…Abs. 1 eingetreten ist. Hinsichtlich des nach diesen Aspekten noch überhaupt einem Schuldspruch bzw. einer Bestrafung zugänglichen Teilfaktums 2006 wiederum kann im Sinne der obigen Ausführungen ein entsprechender Tatvorsatz dem allenfalls nur mittelbar handelnden Bw. nicht nachgewiesen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz…
…in § 21 UStG bezeichneten Fälligkeitszeitpunkten der Abgabenbehörde bekannt zu geben bzw. zu entrichten, vorhanden war. Aus letzterem ergibt sich aber auch hinsichtlich der angelasteten Finanzordnungswidrigkeit ein entsprechender zumindest bedingter Tatvorsatz des Bw., sodass der Schuldspruch im angefochtenen Straferkenntnis zu Recht erfolgte. Bei einem nach §§ 33…
…ein vom Abgabepflichtigen bisher offenbar nicht berücksichtigter Privatanteil hinsichtlich der Kanalanschlussgebühr iHv. 18.658,00 S im Nachhinein als entsprechende Entnahme angesetzt wurde, nach allgemeiner Lebenserfahrung ein entsprechender objektiver (Nichtbeachtung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und Abgabenverkürzung) bzw. auch subjektiver (zumindest bedingter Tatvorsatz iSd. § 8 Abs…
…dass dem Beschuldigten das WerbeAbgG und dessen Auswirkungen für die Abgabepflichtige bekannt gewesen sei bzw. bei allfälligen Zweifeln eine entsprechende Rückfrage beim Steuerberater oder beim Finanzamt Klarheit verschafft hätte und daher bedingter Tatvorsatz angenommen werden konnte. Mit Bescheid vom gleichen Tag wurde gemäß § 122 Abs…
…März 1980, Zl. 2704/77). Hinsichtlich der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG reicht hingegen schon bedingter Tatvorsatz, d.h. eine durch die Formulierung "Na wenn schon, da kann man halt nichts machen" zu charakterisierende, sowohl entsprechendes (aktuelles) Wissen (um die Möglichkeit der…
…Pflicht §§ 21 UStG bzw. 76 EStG 1988) als auch für die subjektive Tatseite (zumindest bedingter Tatvorsatz hinsichtlich der Verletzungshandlung und Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung) entsprechend fundierte Anhaltspunkte unabdingbar. Dazu bedarf es auch nicht unbedingt eigener finanzstrafbehördlicher Vorerhebungen, sondern können im Einzelfall durchaus auch andere Wahrnehmungen…
…die maßgeblichen bzw. endgültigen Grundlagen lediglich teilweise bekannt gewesen bzw. nur unvollständig vorgelegen seien (Beteiligungseinkünfte zur StNr. 12), bei ihm ein entsprechender, zumindest bedingter Tatvorsatz iSd § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG angenommen werden. Angesichts der zu konstatierenden Strafzumessungsgründe iSd § 23 FinStrG, insbesondere der Milderungsgründe…
…auf ein Verschulden entsprechend der bezogenen Gesetzesstelle geschlossen werden kann. In Bezug auf die angelastete Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG erschließt sich ein zumindest bedingter Tatvorsatz daraus, dass die Bw., abgesehen davon, dass ihr entsprechende Erklärungsformulare bereits im Dezember 2005 übermittelt wurden…
…1 lit. a FinStrG ergebenden Zeitpunkten ein, unbeschadet firmeninterner Aufgabendelegierungen dem Beschuldigten als abgaberechtlich Verantwortlichen der GmbH zuzurechnendes tatbildmäßiges Verhalten iSd. der genannten Strafbestimmung dar. Ein entsprechender, zumindest bedingter Tatvorsatz iSd. § 8 Abs. 1 letzter Halbsatz FinStrG ergibt sich im Anlassfall schon daraus, dass S…
…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG gehandelt hat. Ein entsprechender, zumindest bedingter Tatvorsatz im Hinblick auf die maßgebliche Tathandlung (Nichtabgabe zum og. Termin) ergibt sich in freier Beweiswürdigung mit der für ein Finanzstrafverfahren geforderten hohen Wahrscheinlichkeit nach § 98 Abs. 3 FinStrG schon daraus, dass…
… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG erfüllt sei. Bestritten werde jedoch ein entsprechender, wenn auch nur bedingter Tatvorsatz. Die Bw. sei nämlich irrtümlich davon ausgegangen, dass eine derartige Verpflichtung zur Erklärungsabgabe dann nicht bestehe, wenn sich über den Zeitraum eines Jahres gesehen stets ein "Vorsteuerüberhang…
…St.Nr. 12 (nunmehr St.Nr. 56) angeht, so begründet, da auch hier ein entsprechender, zumindest bedingter Tatvorsatz angenommen werden kann, die bisherige Ermittlungssituation den Verdacht einer dem Bf. anzulastenden Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 50 Abs. 1 FinStrG. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 4…
…1994 (Abgabe einer Voranmeldung bzw. Entrichtung einer Vorauszahlung) bzw. über Systematik der österreichischen Umsatzsteuer und das System der Umsatzsteuervorauszahlungen aufgeklärten Bf. auch angesichts des ohne erheblichen Mehraufwand überblickbaren laufenden Geschäftsumfanges im derzeitigen Verfahrensstadium sowohl ein bedingter Tatvorsatz (vgl. § 8 Abs. 1 letzter Halbsatz FinStrG) als…
…der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen im Sinne des § 21 Abs. 1 UStG 1994 gerichteter (auch nur bedingter) Tatvorsatz mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann. Während für die nach dem angeführten Endtermin liegenden verfahrensgegenständlichen Voranmeldungen (ab Juni, Juli, August, September…
…Vorschreibungen nicht bzw. verspätet vorgelegt habe. Bei der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG reicht schon bedingter Tatvorsatz aus, der die Untergrenze des Vorsatzes darstellt, und der schon dann gegeben ist, wenn der Täter die Verwirklichung des Unrechtes des Sachverhaltes zwar nicht anstrebt…
…Verkürzungsbeträgen für 2002 bzw. mit Beträgen von 881,20 € an Einkommensteuer und an 4.360,37 € an Umsatzsteuer für 2000 ein objektiv tatbildliches Verhalten iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG. Zur subjektiven, im Ersterkenntnis als zumindest bedingter Vorsatz iSd. §§ 8 Abs. 1 und 33…
…Auch bewusste Gleichgültigkeit stellt bedingten Vorsatz dar. Hinsichtlich § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG muss der Tätervorsatz auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen gerichtet sein, wobei dazu bedingter Vorsatz ausreicht. Darüber hinaus muss jedoch ein Täter iSd…
…Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3, K8/10 ff). Grundsätzlich ist auf das Vorliegen eines den genannten Kriterien entsprechenden bedingten Tatvorsatzes aus der Gesamtheit des nach außen in Erscheinung getretenen Täterverhaltens sowie aus den sonstigen objektiven, dh. in der Außenwelt erkennbaren Tatumständen zu schließen. Reicht der (steuerlich…
…hinsichtlich der genannten Voranmeldungszeiträume zu Neu-Festsetzungen (Nachforderungen) von Umsatzsteuer-vorauszahlungen bzw. -gutschriften geführt hätten. Der Verdacht eines entsprechenden Tatvorsatzes bzw. zu Teilfaktum 1 der Begehungsform der Gewerbsmäßigkeit ergebe sich jeweils aus den Taten selbst bzw. aus dem der Person des Beschuldigten zuzumutenden Wissens- bzw…
…2 lit. a FinStrG kann die dargestellte Tat nur mit qualifiziertem Vorsatz verwirklicht werden, dh. der Täter muss im Hinblick auf den Taterfolg wissentlich handeln, während für die abgabenrechtliche Pflichtverletzung bedingter Vorsatz iSd. § 8 Abs. 1 2. Halbsatz FinStrG ausreicht. Eine derartige subjektive letztlich auf…