…Bekanntgabe der Berufungsentscheidung zu (§ 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO). Innerhalb dieser Frist besteht daher weiter Vollstreckungshemmung (§ 230 Abs. 2 BAO), und fällt auch gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO kein Säumniszuschlag an. Kein anderes Ergebnis tritt ein, wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen…
…1 BAO). Daraus folgt, dass es zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides vom 7. April 2004 keinen Einkommensteuerbescheid 1992 gab. Das Finanzamt hatte nicht das Recht, eine bereits erledigte Berufung gegen einen nicht mehr existenten Einkommensteuerbescheid 1992 abzuweisen (vgl. Ritz, BAO, 2. Auflage, § 289…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem…
…dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem…
…1997 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien in der Sache selbst vom 16. Mai 1997, Zl. 100/46063/97, mit abweisender Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 10. Februar 2004, GZ: ZRV/055-Z2L/02 erledigt. Im Lichte der o.a. Erläuterungen kann bereits aus diesem…
…diese Berufung als unbegründet abgewiesen, da sich die Zollbehörde bei der Erledigung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung an den im Zeitpunkt der Erledigung maßgebenden Umständen zu orientieren hätte, und die für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung maßgebende Berufung bereits mit abweisender Berufungsvorentscheidung erledigt…
…erhob der Bw. Berufung, die das Finanzamt mit der Begründung, dass die dem Antrag zugrundeliegende Berufung bereits erledigt worden sei, abwies. In weiterer Folge stellte der Bw. den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a…
…0010-F/05, wurde die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 22. März 2006 den Aussetzungsantrag vom 10. Jänner 2005 zur Einkommensteuer 2003 abgewiesen, da die dem Antrag zugrunde liegende Berufung bereits erledigt sei. Gleichzeitig erging ein…
…Hauptsache mit Berufungsvorentscheidung entschieden worden sei. Sie habe dagegen jedoch Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat erhoben und gleichzeitig einen neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung eingebracht. Es sei zwar über die Berufung entschieden worden, doch sei diese durch die Einbringung der Beschwerde nicht rechtskräftig erledigt,…
…zur Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben bereits verjährt war, erweist sich die Haftungsinanspruchnahme als rechtswidrig, und war daher spruchgemäß zu entscheiden. 2) Aussetzung der Einhebung Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt…
…Begründung abgewiesen, dass dem Antrag nicht entsprochen werden konnte, da die dem Antrag zu Grunde liegende Berufung bereits erledigt wurde. In einem Schriftsatz mit dem Vorlageantrag betreffend die Berufung gegen die Festsetzung der Eingabengebühren und der Gebührenerhöhung berief der Bw. gegen den Bescheid vom 29…
…einer Berufungserledigung im Sinn der in § 212a Abs. 5 dritter Satz genannten Akte vorgenommen werden dürfen. Im Streitfall sei der Ablauf der Aussetzung mit der aktenwidrigen Begründung verfügt worden, die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung sei bereits erledigt worden. Tatsächlich sei aber die Berufung vom…
…betreffenden Containers lediglich der bereits in Österreich erledigte Versandschein vorgelegt worden ist, den Schluss, dass der Container von Österreich nach Hamburg nicht in einem aufrechten Versandverfahren transportiert worden ist. Dies bedeutet, dass anhand der zum Zeitpunkt der Erlassung der (beschwerdegegenständlichen) Berufungsvorentscheidung dem Zollamt Linz Wels…
…Der Verweis auf die im Juli 2003 erledigte Berufung führt zu keiner Änderung, da der Ansatz des Altbestandes nicht verändert wurde. Im Schriftsatz vom 29. Jänner 2010 wurde lediglich eingewendet, dass der gegenständliche Carport bereits früher errichtet wurde und bei der EW-AZ 93/007…
…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Somit gelte die (mit negativer Berufungsvorentscheidung vom 8. 4. 2009) erledigte Berufung wiederum als unerledigt. Säumniszuschläge seien nur dann zu entrichten, wenn die zugrunde liegenden Abgabenforderungen zu Recht bestünden. Dies sei aber aus den in der Berufung…
…Firma T. bereits gepfändet habe. Die Behörde habe durch willkürliches Erlassen von Bescheiden Pfändungsgebühren produziert, die jeweils dem Beschwerdeführer angelastet worden seien. Die den Pfändungsgebühren zu Grunde liegenden Pfändungsmaßnahmen der Behörde seien allesamt unwirksam gewesen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli…
…Firma T. bereits gepfändet habe. Die Behörde habe durch willkürliches Erlassen von Bescheiden Pfändungsgebühren produziert, die jeweils dem Beschwerdeführer angelastet worden seien. Die den Pfändungsgebühren zu Grunde liegenden Pfändungsmaßnahmen der Behörde seien allesamt unwirksam gewesen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli…
…Firma G. bereits gepfändet habe. Die Behörde habe durch willkürliches Erlassen von Bescheiden Pfändungsgebühren produziert, die jeweils dem Beschwerdeführer angelastet worden seien. Die den Pfändungsgebühren zu Grunde liegenden Pfändungsmaßnahmen der Behörde seien allesamt unwirksam gewesen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli…
…die Berufung wurde erwogen: In verfahrenrechtlicher Hinsicht ist vorweg anzumerken, dass der angefochtene vorläufige Bescheid vom 17. August 2005 durch den endgültigen Bescheid vom 6. März 2009 gemäß § 200 Abs. 2 BAO ersetzt wurde. Die gegen einen vorläufigen Bescheid gerichtete, noch nicht erledigte Berufung gilt…
…über einen Zeitraum von 11. Mai 2001 bis 26. April 2006 strecken. Zu berücksichtigen sei, dass in diesem Auszug bereits erledigte Exekutionen nicht mehr aufscheinen würden. Würde man darüber hinaus in Kalkül ziehen, dass in der Regel ca. 6 Monate vergehen, bevor Gläubiger versuchen ihre…