…der betrieblichen bzw. privaten Gebäudenutzung ist zu sagen: Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern ist die überwiegende Nutzung für die Zurechnung zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen entscheidend. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei unbebauten und bei bebauten Grundstücken, wo eine anteilsmäßige Zurechnung entsprechend der betrieblichen und…
…Mai 2005), als auch hinsichtlich einer Vorsteuerkürzung betreffend der privaten Gebäudenutzung von mehr als 20% (unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Seeling) das Rechtsmittel der Berufung angekündigt habe. Mit Schreiben vom 14. März 2007 wurde durch den Berufungswerber folgende Gegenäußerung zu obiger Stellungnahme eingereicht: zu…
…bei denen in sog. "typisierender Betrachtungsweise" idR eine private Veranlassung unterstellt werden kann. Eine Widerlegung der Vermutung ist aber zulässig. Eine Aufteilung ist nicht möglich, es muss vielmehr eine (so gut wie) ausschließliche betriebliche/berufliche Nutzung bzw Veranlassung vorliegen. Als Beispiele hierfür seien angeführt: Autoradio…
…Kreditzinsen: Die geltend gemachten Zinsen waren als Betriebsausgabe anzuerkennen, soweit sie durch den Betrieb veranlaßt waren. Die private und betriebliche Gebäudenutzung ergibt sich aus einer von "Architekt-Baumeister K." erstellten Nutzflächenberechnung, die von beiden Parteien als zutreffend anerkannt wurde. Die "gewerblich genutzte Fläche" war demnach…
…die nicht betrieblich veranlasst gewesen seien. Betreffend die Berufungen zu den Körperschaftsteuervorauszahlungen 1999 und 2000 wurde die Ansicht vertreten, dass der Geschäftsführer und dessen Gattin die Liegenschaft ab 1999 im selben Ausmaß wie 1995 und 1996 für private Zwecke genutzt hätten. Es wurde der Bw…
…nach Ansicht des FA dem EG zuzuordnen waren, lediglich ein IFB in Höhe von 20% berücksichtigt worden. In der Berufung hatte der Bw. zunächst ohne nähere Erläuterung auf eine flächenmäßig überwiegend betriebliche Gebäudenutzung verwiesen. Bei der Nutzfläche sei zudem auf die Definition des § 17 Abs…
…bis 2005 eine ausschließlich betrieblich veranlasste Fahrleistung von 85.531 km erbracht, was einer durchschnittlichen jährlichen Kilometerleistung von 21.382,75 km entspricht. Der davon vom Finanzamt in griffweiser Schätzung ermittelte Privatanteil in Höhe von 20 % ergibt eine durchschnittliche jährliche private Kilometerleistung von 4.276…
…diese Wirtschaftsgüter vom Bw. ausschließlich betrieblich genutzt worden sind, ist vom Bw. nicht erbracht worden. Demnach war in Anlehnung an den Anteil der betrieblichen bzw. privaten Gebäudenutzung auch bei den Aufwendungen für diese Wirtschaftsgüter ein Privatanteil in Höhe von 60 % auszuscheiden. Die Rüge des Bw…
…bei der Ermittlung des betrieblichen bzw. privaten Anteiles des Gebäudes irrelevant, das jeweilige Nutzungsausmaß sei nach der restlichen Nutzfläche zu ermitteln (vgl. Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer - Handbuch, S 111 und Doralt, Einkommensteuergesetz, S 106). Da insbesondere der Flur und der Heizraum überwiegend betrieblich genutzt werden würden…
…sondern vielmehr im verwandtschaftlichen Naheverhältnis lagen. Es entsprach somit der geltenden Rechtslage, wenn das FA diesem Teilbetrag die steuerliche Anerkennung als betrieblich veranlassten Aufwand versagte und ihn stattdessen als private Entnahme behandelte. Soweit der Bw. in der Nichtanerkennung dieses Teilbetrages als (freiwillige) Abfertigung durch die…
