…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch nicht als unbillig nach Lage der Sache. Die Existenz der Bf ist durch die Abgabenbelastung nicht ernsthaft gefährdet. Aus den genannten Gründen liegt kein besonderer Fall vor und kann Artikel 239 Absatz 1 ZK nicht angewandt werden. Salzburg, am 20…
…Fehltarifierungen seitens der Anmelderin seien in Täuschungsabsicht erfolgt, um niedrigere Zollsätze zu erreichen. Aus dieser schuldhaften Vorgangsweise könne der Schluss gezogen werden, dass selbst dann, wenn man hier einen besonderen Fall annehmen wollte, der NN. betrügerische Absicht vorzuwerfen sei. Ein Erlass der Einfuhrabgaben gem. Art…
…alle Wirtschaftsbeteiligten, die die gleiche Tätigkeit ausüben, gleichermaßen betroffen sind. Zusammengefasst sei der zugrundeliegende Sachverhalt hinsichtlich des Zolls daher kein besonderer Fall; hinsichtlich der Erstattung der Abgabenerhöhung liege weder sachliche noch persönliche Unbilligkeit vor. Dagegen richtet sich die Berufung vom 7. Dezember 2011. Von der…
…239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel handelt, sodass ein allfälliger Erlass des Zolls davon abhängt, dass ein "besonderer Fall" und "keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten" vorliegt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für…
…DG. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Bf. bei ordnungsgemäßer Beantragung des Zollverfahrens der aktiven Veredelung eine Abgabenbefreiung in Anspruch hätte nehmen können. Es liege daher ein besonderer Fall nach Art. 899 Abs.2 ZK-DVO vor. Die Bf. treffe auch keine offensichtliche Fahrlässigkeit…
…oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Im Wesentlichen werden in Art. 239 ZK zwei Gruppen unterschieden: Erstattung nach dem Ausschussverfahren und das Vorliegen "Besonderer Umstände". Voraussetzung für die Anwendung ist, dass es sich um einen Fall des Art. 900 bis 903 ZK-DVO handelt…
…als unbegründet abgewiesen. Nach Auslegung der Europäischen Kommission könne im Falle eines Fehlers eines Angestellten des Anmelders nicht von einem besonderen Fall gesprochen werden. Dagegen richtet sich der nunmehr mit Eingabe vom 13. April 2006 unter Wiederholung des bisher Vorgebrachten erhobene Rechtsbehelf der Beschwerde. Über…
…als unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Zollamt im Wesentlichen aus, dass es sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK iVm mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…November 2005, Zahl 976/xxxx/2005 als unbegründet abgewiesen. Es handle sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK in Verbindung mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…November 2005, Zahl 976/xxxx/2005 als unbegründet abgewiesen. Es handle sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK in Verbindung mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…Juli 2005, Zahl 976/xxxxx/2005 als unbegründet abgewiesen. Es handle sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK in Verbindung mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…C-86/97 vom 25.2.99, C-61/98 v. 7.9.1999) zu verweisen. Demnach liegt insbesondere dann ein besonderer Fall nach den Bestimmungen des Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK iVm Art. 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter…
…76 Abs. 1 lit. a) ZK iVM.Art. 253 Abs 1 und 254 DVO handelt. Nach alledem ergibt sich die Schlussfolgerung, dass ein besonderer Fall im Sinne des Art. 905 Abs. 1. DVO dann gegeben ist, wenn im Hinblick auf den an der Billigkeit ausgerichteten…
…aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Einer der im Ausschussverfahren festgelegten Fälle (Art.900 f. ZK-DVO) liegt hier nicht vor, sodass der Sachverhalt anhand der Billigkeitsklausel im Art.905 Abs.1 ZK-DVO (besonderer Fall, der…
…2009 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und der Antrag auf einen Betrag von € 98.824,09 eingeschränkt. In der Sache selbst wurde vorgebracht, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um einen besonderen Fall handle. Der Antragsteller habe irrtümlicherweise Camcorder und Handycams als Digicams angemeldet…
…in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die Erstattung oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden." "(2) Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag…
…97, wies das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 30. März 1998, in der im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es liege sehr wohl ein "besonderer Fall" vor. Der Rückstand setze sich aus "Zinsen und Säumniszuschlägen, bzw. aus…
…von der Behörde angezogenen Entscheidungen der Kommission (REM 4/93, REM 8/93 und REM 12/93) alleine würden als Bescheidbegründung, wonach kein besonderer Fall vorliege, noch nicht den erforderlichen Halt zu bieten vermögen. Es sei offenbar aufgrund der Judikatur des EuGH nicht auf einen…
…zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex-DVO, ZK-DVO). Auf einen besonderen Fall im Sinne des Art. 905 ZK-DVO könne nur dann geschlossen werden, wenn Umstände festgestellt werden, auf Grund derer sich der Antragsteller…
…nationalen Abgaben die besonderen Bestimmungen des § 83 ZollR-DG anzuzwenden. Die wesentlichsten verfahrensgegenständlich demnach anzuwendenden Bestimmungen sind: Artikel 239 ZK [Erstattung oder Erlass in Sonderfällen]: (1) Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben können in anderen als den in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder…