…bekannt war, der Bf wurde vor dem Jahr 2000 jahrelang zur Einkommen - und Umsatzsteuer veranlagt, kann die Nichtabgaben von Jahressteuererklärungen keine Abgabenverkürzung mehr bewirken und stellt damit auch keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung dar (siehe dazu auch die Kommentarmeinungen zum Finanzstrafgesetz). Der Beschwerde war daher, wie…
…abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten zu verletzen und unter Verletzung dieser Pflichten die angeführten Verkürzungen an Einkommenssteuer zu bewirken. Der Beschuldigte habe in den Jahren 2005 und 2006 Privateinkäufe bei der C-GmbH in D-Passau im Gesamtausmaß von € 7.933,13 getätigt; und…
…des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Monate 4, 6, 8-10/2002 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von € 8.627,76 bewirkt und dies nicht nur für…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Für die subjektive Tatseite nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Für die subjektive Tatseite nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der…
… 33 Abs.2 lit. a FinStrG fehle jeder Anhaltspunkt in der Begründung. Tatzeit und Tatort seien nicht zu entnehmen. Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 33 FinStrG müsse außer dem "Bewirken", also außer einem zu einer Verkürzung führenden Verhalten, eine Abgabe auch tatsächlich verkürzt worden sein…
…ihres bisherigen Verhaltens und der rudimentären Kenntnis vom System der Umsatzsteuer sei ihr natürlich gewiss gewesen, dass die zum 15. eines Folgemonats (gemeint wohl auch hier richtig: des zweitfolgenden Monats) fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen von ihr nicht mehr geleistet werden und sie damit Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirke…
…eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet wurden. Ebenso war gemäß § 33 Abs. 3 lit. d FinStrG eine solche Verkürzung eingetreten, wenn solcherart mittels der Voranmeldung eine nicht bescheidmäßig festzusetzende Umsatzsteuergutschrift zu Unrecht oder in zu großer Höhe…
…zur StNr. 12 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Zeitraum 07 - 12/2008 iHv. insgesamt 624,69 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern…
…erst nach Abgabe der Steuererklärungen vorzunehmen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt. Gemäß…
…vorsätzlich als verantwortlicher Geschäftsführer der ZA GmbH a) unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume April und Mai 2007 eine Verkürzung von Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 5.316,87 bewirkt und dies nicht…
…wonach der Bf. angibt, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Für die subjektive Tatseite nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Lohnkontenführung…
…inkriminierten Tatzeitraum in der Gesamthöhe von € 18.722,16 und unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von die im § 96 Abs. 3 EStG entsprechenden Kapitalertragsteueranmeldungen Verkürzungen in der Gesamthöhe von € 34.513,00 zu bewirken. Der Bw. habe sich in der mündlichen Verhandlung…
…Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass ein Verdacht immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen kann. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 29…
…610). In allen anderen Fällen stellt die Einreichung einer unrichtigen Voranmeldung mit der Geltendmachung einer Gutschrift bereits eine Deliktsvollendung dar. Eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 FinStrG kann nur mit qualifiziertem Vorsatz (wissentlich) begangen werden. Die Wissentlichkeit muss sich auf das Bewirken der Verkürzung richten…
…weil der Verdacht bestehe, sie habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate 02-12/2001 und 05/2002 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von 25.157,99 € bewirkt und dies…
…das Bewirken der Verkürzung richten. Für die Pflichtverletzung genügt nach nunmehr ständiger Rsp bedingter Vorsatz (Statt vieler und mwN Köck et al (Hrsg) FinStrG-Kommentar § 33 Tz 64). Diese gesetzlichen Voraussetzungen liegen im gegenständlichen Fall nicht vor. Selbst wenn eine zu späte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen…
…ein Erfolg (hier: das Bewirken der Verkürzung), so beginnt die Verjährung erst mit dem Eintritt dieses Erfolges zu laufen. Zusätzlich zu beachten ist auch noch die Bestimmung des § 31 Abs. 3 FinStrG, wonach in dem Fall, dass der Täter während der Verjährungsfrist ein (weiteres) vorsätzliches…
…in der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2008 eine Abgabengutschrift zu hoch geltend gemacht und da die Voranmeldung vor der Erlassung des Festsetzungsbescheides vom 26. Juni 2008 am Abgabenkonto nicht verbucht wurde, versucht zu haben, eine Verkürzung an Umsatzsteuer für den Zeitraum März 2008 zu bewirken. Der…