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UFSL RV/0553-L/05Säumniszuschlag für Nachforderung aus berichtigter Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2007

…Berufungswerberin in elektronischer Form bekannt gegeben worden waren. Da diese Beträge nicht richtig gewesen wären, sei die Umsatzsteuer 01/2005 aufgrund der berichtigten Voranmeldung festzusetzen gewesen. Da zum Fälligkeitstag keine Zahlung für die Umsatzsteuer 01/2005 geleistet worden wären, seien die gegenständlichen Säumniszuschläge festzusetzen gewesen…

UFSW RV/1093-W/06Säumniszuschlag bei Gutschrift im Zusammenhang mit einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2006

…3 UStG die Gutschrift eines festgesetzten Überschusses, bis zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der berichtigten Voranmeldung (frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes) zurück wirke, sei die Gutschrift aus der Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2004 bereits mit 14…

UFSI RV/0440-I/04Säumniszuschlag bei Gutschrift eines Überschusses iZm einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…Quartal 2003 zur Verfügung. Da insoweit keine Säumnis vorlag, hat das Finanzamt der Berufung zu Recht teilweise stattgegeben. Die berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung 4/2003 wurde erst am 14. 8. 2003 und damit nach dem Fälligkeitstag des betreffenden Voranmeldungszeitraumes (15. 6. 2003) abgegeben. In der Folge…

UFSI RD/0004-I/12Entscheidungspflicht hinsichtlich einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.11.2012

…Unabhängige Finanzsenat hat über den Antrag der A, betreffend Übergang der Entscheidungspflicht hinsichtlich der am 6. März 2012 beim Finanzamt B eingelangten "berichtigten" Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Jänner 2011, entschieden: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung 1. Der am 19.10.2012 beim Unabhängigen…

UFSW FSRV/0114-W/07Nichtabgabe von Voranmeldungen, Machthaber, Verletzung der Meldepflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.09.2008

…Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen. Gemäß § 21 Abs.1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweit folgenden…

UFSL RV/0496-L/06Wirksamkeit der Gutschrift aus einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung - Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2007

…einem Säumniszuschlag zu sanktionieren. Im gegenständlichen Fall hätte die Berufungswerberin den Säumniszuschlag dadurch vermeiden können, dass ungeachtet der aus der berichtigten Voranmeldung 12/2005 zu erwartenden Gutschrift bzw. des aufgrund des Festsetzungsbescheides bereits am 16.3.2006 am Abgabenkonto ausgewiesenen Guthabens die gesamte Zahllast aus…

UFSW FSRV/0008-W/05Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a und b FinStrG. Vorliegen der subjektiven Tatseite?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…März 2000 sei eine zweite berichtigte Voranmeldung mit einer weiteren Nachforderung in Höhe von S 200.427,00 abgegeben worden, in der der steuerpflichtige Umsatz höher gewesen sei. Für die Monate April, Juli und September 1999 seien am 1. Februar 2000 berichtigte Meldungen abgegeben worden…

UFSK RV/0049-K/05Aussetzung der Einhebung hinsichtl. nicht verbuchter Gutschrift an Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…dass das dem Aussetzungsantrag zu Grunde liegende Berufungsbegehren auf Aussetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung nach den der Berufung beigeschlossenen, um die Mieteinnahmen berichtigten, Voranmeldungen für den Zeitraum Jänner bis April 2004 in Höhe von € 13.766,27 Gutschrift gelautet habe. Nach dem Bescheid vom 22…

UFSW RV/2859-W/07Strittig ist das Vorliegen einer ausnahmsweisen Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…

UFSK FSRV/0005-K/08Mitarbeiter einer WT-Kanzlei als Umsatzsteuerbetrüger; Einreichung einer falschen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Angestellten einer Steuerberatungskanzlei mit dem Ziel, ein solcherart tatsächlich nicht zustehendes Guthaben auf das Abgabenkonto eines Lieferanten eines Steuerpflichtigen überrechnen und damit einen Teil des Kaufpreises aus der Steuerkasse finanzieren zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2009

…Finanzbeamten darzulegen, womit der Versuch, auch eine Nichtentrichtung der Zahllast zum Fälligkeitstag herbeizuführen, fehlgeschlagen war; die nachträgliche Einreichung einer berichtigten Voranmeldung am 7. September 2004 stellt daher keinen diesbezüglichen Rücktritt vom Versuch im Sinne des § 14 Abs. 1 FinStrG dar. Zur Strafbemessung ist auszuführen, dass…

UFSL FSRV/0023-L/04Erzwungener Abgabenkredit einer Schülerhilfeorganisatorin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004Teil 1/2

…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…

UFSS FSRV/0045-S/03Verspätete Abgabenentrichtung nach einer Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005

…die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuß unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung, sofern sie…

UFSS FSRV/0025-S/03Unterbliebene Abrechnung eines fertiggestellten Bauvorhabens trotz Forderungseinklagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005Teil 2/2

…A im Ergebnis als berechtigt. Zur verkürzten Umsatzsteuervorauszahlung für Juli und August 1997: Mit BGBl. Nr. 1996/201 wurde § 21 Abs.1 UStG 1994 verändert und ein eigener Abs. 1a, anzuwenden erstmals bei der Sondervorauszahlung für 1996, in § 21 UStG 1994 eingefügt: Voranmeldung und Vorauszahlung…

UFSS FSRV/0025-S/03Unterbliebene Abrechnung eines fertiggestellten Bauvorhabens trotz Forderungseinklagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005Teil 1/2

…gemäß § 11 Abs.12 UStG 1994 in der damals geltenden Fassung diesen Betrag aufgrund der gelegten Rechnung, wenn diese nicht berichtigt worden ist (wobei die Berichtigung für denjenigen Voranmeldungszeitraum relevant geworden war, in welchem sie vorgenommen wurde), sowie wenn er in einer Rechnung eine Umsatzsteuer…

UFSL RV/1185-L/08Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

…den Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum August 2007 bis April 2008, weil in den jeweiligen Voranmeldungen unrichtige Vorsteuern in Höhe von € 29.610 für 8/07 bis 3/08 ausgewiesen worden waren. Für den Zeitraum 4/08 wurde eine berichtigte Voranmeldung abgegeben. Bezüglich des sich aus der Anzeige…

UFSG RV/0396-G/12Herabsetzung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…

UFSL RV/1245-L/09Gutschrift aus einer verspätet berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung ist erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides wirksam
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2010

…Gutschriften aufgrund von bescheidmäßigen Festsetzungen erst mit der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides ein. Die berichtigten Voranmeldungen wären am "27.8.2009" eingereicht worden (tatsächlich langten diese beim Finanzamt wie oben festgestellt bereits am 17.8.2009 ein), die Festsetzungsbescheide seien am 21.9.2009 ergangen…

UFSG RV/0818-G/08Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…

UFSL RV/0715-L/08Säumniszuschlag für verspätet entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…Die "Einfuhrumsatzsteuer neu 03/08" sei irrtümlich nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen worden, eine berichtigte Voranmeldung sei bereits abgegeben worden. Die Umsatzsteuervorauszahlung 03/08 in Höhe von 3.802,06 € sei fristgerecht am 15.5.2008 bezahlt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird…

UFSW FSRV/0024-W/07Nichtabgabe, verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.04.2008

…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…