…tatsächliche Rechtsverhältnisse. Warum eine Villa in einer guten Wohngegend eindeutig für eine ausschließliche private Nutzung zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses spreche, sei nicht nachvollziehbar und entspreche auch nicht den derzeitigen Denkgesetzen. Die willkürliche Aussage, wonach eine Villa für eine betriebliche Verwendung nicht geeignet sei, entspreche auch…
…betr. im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer) zu subsumieren und damit zur Gänze dem privaten Gebäudeteil zuzurechnen ist. Erst nach Klärung der Ausmaßes der betrieblichen Nutzung des streitgegenständlichen Gebäudes und damit auch der allfälligen Betriebsvermögenseigenschaft kann in der Folge über die Frage abgesprochen werden, ob bzw. bejahendenfalls…
…einem höheren betrieblichen Anteil ausgegangen ist. Wenn aber die Umbuchung am 31. Dezember 1997 bzw der Endsaldo auf dem Konto 230 ´Sonstige Baulichk.a. eig.Grund´ zum 31. Dezember 1997 betrachtet werden (BP-AB Bl 46), so ergeben sich ein betrieblicher Anteil bzw privater Anteil…
…einem Schreiben des ehemaligen steuerlichen Vertreters zu den Ergebnissen der abgabenrechtlichen Prüfung vom 19. Juni 2009 sei nochmals auf die aufgrund des Seeling-Urteils verursachte relativ große Rechtsunsicherheit betreffend den Vorsteuerabzug für sowohl privat als auch betrieblich bzw. gemischt genutzte Gebäudeteile sowie darauf hingewiesen worden…
…der Bf. v. a. nach wirtschaftlichen Überlegungen Agierenden bei der gemischten Nutzung eines Wirtschaftsgutes die grundsätzliche Relation zwischen privat und betrieblich veranlassten Aufwendungen bekannt war (vgl. Pkt. 2 der Beschwerde) bzw. dass er, einen zumindest ungefähren rahmenweisen Überblick über die einzelnen Geschäftsvorgänge hatte. Daraus ergibt…
…ihre betriebliche Tätigkeit benötigten, vor einer überhöhten Kostenbelastung iSd Art. 17 der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG zu schützen. - Die Energie, die der Energieversorger an die Betriebsgesellschaft des Einkaufszentrums liefere, sei nicht für eigene Zwecke, weil sie an die eingemieteten Betriebe weitergeliefert und dort verbraucht bzw…
…Leistungen jedenfalls auf den Leistungszeitpunkt bzw. auf die erstmalige Verwendung der Räumlichkeiten abzustellen. Eine umsatzsteuerlich relevante gemischte Nutzung des Gebäudes habe zum Zeitpunkt der Besichtigung durch das Finanzamt nicht stattgefunden, und es könne als erwiesen angenommen werden, dass dies auch zum Zeitpunkt der erstmaligen Gebäudenutzung…
…hatte. Mangels Abgrenzbarkeit der Energiebezüge in der Zeit von September bzw. Oktober bis Dezember 2006 (die Abrechnung des Energieversorgers erfolgte wie üblich jahresüberschreitend bis Februar 2007) wird angenommen, dass ein Teil der ermittelten Energiebezüge auf eine betriebliche Nutzung der Räumlichkeiten im Dezember 2006 entfielen, als…
…zur betrieblichen/beruflichen Benützung überlassenen Räume würden sich im Wohnungsverband befinden. Nach dem vorgelegten Wohnungsplan und auch bei der tatsächlichen Besichtigung des Einfamilienhauses sei feststellbar gewesen, dass die vermieteten Räumlichkeiten keinen eigenen Eingang hätten. Um die vermieteten Räumlichkeiten zu erreichen, müsse man den privaten Wohnungsbereich…
…erblicken. Das FA wies die eingebrachten Rechtsmittel mit Hinweis auf diverse VwGH-Judikate zum Bereich "Ehegatten-Dienstwohnung" bzw. "Verträge zwischen nahen Angehörigen" zur Gänze als unbegründet ab. Nach der zitierten Judikatur erlange eine privat veranlasste Gebäudenutzung allein durch einen zivilrechtlichen Bestandsrechtstitel noch keine steuerliche Relevanz…