…behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen (z.B. VwGH 18.4.2007, 2004/13/0025). Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt der von der Bw mit den im Sinne der vorstehenden Ausführungen mit ihr beteiligungsmäßig verbundenen Gesellschaften BBAG und ALtd am 5. Feber 1996 getroffenen Vereinbarungen müssen nun…
…gefunden. Dass die Bw dennoch bereit war, auf Grundlage dieser Berechnungen ein Entgelt von beinahe 100 Millionen S zu bezahlen, lässt sich nur mit den gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen erklären, und zwingt zu der Annahme, dass es der Bw nicht auf die Erlangung eines konkreten Wertes, sondern…
…verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung daher auch dann anzunehmen, wenn Dritte auf Grund ihres Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten. Als nahestehende Person sind primär solche anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich oder beteiligungsmäßig verbunden sind (vgl. Bauer/Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer- KStG 1988, …
…verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung daher auch dann anzunehmen, wenn Dritte auf Grund ihres Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten. Als nahestehende Person sind primär solche anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich oder beteiligungsmäßig verbunden sind (vgl. Bauer/Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer- KStG 1988, …
…45 Mio. S auf das Förderband entfielen. Die Finanzierung erfolgte zum Teil über Fremdwährungskredite, die auch zu Kursverlusten führten. Die Liegenschaft samt Anlagen wird zur Gänze an eine dem Geschäftsführer beteiligungsmäßig verbundene KG vermietet. Laut Auskunft der Bw. wurde lediglich ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen. Als…
…Familienunternehmen getroffen werden, sondern eben, ob solche Vereinbarungen auch zwischen Fremden in gleicher Weise getroffen werden. Auch dass die Geschäftsführer für andere Tätigkeiten bzw. (verbundene) Gesellschaften tätig waren, vermag an der fehlenden Fremdüblichkeit nichts zu ändern, sagt dies doch nichts darüber aus, dass sie in…
…Vorteilszuwendungen einer Kapitalgesellschaft, die der Gesellschafter oder eine Person mit gesellschafterähnlicher Stellung aufgrund seiner Position ohne ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss bezieht. Sie liegt auch dann vor wenn eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird; auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein solches Nahestehen (§ 8 Abs…
…II S 195). Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen können ein "Nahestehen" begründen (objektives Tatbild; Braito RdW 1986, 223; Wiesner SWK 1984, A I 170; Rz 776 KStR 2001). "Nahestehend" sind zB Kapitalgesellschaften, an denen der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft beteiligt ist (VwGH 27.2.2002…
…verdeckter) Vermögensübergang von der Gesellschaft in die Vermögenslage einer dem Anteilsinhaber nahe stehenden natürlichen oder juristischen Person stattfindet. Als nahe stehende Personen sind primär solche anzusehen, die dem Anteilsinhaber persönlich, familiär, verwandtschaftlich oder freundschaftlich verbunden sind. Aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein…
…Gesellschafter der als secretary bei der CAL fungierenden GW-L-BS und - mittelbarer - Beteiligter der die CAL verwaltenden GW-IOL) davon Kenntnis haben musste. In der Vorhaltsbeantwortung vom 30.05.2008 wurde dies auch nicht in Abrede gestellt. Dafür sprechen auch die beteiligungsmäßigen und personellen…
…einer gesellschaftsrechtlichen Beziehung hat, wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt. Nach ständiger Judikatur des VwGH (25.11.2009, 2008/15/0039) ist eine verdeckte Ausschüttung auch dann gegeben, wenn Dritte aufgrund eines Naheverhältnisses zu einem Anteilsinhaber eine auf dieser Anteilsinhaberschaft beruhenden Zuwendung erhalten. Auch beteiligungsmäßige Verflechtungen…
…treuhändigen Geschäftsanteiles verbundenen Kosten, Nutzen, Lasten und Erträge vom Treugeber zu tragen bzw. an diesen abzuführen und habe sich CJL als Treuhänder verpflichtet, den Geschäftsanteil ausschließlich gemäß den Aufträgen, Instruktionen und Weisungen der Treugeber innezuhalten. Die Feststellung der Betriebsprüfung, dass CJL als Gesellschafter im Firmenbuch…
…anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich insbesondere auf Grund familiärer Bindungen verbunden sind? Eine Verbundenheit iSd. Angehörigenjudikatur kann auch faktischer Art sein. Der VwGH brachte zum Ausdruck, dass geschäftliche Verbindungen ein Nahestehen begründen können. Da das Nahestehen eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis lediglich indiziert, reicht…
…Personen sind primär solche anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich (familiär, verwandtschaftlich oder freundschaftlich) verbunden sind, aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein Nahestehen. Die verdeckte Ausschüttung ist aber auch dann im Allgemeinen dem Gesellschafter der Körperschaft zuzurechnen, wenn die Vorteile nicht diesem…
…Sitz an ein- und derselben Adresse haben, rundet das Bild eines geschlossenen Systems wechselseitiger Abhängigkeit und Kontrolle ab. 4.2.3. Beteiligungsmäßige Verflechtungen der oben genannten Körperschaften mit anderen kapitalstarken Körperschaften; gemeinsame Geschäftsführung und Aufsichtsratstätigkeit der Stiftungsbegünstigten in allen diesen Körperschaften; geschäftliche Verflechtungen mit diesen…
…Vorteilszuwendungen an den Eigentümer oder Gesellschafter der Körperschaft bzw. an dem Anteilsinhaber nahestehende Personen voraus. Nahestehende Personen sind solche, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (zB. VwGH vom 16.5.2002, 96/13/0128), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen…
…solche, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (zB. VwGH vom 16.5.2002, 96/13/0128), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen" (objektives Tatbild). Im gegenständlichen Fall nahm die Finanzbehörde an, dass P. L. (wirtschaftlich) Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw…
…um eine der Gesellschafterin nahe stehende Person handeln. Als nahe stehende Personen sind primär solche anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich (familiär, verwandtschaftlich oder freundschaftlich) verbunden sind, jedoch begründen auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen ein Nahestehen (KStR 2000 Rz 776). Die im Streitfall zu…
…die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind, aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen eine Affinität, wobei auch Körperschaften darunter fallen (VwGH 3.8.2000, 96/15/0159). Daher richten sich derartige "Anweisungen" primär an die Gesellschafter der AP GmbH und nicht an deren…
…die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (zB. VwGH vom 16.5.2002, 96/13/0128), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen" (objektives Tatbild). Auch wenn der Zufluss an den "Nahestehenden" erfolgt, ist die verdeckte Ausschüttung dem Gesellschafter zuzurechnen, allerdings ist…