…sich der Sachverhalt der Vermietung X gegenüber der Vorprüfung unverändert darstellt. Damit sind aber keine neuen Tatsachen hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens tragen könnten. Auch die geänderte Gewinnfeststellung ist keine neu hervorgekommene Tatsache, denn die entsprechende Mitteilung war dem Finanzamt seit September 2004 bekannt…
…der für die Berechnung des gemeinen Wertes der Geschäftsanteile notwendige Zugang zu den vorhandenen Belegen und Daten unmöglich gewesen sei. Ebenso sei dem FA bekannt, dass die Berechnung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen nur im Rahmen eines sehr zeitaufwendigen und umfangreichen Berufungsverfahrens von Spezialisten durchgeführt…
…wiederum eine, von der Bw. bereits in den Erklärungen angegebene Versorgungsrente bedeuten würde. Sollte es sich tatsächlich um eine Versorgungsrente handeln, fehlt es somit an einem Wiederaufnahmegrund. Eine andere rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhaltes rechtfertig keine Wiederaufnahme des Verfahrens (Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, §…
…die sich insgesamt, also auch unter Einbeziehung der gegenüber den Erstbescheiden geänderten rechtlichen Würdigung des bereits bekannten Sachverhaltes im Zusammenhang mit dem Betrieb des Geschenkartikelhandels (Tz 18) als Folge der Wiederaufnahme der Verfahren ergeben, gegenüber den Erstbescheiden Einkommensteuernachforderungen in Höhe von S 38.856,00…
…der Bw., noch Frau DC angetroffen werden konnte, wurde der Hausmeister der beiden Wohnungen, Herr M N befragt. Dieser gab neben bereits bekannten Sachverhalten an, Herr Bw "habe derzeit eine andere Lebensgefährtin als DC E". Seit wann, könne er nicht mit Sicherheit sagen. Die Mietverträge…
…2001 die Jahre 2000 und 2001 zu berichtigen seien (Abschreibung von Schwebesiebentel). Damit liegt nur eine Änderung der rechtlichen Beurteilung bereits bekannter Sachverhalte (Umgründungen) vor, die nicht zu einer Wiederaufnahme führen kann. Dass die Sachverhalte der Umgründungsverträge unzureichend bekannt gewesen seien, hat weder die Bw…
…Verfahren derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das…
…gestellt. g. Hervorkommen neuer Tatsachen: (1) Tatsachen seien Sachverhaltselemente, die bei entsprechender Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis der gegenständlichen Körperschaftsteuerbescheide geführt hätten. (2) Dem Finanzamt sei der Umstand, dass in den Veranlagungsjahren 2000 bis 2002 Beteiligungserträge bezogen worden seien, nicht bekannt, weil diese sonst von…
…der Betriebsstätte in Deutschland hätte bei der in Österreich erfolgten Besteuerung seiner Einkünfte entsprechend berücksichtigt werden müssen, so stellt dies eindeutig eine abgabenrechtliche Beurteilung bereits lange Jahre bekannter Sachverhaltselemente dar und handelt es sich um keinen Neuerungstatbestand im Sinne der verfahrensrechtlichen Vorschriften des § 303 Abs…
…zu haben. Wenn nun das Finanzamt das bisher vorliegende Zahlenmaterial anders beurteilte, so nahm es nur eine andere rechtliche Beurteilung bereits bekannter Sachverhaltselemente vor. Zwar führte das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung noch aus, "nähere Umstände über die Marktgerechtigkeit des Verhaltens" getroffen zu haben. Weder dem…
…gebe an, Anfang Juli 2008 von ähnlichen Fällen ihrer Kolleginnen und Kollegen gehört zu haben, welche einen Antrag auf Wiederaufnahme bei ihren jeweils zuständigen Finanzämtern gestellt hätten. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) seien neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die…
…November 2004 wurde der Bw. mit den von seinem Bruder getätigten Aussagen konfrontiert und mit ihm ebenfalls eine ausführliche Niederschrift zur Klärung des Sachverhaltes aufgenommen. Mit einer neuerlichen Eingabe vom 5. November 2004 ergänzte er nochmals seine bisherigen Argumente und führte weitere Widersprüche in der…
…am 14. Jänner 2004, 2004 am 11. April 2005 und 2005 am 9. Jänner 2006 übermittelt habe. Dem Finanzamt seien deshalb rechtzeitig alle Lohnzetteldaten bekannt gewesen. Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei jedoch nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1…
…Beschwerde beim VwGH erhoben worden, "welche auch am 12.12.2002 persönlich übergeben wurde". Der Bw wurde hiermit daran erinnert, dass ihm die Beschwerde vollinhaltlich bekannt war. Schließlich sei der Bw am 1. April 2008 davon in Kenntnis gesetzt worden, dass der VwGHdie Beschwerde mit…
…wenn diese im Zeitpunkt des Erlassens des ursprünglichen Bescheides schon vorhanden, jedoch der entscheidenden Behörde nicht bekannt war (nova reperta). Ein Verschulden der Behörde für das Nichtausforschen solcher Sachverhaltselemente, obwohl ausreichende Hinweise für die Notwendigkeit weitere Ermittlungen vorhanden waren, schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen…
…widerspricht jeder Erfahrung des Geschäftslebens. Der Bestätigung der genannten Umstände durch die Käufer der Grundstücke kann daher keine Beweiskraft zugemessen werden. Aus dem vom Bw. bekannt gegebenen Sachverhalt ist keinesfalls schlüssig erkennbar, zu welchem Zeitpunkt die behaupteten Baugenehmigungen erteilt worden sein sollen. Die vom Bw…
…sich die Berufung vom 24. Oktober 2001. Der Bescheid des Hauptzollamts Wien wird darin nach geraffter Wiedergabe des Sachverhaltes seinem gesamten Inhalt nach einerseits wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes und andererseits wegen Rechtswidrigkeit des Bescheides infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften angefochten. Die Bf. begründet die Einrede der…
… Falls jedoch aufgrund der vorliegenden Ausführungen in der Berufung klar werden soll, dass obiger Sachverhalt Fr. Mag. K.D. schon früher bekannt war, kann nach Ansicht der BP für die Vorjahre (2004 und 2005) anderweitig abgesprochen werden." Anschließend befindet sich im Akt eine Kopie des…
…diesem Eigenimport der tatsächliche Verwendungszweck nicht bekannt. Es musste somit in beiden Fällen grundsätzlich von einer privaten Verwendung ausgegangen werden und es wurde daher der jeweilige Einkaufspreis der NoVA-Berechnung zu Grunde gelegt. Auf Grund der iZd Nachschau neu hervorgekommenen Sachverhaltslagen ist daher (trotz gleicher…
…einem Unfall erlittenen Beinbruches im Herbst 2009) entschuldigt nicht erschienen ist, wurde der strafrelevante Sachverhalt erörtert und mit fernmündlich erteilter Zustimmung des T in seiner Abwesenheit auch eine Berufungsentscheidung getroffen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 119 Abs.1 BAO haben Abgabepflichtige wie der Beschuldigte die…