgaben von zwei verschiedenen…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG könne nur mit qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich begangen werden. Die Wissentlichkeit müsse sich auf das Bewirken der Verkürzung richten. Durch den Umstand, dass Herr B. schon vor dem Tatzeitraum Umsatzsteuervoranmeldungen unterschrieben habe, sei noch nicht ableitbar, dass er…
…begangen, wobei die konkrete Höhe der Verkürzungen, bezogen auf die jeweiligen Voranmeldungszeiträume, noch zu ermitteln sein wird. Seit Tatplan war offenkundig auf die Erzwingung entsprechender Abgabenkredite mittels Finanzvergehen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG gerichtet, nicht jedoch auf das Bewirken der bescheidmäßig festzusetzenden Jahresumsatzsteuern…