…Bw. zu überweisen) bei Erlassung der Körperschaftsteuererstbescheide für die genannten Jahre bereits bekannt. Demnach sind aber im Zuge der abgeführten Außenprüfung auch keine Tatsachen (noch Beweismittel) hervorkommen, die in den bisherigen Körperschaftsteuerverfahren für die Jahre 1999 bis 2003 nicht bereits offen gelegt worden sind. Eine…
…das FA damit, dass der tatsächliche Zuflusszeitpunkt des strittigen Geldbetrages erst im Jahr 2005 im Zuge des zweitinstanzlichen Vorverfahrens (RV/0312-G/05) durch die Vorlage des Überweisungsbeleges bekannt geworden sei. Diese Tatsache sei zwar erst im Verfahren vor dem UFS hervorgekommen, sie sei aber…
…Tat umgesetzt, sodass aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens basierend auf die Angaben des Abgabepflichtigen der Bescheiderstellung unrichtige Sachverhaltselemente zugrunde gelegt worden sind. Erst im Zuge der Prüfung sind diese, der Abgabenbehörde vorerst nicht bekannte Tatsachen neu hervorgekommen, sodass ein Anwendungsfall des § 303 Abs. 4…
…Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt - wie bereits oben dargelegt - den behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht (vgl. Ritz3, a.a.O., Tz 9 f zu § 303 BAO). Entsprechend den obigen Ausführungen muss man unterscheiden, ob die Kenntnis einer Tatsache im Zeitpunkt der…
…geartete rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt - wie bereits oben dargelegt - den behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht (vgl. Ritz3, a.a.O., Tz 9 f zu § 303 BAO). Ob die Kenntnis einer Tatsache der Behörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung…
…der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können (VwGH 8.3.1994, 90/14/0192). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet…
…1998, 93/14/0151 [Nach stRsp "ist die Frage des Neuhervorkommens von Tatsachen oder Beweismitteln insofern nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen, als es darauf ankommt, ob Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt war, dass sie schon in diesem…
…hätte. Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens setzt daher zum einen voraus, dass im abgeschlossenen Verfahren nicht bekannte Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind und zum anderen, dass diese neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel geeignet sind, einen im Spruch anders lautenden Bescheid nach sich zu ziehen…
…Hinweis auf einschlägige Bestimmungen aus, dass sich das Jugendamt nicht gegenüber dem UFS auf eine Geheimhaltungspflicht berufen könne. Soweit die Bedienstete des Jugendamtes die Auskunft über ihr bekannte Tatsachen einschließlich Akteninhalte ohne ausreichende Rechtsgrundlage verweigerte, könne sie über ihre Vorgesetzten, also zB über den Bezirkshauptmann…
…auf den Neuerungstatbestand, konkret auf die mit Schreiben vom 20. Juni 2001 bekannt gegebene Schenkung des gegenständlichen Grundstückes an den Sohn der Berufungswerberin. "Tatsachen" im Sinne der obigen Gesetzesstelle sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Für das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen ist somit ausschlaggebend, ob im Zeitpunkt des wiederaufzunehmenden Verfahrens - bei Kenntnis der Tatsachen -…
…Weder sei in obiger Berufung ein Anbringen angeführt, noch nachzureichende Unterlagen; es sei auf bekannte Tatsachen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Höhe der Abgabenverbindlichkeit hingewiesen und damit das Stundungsbegehren begründet worden. Ferner sei darauf hingewiesen worden, dass die vorhergehenden Stundungsansuchen positiv beschieden worden…
…mit der steuerlichen Vertretung, und damit verbunden dessen erstmalige Kenntniserlangung von Umständen über die steuerlichen Verhältnisse des Klienten nicht dazu führen, dass dem Bw. bereits seit mehr als 3 Monaten bekannte Tatsachen, im Zuge eines Wiederaufnahmeantrages rechtzeitig im Sinne des § 303 Abs. 2 BAO geltend…
…dem Finanzamt bekannt geworden sei, dass der Berufungswerber bisher nicht erklärte Einkünfte im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die L GmbH bzw. der damals in Gründung befindlichen D GmbH erzielt habe. Wegen der erheblichen steuerlichen Auswirkung dieser anlässlich der Betriebsprüfung festgestellten neuen Tatsachen und dabei…
…dass eine Partei, die im vorangegangenen Verfahren die Möglichkeit hatte, ihr bekannte Tatsachen vorzubringen oder verfügbare Beweismittel beizubringen (eine solche Gelegenheit bietet sich im Allgemeinen spätestens im Rechtsmittelverfahren), diese Gelegenheit aber zufolge Fehlbeurteilung oder mangelnder Obsorge grob verschuldet versäumte, die Folgen daraus zu tragen hat…
…welches sich aus bisher nicht bekannte Tatsachenfeststellungen bzw. Sachverhaltes bezüglich die Schenkung der Liegenschaft an die Mieter unter Fruchtgenussvorbehalt ergeben hat und nicht aktenkundig war bzw. erst im Zuge des vorliegenden Prüfungsverfahrens bekannt geworden sind. Auf Grund dieser Tatsache wurden die näheren Umstände betreffend die…
…des eingesetzten Kapitals, in entsprechendem Prozentsatz am Gewinn eingefordert werden. Es darf dabei noch festgehalten werden, dass es eine allgemein bekannte Tatsache ist, dass Kapitaleinsatz im heutigen Geschehen in jedweder Form , insbesondere aber auch unter Bezugnahme auf die Globalisierung und damit dem Welthandel, ausschließlich im…
…ankommt, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des …
…zum Vorsteuerabzug zugelassen und die Umsatzsteuer vom Finanzamt festgesetzt. Die im o. Prüfungszeitraum vorgelegten Eingangsrechnungen waren der Finanzbehörde daher bekannt, weshalb in der jetzigen BP diesbezüglich keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden. Außerdem konnte unsere Mandantschaft nach…
…geartete rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt - wie bereits oben dargelegt - den behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht (vgl. Ritz3, a.a.O., Tz 9 f zu § 303 BAO). Ob die Kenntnis einer Tatsache der Behörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung…