…den EWR-Anpassungsbestimmungen, die die Anwendbarkeit der WTBO auf Staatsangehörige anderer Vertragstaaten regle seien Personen erst durch Bestellung durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigt. Da die Bw. laut Auskunft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder keine Befugnis zur Vertretung in Österreich besitze, sei sie…
…Vorlageanträgen gegen die o.a. Berufungsvorentscheidung vom 22. Jänner 2003 und eine am 3. Februar 2003 zugestellte Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2003 in Sachen Überrechnung bezieht (zu letzterer vgl Schreiben der steuerlichen Vetretung vom 9. Jänner, Postaufgabe 9./10. Jänner 2007, UFS-Akt Bl 23…
…schließt nicht aus, dass sich der Vollmachtgeber auch von nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen vertreten lassen kann. Einen Inhalt, dass durch § 84 Abs. 1 BAO der BF von der Vertretung des ***AB*** in dessen Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer ausgeschlossen werden könnte, hat diese Norm…
…auf 6 geändert, sodass eine Fahrzeugeinzelbesteuerung umgangen werden kann. Frau Beschwerdeführerin habe ich darüber nicht in Kenntnis gesetzt.“ Seitens der Bf wurde durch ihre nunmehrige berufsmäßige steuerliche Vertretung am 28.10.2013 im Wesentlichen folgende Stellungnahme abgegeben: „Unsere Mandantin unterhielt zu Dr. H. eine lose…
…der Formstrenge etwa des Verfahrens nach dem VwGG oder dem VfGG, in welchen im Regelfall berufsmäßige Parteienvertreter einschreiten, geprägt. Die Judikatur zur Anwaltspflicht im höchstgerichtlichen Verfahren kann auf das Unterschrifterfordernis nach der BAO, die keine Verpflichtung zur Vertretung durch berufsmäßige Parteienvertreter vorsieht, nicht übertragen werden…
… 212 BAO), kann keinesfalls als bloß minderer Grad des Verschuldens angesehen werden. Es ist insbesondere bei Vertretung durch berufsmäßige Parteienvertreter (hier: durch den Vorgänger-Steuerberater) ein strenger Maßstab anzulegen, was die nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt angeht. Das (grobe) Verschulden des Vertreters ist dem…
…dass auch diese Entscheidung sich auf die Vertretungsbefugnis eines Unternehmensberaters in einem Insolvenzverfahren vor einem Gericht bezieht, und der OGH hinsichtlich des Berufsbildes eines Unternehmensberaters ausführt, dass "die berufsmäßige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Klienten nicht Inhalt der Gewerbebefugnis eines Unternehmensberaters ist". Die Berufung erweist…
…dass auch diese Entscheidung sich auf die Vertretungsbefugnis eines Unternehmensberaters in einem Insolvenzverfahren vor einem Gericht bezieht, und der OGH hinsichtlich des Berufsbildes eines Unternehmensberaters ausführt, dass "die berufsmäßige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Klienten nicht Inhalt der Gewerbebefugnis eines Unternehmensberaters ist". Die Berufung erweist…
…134 a GewO auszuüben. Gewerbliche Buchhalter seien jedoch zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden nicht berechtigt (§ 102 Abs. 1 GewO 1994 idF BGBl I 2002/11) und würden somit nicht zum Personenkreis der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen gehören. Unternehmensberater im Sinne des § 136 GewO…
…134 a GewO auszuüben. Gewerbliche Buchhalter seien jedoch zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden nicht berechtigt (§ 102 Abs. 1 GewO 1994 idF BGBl I 2002/11) und würden somit nicht zum Personenkreis der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen gehören. Unternehmensberater im Sinne des § 136 GewO…
…worden, dass ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt zur Vertretung kontaktiert werden darf, und auch sämtliche weitere vorgeschriebene Belehrungen, die die Finanzpolizei gemäß § 113 Bundesabgabenordnung (BAO) durchzuführen habe, seien ausgeblieben. § 113 BAO begründe eine Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung, wenn die Partei nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter (Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte…
…Verwaltungsgerichtshofes gehört es zu den Organisationserfordernissen, dass in einer Kanzlei eines berufsmäßigen Parteienvertreters eine Endkontrolle stattfindet, dass fristwahrende Schriftstücke auch tatsächlich gefertigt und abgesandt werden (vgl. UFSK vom 21.04.2008, RV/0070-K/06). Die steuerliche Vertretung der Bf. beruft sich in ihrer Beschwerde…
…Meldung durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter, so ist darin auch ein Berufen auf eine Bevollmächtigung zu sehen, die - jedenfalls im Zweifel - auch eine Zustellungsbevollmächtigung umfasst. Da nur im Rahmen eines förmlichen Verfahrens ein Wechsel des Vertreters erfolgen kann, ist davon auszugehen, dass diese Vertretungsbefugnis auch für…
…aufgetreten, ohne über die Befugnis nach den Bestimmungen der §§ 31 bis 33 sowie 71 WTBO zur geschäftsmäßigen Vertretung von Parteien vor der Abgabenbehörde zu verfügen. Gegen diesen Bescheid hat HR mit der Begründung berufen, die WTBO sei mit 1. Juli 1999 außer Kraft getreten, weshalb…
…der Grundlage der vorhin genannten Bestimmungen des WTBG ist der Bw. nicht befugt, eine geschäftsmäßige Vertretung vor österreichischen Abgabenbehörden vorzunehmen. F) Ob und inwieweit nach ausländischen Rechtsvorschriften befugte berufsmäßige Parteienvertreter (zB Steuerberater, Rechtsanwälte) in Österreich vertretungsbefugt sind, richtet sich ebenfalls nach berufsrechtlichen Vorschriften. Der Bw…
…alle jene Maßnahmen und Rechtshandlungen zu setzen, welche zu Ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Vertretung sowie Beratung erforderlich und nützlich erscheinen. Für das Auftragsverhältnis gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 7 vom 10. Jänner 1986). Honorarbasis: Die vom Vorstand der Kammer…
…alle jene Maßnahmen und Rechtshandlungen zu setzen, welche zu Ihrer steuerlichen und wirtschaftlichen Vertretung sowie Beratung erforderlich und nützlich erscheinen. Für das Auftragsverhältnis gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 7 vom 10. Jänner 1986). Honorarbasis: Die vom Vorstand der Kammer…
…Mitteilung ersucht, ob sie als Rechtsanwältin oder Wirtschaftstreuhänderin zur Vertretung im Finanzstrafverfahren befugt ist. Am 3. Februar 2006 hat FrauN.N. dem Unabhängigen Finanzsenat telefonisch mitgeteilt, dass sie nicht Rechtsanwältin oder Wirtschaftstreuhänderin ist. Da die Einschreiterin nicht zum Kreis der berufsmäßigen Parteienvertreter (Verteidiger) zählt, war…
…anzeigen: | Name des berufsmäßigen Parteienvertreters | ***4*** | Name des Rechtsträgers | ***Bf1*** | Rechtsform | ***7*** | Bestätigung | Hiermit berufe ich mich auf die mir erteilte Vollmacht als berechtigter Parteienvertreter und zeige den Wechsel der Vertretungsbefugnis für den oben genannten Rechtsträger an…
…der Beschwerdeführer (Bf.) mit Eingabe vom 7.4.2016 Beschwerde. Als Einschreiterin wird auf der ersten Seite der Beschwerdeschrift explizit die "E-KG" angeführt. Am Beginn dieser Eingabe findet sich folgende "Vertretungsanzeige": "Wir, die E-KG, haben [dem Bf.] steuerliche Spezialvollmacht ohne Zustellvollmacht erteilt und…