…Berufungswerberin in elektronischer Form bekannt gegeben worden waren. Da diese Beträge nicht richtig gewesen wären, sei die Umsatzsteuer 01/2005 aufgrund der berichtigten Voranmeldung festzusetzen gewesen. Da zum Fälligkeitstag keine Zahlung für die Umsatzsteuer 01/2005 geleistet worden wären, seien die gegenständlichen Säumniszuschläge festzusetzen gewesen…
…3 UStG die Gutschrift eines festgesetzten Überschusses, bis zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der berichtigten Voranmeldung (frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes) zurück wirke, sei die Gutschrift aus der Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2004 bereits mit 14…
…Quartal 2003 zur Verfügung. Da insoweit keine Säumnis vorlag, hat das Finanzamt der Berufung zu Recht teilweise stattgegeben. Die berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung 4/2003 wurde erst am 14. 8. 2003 und damit nach dem Fälligkeitstag des betreffenden Voranmeldungszeitraumes (15. 6. 2003) abgegeben. In der Folge…
…Unabhängige Finanzsenat hat über den Antrag der A, betreffend Übergang der Entscheidungspflicht hinsichtlich der am 6. März 2012 beim Finanzamt B eingelangten "berichtigten" Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Jänner 2011, entschieden: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung 1. Der am 19.10.2012 beim Unabhängigen…
…Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen. Gemäß § 21 Abs.1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweit folgenden…
…einem Säumniszuschlag zu sanktionieren. Im gegenständlichen Fall hätte die Berufungswerberin den Säumniszuschlag dadurch vermeiden können, dass ungeachtet der aus der berichtigten Voranmeldung 12/2005 zu erwartenden Gutschrift bzw. des aufgrund des Festsetzungsbescheides bereits am 16.3.2006 am Abgabenkonto ausgewiesenen Guthabens die gesamte Zahllast aus…
…März 2000 sei eine zweite berichtigte Voranmeldung mit einer weiteren Nachforderung in Höhe von S 200.427,00 abgegeben worden, in der der steuerpflichtige Umsatz höher gewesen sei. Für die Monate April, Juli und September 1999 seien am 1. Februar 2000 berichtigte Meldungen abgegeben worden…
…dass das dem Aussetzungsantrag zu Grunde liegende Berufungsbegehren auf Aussetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung nach den der Berufung beigeschlossenen, um die Mieteinnahmen berichtigten, Voranmeldungen für den Zeitraum Jänner bis April 2004 in Höhe von € 13.766,27 Gutschrift gelautet habe. Nach dem Bescheid vom 22…
…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…
…Finanzbeamten darzulegen, womit der Versuch, auch eine Nichtentrichtung der Zahllast zum Fälligkeitstag herbeizuführen, fehlgeschlagen war; die nachträgliche Einreichung einer berichtigten Voranmeldung am 7. September 2004 stellt daher keinen diesbezüglichen Rücktritt vom Versuch im Sinne des § 14 Abs. 1 FinStrG dar. Zur Strafbemessung ist auszuführen, dass…
…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…
…die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuß unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung, sofern sie…
…A im Ergebnis als berechtigt. Zur verkürzten Umsatzsteuervorauszahlung für Juli und August 1997: Mit BGBl. Nr. 1996/201 wurde § 21 Abs.1 UStG 1994 verändert und ein eigener Abs. 1a, anzuwenden erstmals bei der Sondervorauszahlung für 1996, in § 21 UStG 1994 eingefügt: Voranmeldung und Vorauszahlung…
…gemäß § 11 Abs.12 UStG 1994 in der damals geltenden Fassung diesen Betrag aufgrund der gelegten Rechnung, wenn diese nicht berichtigt worden ist (wobei die Berichtigung für denjenigen Voranmeldungszeitraum relevant geworden war, in welchem sie vorgenommen wurde), sowie wenn er in einer Rechnung eine Umsatzsteuer…
…den Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum August 2007 bis April 2008, weil in den jeweiligen Voranmeldungen unrichtige Vorsteuern in Höhe von € 29.610 für 8/07 bis 3/08 ausgewiesen worden waren. Für den Zeitraum 4/08 wurde eine berichtigte Voranmeldung abgegeben. Bezüglich des sich aus der Anzeige…
…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…
…Gutschriften aufgrund von bescheidmäßigen Festsetzungen erst mit der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides ein. Die berichtigten Voranmeldungen wären am "27.8.2009" eingereicht worden (tatsächlich langten diese beim Finanzamt wie oben festgestellt bereits am 17.8.2009 ein), die Festsetzungsbescheide seien am 21.9.2009 ergangen…
…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…
…Die "Einfuhrumsatzsteuer neu 03/08" sei irrtümlich nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen worden, eine berichtigte Voranmeldung sei bereits abgegeben worden. Die Umsatzsteuervorauszahlung 03/08 in Höhe von 3.802,06 € sei fristgerecht am 15.5.2008 bezahlt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird…
…der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…