…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch nicht als unbillig nach Lage der Sache. Die Existenz der Bf ist durch die Abgabenbelastung nicht ernsthaft gefährdet. Aus den genannten Gründen liegt kein besonderer Fall vor und kann Artikel 239 Absatz 1 ZK nicht angewandt werden. Salzburg, am 20…
…Fehltarifierungen seitens der Anmelderin seien in Täuschungsabsicht erfolgt, um niedrigere Zollsätze zu erreichen. Aus dieser schuldhaften Vorgangsweise könne der Schluss gezogen werden, dass selbst dann, wenn man hier einen besonderen Fall annehmen wollte, der NN. betrügerische Absicht vorzuwerfen sei. Ein Erlass der Einfuhrabgaben gem. Art…
…der Beschwerdeführerin nicht an. Das gleiche gilt hinsichtlich des Zeitraumes, in dem die Zollanmeldungen mit den zu gering erklärten Zollwerten beim Zollamt abgegeben und von diesem unbeanstandet angenommen worden sind. Da somit kein besonderer Fall im Sinne des Art. 239 ZK vorliegt, war die Beschwerde…
…alle Wirtschaftsbeteiligten, die die gleiche Tätigkeit ausüben, gleichermaßen betroffen sind. Zusammengefasst sei der zugrundeliegende Sachverhalt hinsichtlich des Zolls daher kein besonderer Fall; hinsichtlich der Erstattung der Abgabenerhöhung liege weder sachliche noch persönliche Unbilligkeit vor. Dagegen richtet sich die Berufung vom 7. Dezember 2011. Von der…
…239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK um eine allgemeine Billigkeitsklausel handelt, sodass ein allfälliger Erlass des Zolls davon abhängt, dass ein "besonderer Fall" und "keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten" vorliegt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für…
…Die Erstattung der Abgaben ist daher bereits dann zu versagen, wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt (EuGH 5.6.1996, T-75/95). Auf "einen besonderen Fall ..., der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt…
…und vom 25. Februar 1999, Rs C-86/97). Bei der Entscheidung, ob ein besonderer Fall vorliegt, ist das Interesse der Gemeinschaft an der Beachtung der Zollbestimmungen und das Interesse des gutgläubigen Wirtschaftsteilnehmers daran abzuwägen, keine Nachteile zu erleiden, die über das normale Geschäftsrisiko hinausgehen…
…DG. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Bf. bei ordnungsgemäßer Beantragung des Zollverfahrens der aktiven Veredelung eine Abgabenbefreiung in Anspruch hätte nehmen können. Es liege daher ein besonderer Fall nach Art. 899 Abs.2 ZK-DVO vor. Die Bf. treffe auch keine offensichtliche Fahrlässigkeit…
…oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Im Wesentlichen werden in Art. 239 ZK zwei Gruppen unterschieden: Erstattung nach dem Ausschussverfahren und das Vorliegen "Besonderer Umstände". Voraussetzung für die Anwendung ist, dass es sich um einen Fall des Art. 900 bis 903 ZK-DVO handelt…
…Gemeinschaft Einfuhrumsatzsteuer zu erheben sei. Maßgebend dafür sei der Zeitpunkt der Entstehung der Zollschuld. Bereits im Erstbescheid sei dargestellt worden, was unter einem besonderen Fall zu verstehen sei. Einen solchen konnte das Zollamt bzw. habe das Zollamt nicht erkennen können. Das Entstehen der Zollschuld sei…
…Erstattungsfälle sollen nicht das letzte Wort sein. Auf diese Weise kann bei erstattungswürdigen Sachverhalten in besonderen Fällen Einzelfallgerechtigkeit erreicht werden und können danach auch Billigkeitsgesichtspunkte zum Zug kommen. Der gegenständliche Sachverhalt ist ohne jeden vernünftigen Zweifel kein Katalogfall. Ferner gibt der Sachverhalt keine Anhaltspunkte für…
…als unbegründet abgewiesen. Nach Auslegung der Europäischen Kommission könne im Falle eines Fehlers eines Angestellten des Anmelders nicht von einem besonderen Fall gesprochen werden. Dagegen richtet sich der nunmehr mit Eingabe vom 13. April 2006 unter Wiederholung des bisher Vorgebrachten erhobene Rechtsbehelf der Beschwerde. Über…
…als unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Zollamt im Wesentlichen aus, dass es sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK iVm mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…November 2005, Zahl 976/xxxx/2005 als unbegründet abgewiesen. Es handle sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK in Verbindung mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…November 2005, Zahl 976/xxxx/2005 als unbegründet abgewiesen. Es handle sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK in Verbindung mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…Juli 2005, Zahl 976/xxxxx/2005 als unbegründet abgewiesen. Es handle sich im gegenständlichen Fall weder um einen Tatbestand der Art. 900 bis 903 ZK-DVO noch um einen besonderen Fall im Sinne des Art. 239 ZK in Verbindung mit Art 899 Abs. 2 ZK…
…C-86/97 vom 25.2.99, C-61/98 v. 7.9.1999) zu verweisen. Demnach liegt insbesondere dann ein besonderer Fall nach den Bestimmungen des Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK iVm Art. 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter…
…76 Abs. 1 lit. a) ZK iVM.Art. 253 Abs 1 und 254 DVO handelt. Nach alledem ergibt sich die Schlussfolgerung, dass ein besonderer Fall im Sinne des Art. 905 Abs. 1. DVO dann gegeben ist, wenn im Hinblick auf den an der Billigkeit ausgerichteten…
…aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Einer der im Ausschussverfahren festgelegten Fälle (Art.900 f. ZK-DVO) liegt hier nicht vor, sodass der Sachverhalt anhand der Billigkeitsklausel im Art.905 Abs.1 ZK-DVO (besonderer Fall, der…
…2009 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und der Antrag auf einen Betrag von € 98.824,09 eingeschränkt. In der Sache selbst wurde vorgebracht, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um einen besonderen Fall handle. Der Antragsteller habe irrtümlicherweise Camcorder und Handycams als Digicams angemeldet…