…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigen, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche Vorgaben…
…Sinne des § 3 Abs. 2 lit. d BAO. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der oben erwähnten Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch…
…Sinne des § 3 Abs. 2 lit. d BAO. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der oben erwähnten Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch…
…Art. 140 Abs. 1 B-VG Anlass geben könnten. Vor allem konnte der Gesetzgeber berücksichtigten, dass im Bereich der Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen. Dazu kommt, dass es sich bei diesen Nebengebühren um Ansprüche handelt, welche bereits durch gesetzliche…
…Diese Zurückführbarkeit im Einzelfall fehlt jedoch dann, wenn der bei der bescheidausfertigenden Stelle automationsunterstützt ablaufender Vorgang von der zuständigen Behörde bloß gestoppt oder hinausgeschoben werden kann, dieser Vorgang jedoch von dem zur Entscheidung berufenen Organ der Behörde nicht in Gang gesetzt wurde. Im gegenständlichen Fall…
…Diese Zurückführbarkeit im Einzelfall fehlt jedoch dann, wenn der bei der bescheidausfertigenden Stelle automationsunterstützt ablaufender Vorgang von der zuständigen Behörde bloß gestoppt oder hinausgeschoben werden kann, dieser Vorgang jedoch von dem zur Entscheidung berufenen Organ der Behörde nicht in Gang gesetzt wurde. Im gegenständlichen Fall…
…dass der automationsunterstützte Bescheid tatsächlich von der in ihm angegebenen Verwaltungsbehörde veranlasst wurde (vgl. dazu auch Ritz, BAO-Kommentar², § 96 Tz. 10; Rombold, Rechtswidrige Verspätungszuschläge durch "Nichtbescheide", SWK 2004, S 434). Dem im gegenständlichen Fall dem Berufungswerber als "Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000…
…dass der automationsunterstützte Bescheid tatsächlich von der in ihm angegebenen Verwaltungsbehörde veranlasst wurde (vgl. dazu auch Ritz, BAO-Kommentar², § 96 Tz. 10; Rombold, Rechtswidrige Verspätungszuschläge durch "Nichtbescheide", SWK 2004, S 434). Dem im gegenständlichen Fall der Berufungswerberin als "Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages" zugegangenen…
…und die Programmsteuerung (also der Subsumptionsvorgang) durch die zuständige Behörde oder einen von ihr Beauftragten (Dienstleister) erfolgt. Somit wurde die von der Bw. angezweifelte Bescheidqualität von automationsunterstützt erstellten Bescheiden bestätigt. Darüber hinaus ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs…
…dass der automationsunterstützte Bescheid tatsächlich von der in ihm angegebenen Verwaltungsbehörde veranlasst wurde (vgl. dazu auch Ritz, BAO-Kommentar², § 96 Tz. 10; Rombold, Rechtswidrige Verspätungszuschläge durch "Nichtbescheide", SWK 2004, S 434). Dem im gegenständlichen Fall dem Berufungswerber als Bescheid zugegangenen Schriftstück fehle - auch wenn sonst…
…BAO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, müsse nicht von der Verwaltungseinheit erfolgen, die sachlich und örtlich zuständig ist. Eine behördliche Entscheidung, die zur Gänze "automationsunterstützt", also maschinell und programmgesteuert erfolgt, sei dann verfassungsrechtlich zulässig…
…BAO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, müsse nicht von der Verwaltungseinheit erfolgen, die sachlich und örtlich zuständig ist. Eine behördliche Entscheidung, die zur Gänze "automationsunterstützt", also maschinell und programmgesteuert erfolgt, sei dann verfassungsrechtlich zulässig…
…Erkenntnis vom 14. Dezember 2006, 2005/14/0014 die Berechtigung der Erstellung vollautomatischer Bescheide darin sieht, dass im Bereich von Massenverfahren durch die automationsunterstützte Bescheiderstellung Beschleunigungs- und Einsparungseffekte erzielt werden sollen, dann darf nicht übersehen werden, dass gerade diese Vorgangsweise die faktische Ausschaltung des zweigliedrigen…