…unverzollten Schmuck von NN. erworben hatten. Im Zuge der Einvernahme durch Organe des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 29. Jänner 2007 stellte die Bf. diese Ankäufe nicht in Abrede. Sie gab bekannt, Frau NN. schon seit deren Kindheit zu kennen. Sie wisse auch…
…Dies mit der Begründung, dass einerseits aus finanzstrafrechtlicher Sicht Verjährung eingetreten sei und andererseits die Bf. beim Ankauf der Schmuckstücke im guten Glauben gehandelt habe und somit der subjektive Tatbestand nicht erfüllt sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a…
…Dies mit der Begründung, dass einerseits aus finanzstrafrechtlicher Sicht Verjährung eingetreten sei und andererseits der Bf. beim Ankauf der Schmuckstücke im guten Glauben gehandelt habe und somit der subjektive Tatbestand nicht erfüllt sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a…
…aus: Er habe den mit Strafverfügung vom 21. Januar 2002 festgesetzten Abgabenbetrag idHv:€:6055,90.- bereits am 30. Januar 2002 entrichtet und den von ihm begangenen Fehler des Ankaufes bedenklicher Ware, (wie es ihm anlässlich seiner Vernehmung erklärt wurde), eingesehen. Da es im Bescheid…
…Dies mit der Begründung, dass einerseits aus finanzstrafrechtlicher Sicht Verjährung eingetreten sei und andererseits die Bf. beim Ankauf der Schmuckstücke im guten Glauben gehandelt habe und somit der subjektive Tatbestand nicht erfüllt sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a…
…und Qualität am nächsten kommt, von € 6.120,00 festgesetzt und hinsichtlich welcher zuvor in die Rechte des Tabakmonopols eingegriffen worden sei, vorsätzlich von C im Zuge mehrerer Ankäufe an sich gebracht. A habe hiermit die Finanzvergehen zu a) der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs…
…den Vorschriften entsprechend gehandhabt worden sei. Es könne ihr daher nicht vorgeworfen werden, leichtfertig einen bedenklichen Ankauf gemacht zu haben. Bei den umfangreichen Ermittlungen sei festgestellt worden, lediglich achtzehn von mehr als tausend Stück Goldschmuck hätten eine ausländische Punzierung aufgewiesen. Sie habe die Ware bei…
…der Ankauf unredlich eingeführter Zigaretten - der Bf. kaufte die Zigaretten um einen Preis von 15,00 bzw. 17,00 € pro Stange - gegenüber dem Verschleißpreis deutlich billiger kommt, ist allgemeines Wissensgut; ebenso der Umstand, dass in Österreich nicht bei Tabakverschleißern erworbenen, sondern beispielsweise nach bedenklicher…
…2000" (Geschäftsfälle zwischen 16. und 20. September 2000) sowie insgesamt 108 weiteren Belegen, wie 51 Kaufverträge über den Handy-Ankauf von Dritten, diverse Kassenbelege und Verkaufs- und Einkaufsrechnungen sowie zweier gerichtlicher Versteigerungsprotokolle (Wareneinkauf durch den Bf.), alles jeweils in Kopie, sei ersichtlich, dass die in…
…Mit dem Einheitswertbescheid vom 26.3.1997 habe der Bw. gültig ab dem 1.1.1996 erstmalig eine wirtschafltiche Einheit durch den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen in der KG F begründet. In diesem Einheitswertbescheid werde der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit ATS 109.000…
…der subjektiven Tatseite kann deshalb kein Glaube geschenkt werden, weil dem Bf. schon auf Grund der Menge der in Verwahrung gehaltenen Zigaretten und des bedenklichen Ankaufes, jedenfalls nicht in einer zum Verkauf berechtigten Tabaktrafik bewusst sein musste, dass es sich bei den angekauften Zigaretten um…
…schwer nachvollziehbar. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass der Verkäufer der Waren diese unrechtmäßig in seinen Besitz gebracht hat und es sich um gestohlene oder veruntreute Waren handeln könnte. In diesem Fall wäre ich mit dem Vorwurf eines bedenklichen Ankaufes, allenfalls der Hehlerei konfrontiert, nicht aber…
…der Umstände ausgehen konnte, dass die Waren nicht mit einem Finanzvergehen behaftet seien, da er grundsätzlich auch in Hinblick auf seine berufliche Reputation streng darauf achtet, keine bedenklichen Ankäufe zu tätigen. In der Rechtsprechung ist hinlänglich judiziert, dass zum Vorsatz des § 37 Abs. 1 lit…
…hinsichtlich des Verkaufspreises von € 500 für 30 Stangen Zigaretten, des bedenklichen Ankaufs im Zuge eines Straßengeschäftes und der oben wiedergegebenen Ermittlungen hinsichtlich des Ursprunges der Zigaretten der begründete Verdacht, dass die verfahrensgegenständlichen Zigaretten unter Umgehung der zollrechtlichen Vorschriften in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft…
…hinsichtlich des Verkaufspreises von € 20 pro Stange Zigaretten, des bedenklichen Ankaufs von polnischen Staatsangehörigen am Flohmarkt und des oben wiedergegebenen Untersuchungsergebnisses der begründete Verdacht, dass die verfahrensgegenständlichen Zigaretten unter Umgehung der zollrechtlichen Vorschriften in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft und nach Österreich verbracht und…
…es macht wohl einen Unterschied, ob eine Gesellschaft mit einem ihrer Gesellschafter eine Transaktion vornimmt, welche außerhalb des üblichen Geschäftsfeldes liegt oder - wie im gegenständlichen Fall - die Ankaufsabsicht durch die kaufmännische Zielsetzung der Immobilienvermietung getragen war. Durch äußere Umstände bedingt, nämlich durch einen unvorhergesehenen Liquiditätsengpass…
…solchen ausbleiben. Über entsprechende Aufgriffe drittländischer Zigaretten oder von Zigaretten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat wird häufig in Medien aller Art berichtet. Die Kenntnis, dass der Ankauf unredlich eingeführter Zigaretten gegenüber dem Verschleißpreis deutlich billiger kommt, ist geradezu allgemeines Wissensgut; ebenso der Umstand, dass in…
…3. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer (Bf) eingeladen, zu den Ermittlungen des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz betreffend den Online-Ankauf von Zigaretten beim "B-Club" schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bf hat sich zu den Vorwürfen im Schreiben vom 3. September 2007 geäußert…
…3. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer (Bf) eingeladen, zu den Ermittlungen des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz betreffend den Online-Ankauf von Zigaretten beim "A-Club" schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bf hat sich zu den Vorwürfen im Schreiben vom 6. Juli 2007 geäußert…
…2007 wurde die Beschwerdeführerin (Bf) eingeladen, zu den Ermittlungen des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz betreffend den Online Ankauf von Zigaretten beim "A Club" schriftlich Stellung zu nehmen. Die Bf hat sich zu den ihr gemachten Vorwürfen im Schreiben vom 6. August 2007 geäußert…