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UFSG RV/0069-G/02Berichtigter Bescheid gemäß § 293 BAO wegen Fehler im Bereich der EDV
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

…die Frage, ob die Berichtigung nach § 293 BAO als solche unter den gegebenen Voraussetzungen zulässig ist. Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde unter anderem Unrichtigkeiten eines Bescheides berichtigen, die ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhen. Dies wird z.B. bei Fehlern angenommen, die…

UFSI RV/0495-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSI RV/0494-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSI RV/0493-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSI RV/0489-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSI RV/0488-I/08Keine Berichtigung zulässig, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist nicht Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSI RV/0570-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSI RV/0569-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid ohnehin rechtmäßig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSI RV/0487-I/08Keine Berichtigung, wenn berichtigter Bescheid nicht rechtswidrig war (Bauzins als dauernde Last ist keine Gegenleistung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…97/2002, kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit…

UFSI RV/0433-I/08Berichtigung nach § 293b BAO, wenn berichtigter Bescheid rechtmäßig ergangen ist, weil übernommener Bauzins als dauernde Last keine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung darstellt ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2008

…Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293 b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit müßte ihre Ursache in…

UFSL RV/0185-L/04Berechnung der Anspruchszinsen bei berichtigtem Bescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

… 293 BAO berichtigt. Die Einkommensteuer wurde festgesetzt mit 2.421,46 €. Es ergibt sich daher nunmehr eine Nachforderung iHv. 1.425,84 €. Mit Schreiben vom 2. August 2002 legte der Bw. gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen das Rechtsmittel der Berufung…

UFSL RV/0152-L/05Ersatzlose Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2005

…2.1998, 97/14/0141). Daher ist sowohl der (noch nicht rechtskräftige) berichtigte Bescheid als auch der berichtigende Bescheid mit Berufung anfechtbar. (b) Der Bw. bekämpft nach dem Wortlaut der Berufung vom 24. Oktober 2004 den (später berichtigten) Einkommensteuerbescheid vom 24. September 2004. Wie sich…

UFSK RV/0006-K/03Berufung gegen einen Berichtigungsbescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2004

…Über die Berufung wurde erwogen: Wird ein berichtigter Bescheid aufgehoben, verliert der berichtigende Bescheid seine rechtliche Grundlage. Eine gegen den Berichtigungsbescheid gerichtete Berufung ist als unzulässig geworden zurückzuweisen (Ritz, Bundesabgabenordnung, 2. Auflage, § 273 TZ 2; § 293 TZ 24). Da der Bescheid vom 6.11.2002…

UFSF RV/0036-F/05Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO zulässig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2005

…mit Bescheid vom 16.11.2004 behoben worden sei. Daraufhin hat der Bw. fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, und im Wesentlichen eingewendet, eine Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 BAO sei nicht zulässig, da ein berichtigter Bescheid…

UFSI RV/0122-I/03Bescheidberichtigung wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Unrichtigkeiten die eine Rechtswidrigkeit des Bescheides zur Folge…

UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

… 293b dann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht." Über die Berufung wurde erwogen: Streitpunkt Strittig ist im gegenständlichen Berufungsverfahren, ob die Berichtigung des ursprünglich ergangenen ESt.-Bescheides für 2006 vom 30.01.2008…

UFSW RV/2149-W/10Keine Bescheiderlassung durch auszugsweise Zusendung von nichtigen Nichtfeststellungsbescheiden an einzelne Beteiligte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2012Teil 1/4

…über die Berufung der Bw, vertreten durch steuerlicheVertretung, AdresseSteuerlicheVertretung, vom 20. Mai 2010 gegen die mit 7. April 2010 datierten Bescheide des Finanzamtes A, mit denen 1) die Berufung vom 5. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO der Jahre…

UFSL RV/0871-L/05Zurückweisung einer gegen rechtlich nicht existenten Bescheid gerichteten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…2001 ergangenen Erledigungen des Finanzamtes, welche an sich die Merkmale eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO für die ehemalige Kanzleigemeinschaft der Berufungswerbers betreffend das Jahr 1995 erfüllen oder sich selbst wenigstens so bezeichnen, beziehungsweise einen solchen Bescheid berichtigen sollen, zeigt sich, dass die Ausfertigungen datiert vom…

UFSW RV/1779-W/02Keine Abänderung eines Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn der Grundlagenbescheid nicht rechtwirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.06.2004

…April 2000) gemäß § 295 Abs 1 BAO. Mit Bescheid vom 26. Juli 2000 berichtigte das Wohnsitzfinanzamt die geänderten Einkommensteuerbescheide für die beiden Jahre 1985 und 1989 gemäß § 293b BAO dahingehend, dass Lohnsteuer in Höhe von 84.518,40 S (1985) bzw 66.012 S (1989…

UFSW RV/2702-W/12Verjährung bei abgeleiteten Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2013

…zum 31.12.2011 (Ablauf der absoluten Verjährungsfrist) verlängert wurde: Erlassung der Bescheide vom 22.3.2006, Erlassung berichtigter Bescheide (§ 293b BAO) nach Durchführung von Ermittlungshandlungen im Jahr 2007 am 30.1.2008, Beginn einer Betriebsprüfung am 12.10.2009, Erlassung neuer Bescheide im gemäß …