…den EWR-Anpassungsbestimmungen, die die Anwendbarkeit der WTBO auf Staatsangehörige anderer Vertragstaaten regle seien Personen erst durch Bestellung durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigt. Da die Bw. laut Auskunft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder keine Befugnis zur Vertretung in Österreich besitze, sei sie…
…Vorlageanträgen gegen die o.a. Berufungsvorentscheidung vom 22. Jänner 2003 und eine am 3. Februar 2003 zugestellte Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2003 in Sachen Überrechnung bezieht (zu letzterer vgl Schreiben der steuerlichen Vetretung vom 9. Jänner, Postaufgabe 9./10. Jänner 2007, UFS-Akt Bl 23…
…dass auch diese Entscheidung sich auf die Vertretungsbefugnis eines Unternehmensberaters in einem Insolvenzverfahren vor einem Gericht bezieht, und der OGH hinsichtlich des Berufsbildes eines Unternehmensberaters ausführt, dass "die berufsmäßige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Klienten nicht Inhalt der Gewerbebefugnis eines Unternehmensberaters ist". Die Berufung erweist…
…dass auch diese Entscheidung sich auf die Vertretungsbefugnis eines Unternehmensberaters in einem Insolvenzverfahren vor einem Gericht bezieht, und der OGH hinsichtlich des Berufsbildes eines Unternehmensberaters ausführt, dass "die berufsmäßige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Klienten nicht Inhalt der Gewerbebefugnis eines Unternehmensberaters ist". Die Berufung erweist…
…134 a GewO auszuüben. Gewerbliche Buchhalter seien jedoch zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden nicht berechtigt (§ 102 Abs. 1 GewO 1994 idF BGBl I 2002/11) und würden somit nicht zum Personenkreis der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen gehören. Unternehmensberater im Sinne des § 136 GewO…
…134 a GewO auszuüben. Gewerbliche Buchhalter seien jedoch zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden nicht berechtigt (§ 102 Abs. 1 GewO 1994 idF BGBl I 2002/11) und würden somit nicht zum Personenkreis der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen gehören. Unternehmensberater im Sinne des § 136 GewO…
…aufgetreten, ohne über die Befugnis nach den Bestimmungen der §§ 31 bis 33 sowie 71 WTBO zur geschäftsmäßigen Vertretung von Parteien vor der Abgabenbehörde zu verfügen. Gegen diesen Bescheid hat HR mit der Begründung berufen, die WTBO sei mit 1. Juli 1999 außer Kraft getreten, weshalb…
…der Grundlage der vorhin genannten Bestimmungen des WTBG ist der Bw. nicht befugt, eine geschäftsmäßige Vertretung vor österreichischen Abgabenbehörden vorzunehmen. F) Ob und inwieweit nach ausländischen Rechtsvorschriften befugte berufsmäßige Parteienvertreter (zB Steuerberater, Rechtsanwälte) in Österreich vertretungsbefugt sind, richtet sich ebenfalls nach berufsrechtlichen Vorschriften. Der Bw…
…alle jene Maßnahmen und Rechtshandlungen zu setzen, welche zu Ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Vertretung sowie Beratung erforderlich und nützlich erscheinen. Für das Auftragsverhältnis gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 7 vom 10. Jänner 1986). Honorarbasis: Die vom Vorstand der Kammer…
…alle jene Maßnahmen und Rechtshandlungen zu setzen, welche zu Ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Vertretung sowie Beratung erforderlich und nützlich erscheinen. Für das Auftragsverhältnis gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 7 vom 10. Jänner 1986). Honorarbasis: Die vom Vorstand der Kammer…
…Mitteilung ersucht, ob sie als Rechtsanwältin oder Wirtschaftstreuhänderin zur Vertretung im Finanzstrafverfahren befugt ist. Am 3. Februar 2006 hat FrauN.N. dem Unabhängigen Finanzsenat telefonisch mitgeteilt, dass sie nicht Rechtsanwältin oder Wirtschaftstreuhänderin ist. Da die Einschreiterin nicht zum Kreis der berufsmäßigen Parteienvertreter (Verteidiger) zählt, war…
…13. August 2003 eingereicht. Zur bw. Argumentation, dass der Nebenanspruch gar nicht festgesetzt worden wäre, wäre er durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertreten gewesen, vermeinte es, dass es in seinen Dispositionsbereich gestanden sei, sich bereits früher vertreten zu lassen, um damit längere Abgabefristen zu erwirken. Eine…
…Beilagen zur Bilanz (Anlagenspiegel, Anlagenverzeichnis) richtig ausgewiesen sind. Die Zuwächse waren somit in der richtigen Höhe der Behörde bekannt und wohl auch der steuerlichen Vertretung. Dem Antrag des steuerlichen Vertreters wäre nach Ansicht der Großbetriebsprüfung nicht stattzugeben". Mit Bescheid vom 10. Jänner 2005 wurden die…
… 57 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde Personen, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind, die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen zu geben und sie über die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren. Eine verfahrensrechtliche Belehrung muß den gesetzlichen Aufträgen…
…geführt. Eine für berufsmäßige Parteienvertreter geltende Quotenvereinbarung betreffend die Abgabenerklärungsfrist für 2007 bestand nicht. Als Geschäftsführer im hier relevanten Verfahrenszeitraum waren zum einen A und B in das Firmenbuch eingetragen, wobei A selbständig und B gemeinsam mit diesem zur Vertretung der Gesellschaft bestellt war. Daneben…
…Abberufung ... unter Bedachtnahme auf die Quotenvereinbarung für berufsmäßige Parteienvertreter" erfolgt sei. Im (elektronischen) Akt des Bw ist diese Frist als Nachfrist ("NF") eingetragen. Danach findet sich die Nachfristeintragung 31. Jänner 2005. Der Bw beantragte (durch seine steuerliche Vertretung) mit Telefax vom 31. Jänner 2005 die…
…Unbestritten ist folgender im Einklang mit der Aktenlage stehender Sachverhalt (vgl. die unbestrittene Darstellung in der Berufungsvorentscheidung vom 27.April 2012): Die für berufsmäßige Parteienvertreter geltende Fristenregelung ist im gegenständlichen Fall nicht anwendbar, weil die Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr 2009 nicht elektronisch eingebracht worden ist…
…und Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 beim Finanzamt eingereicht. Mit Bescheiden vom 13. Mai 2003 wurde die Berufungsführerin zur Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2002 veranlagt. Mit Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 17. März 2004 wurde unter Anschluss eines Verzeichnisses (Formblatt E 108e) zur…
…November 2005 ist die Geschäftsführerin der Gesellschaft Frau RF. Diese hat im Schreiben vom 16. April 2001 Herrn H. mit der Vertretung bevollmächtigt. Gemäß § 9 ZustellG (Zustellgesetz) muss jedoch eine Zustellvollmacht ausdrücklich erteilt sein ("... wird zur Emfangnahme von Schriftstücken bevollmächtigt...") und ist nicht in einer…
…worden wäre. Es wäre dem Bw. in diesem Zusammenhang auch keine Pflichtverletzung oder sonstiges schuldhaftes Verhalten anzulasten, zumal die steuerliche Vertretung durch die W-GmbHwahrgenommen worden wäre und sich für den Bw. niemals Hinweise darauf ergeben hätten, dass bei der Abgabenentrichtung Fehler aufgetreten bzw. Abgaben…