…1991, 164ff) überzeuge ebenso wenig als Begründung für eine missbräuchliche Vorgangsweise durch die Einschaltung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft, dass diese über keine Büroräumlichkeiten verfüge. Zu dem von der Betriebsprüfung behaupteten Umweg einer Kapitalzahlung durch zwei Gesellschaften der X Gruppe an die luxemburgischen Basisgesellschaften sei auszuführen, das…
…dass die Zwischenschaltung einer ausländischen Holding, die auf Dauer mehrere Beteiligungen hält, nicht per se als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen ,Briefkasten' (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere…
…also frei, seinen Betrieb auch mit Fremdmitteln zu führen. Die gegenständliche Zwischenschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft zur Finanzierung und Risikominimierung (anstelle einer direkten Hingabe der Darlehen) erscheint jedoch nicht plausibel. Im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers gehen nämlich die hingegebenen Darlehen im gleichen Umfang verloren, gleich…
…Kommunikationsmittel - keine nach außen gerichtete Tätigkeit - keine hinreichend konkreten (dh fremdüblichen) schriftlichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern. In der am 13.4.2005 zugegangenen Bescheidbegründung definiert die Großbetriebsprüfung für Zwecke der Beschreibung der (ausländischen) Geschäftspartner der NN den Begriff "Sitzgesellschaft" wie folgt: "Als Sitzgesellschaften gelten juristische Personen…
…um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 3. Die Muttergesellschaft ist eine ausländische Gesellschaft, die die in der Anlage 2 zu diesem Bundesgesetz vorgesehenen Voraussetzungen des Artikels 2 der Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates…
…dass die Zwischenschaltung einer ausländischen Holding, die auf Dauer mehrere Beteiligungen hält, nicht per se als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen "Briefkasten" (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere…
…Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige beachtlichen Gründe fehlen und die keine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten (vgl. u. a…
…dass die Anteile per 5. Mai 1993 zum Nominalwert, somit ohne jedwede Gewinnrealisierung, an eine maltesische Basisgesellschaft veräußert werden sollten, zumal die Geschäfts- und Geschäftsführungsstrukturen unverändert geblieben wären. Die Betriebsprüfung würde hierin ausschließlich steuerliche Motive sehen. Diese Sichtweise wäre auch nicht durch das Schreiben von…
…der Einkünfte an den Berufungswerber zur Folge. Es wurde zudem auf § 10 IPRG verwiesen, wonach einer ausländischen Gesellschaft die Qualifikation als juristische Person abzusprechen sei, wenn sich die tatsächliche Hauptverwaltung im Inland befinde. Davon müsse im Hinblick auf den fast ausschließlich Österreich betreffenden Reise- und…
…P-Ltd. Company im Ausland mit dem Bw. als alleingeschäftsführenden Gesellschafter sei daher nicht anders zu behandeln als die Gründung einer inländischen Einmann-GmbH. Das Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Zwischenschaltung einer Basisgesellschaft verlange als weitere Voraussetzung im Wesentlichen ein Handeln in Umgehungsabsicht. Die Absicht, die Abgabepflicht…
…Internationale Steuerfälle, Tz 910, mwH). Rechtsmissbrauch wird regelmäßig auch bei Dienstleistungen über Basisgesellschaften, die in Steueroasengebieten errichtet wurden, der Grund für die steuerliche Nichtanerkennung der Gestaltung sein (soweit nicht auch in diesen Fällen vorgetäuschte Handlungen getätigt wurden und hiedurch die Zuordnung zu den Scheingeschäften nötig…
…GmbH würde es sich bei der Fa. C. AG nur um eine Einmannfirma handeln, und die Firmengründung zur Transferierung der Gewinne ins Ausland dienen. Ebenso wäre der Bw. gegenüber anderen österreichischen und ausländischen Firmen als Fa. C. AG aufgetreten, wie z.B. bei der Fa…
…der § 162 BAO vergleichbar ist, aus: "Bei ausländischen Domizil- bzw. Basisgesellschaften ist der Zweck des Benennungsverlangens erst erreicht, wenn sichergestellt ist, dass der wirkliche Empfänger der Zahlungen entweder im Inland nicht steuerpflichtig ist oder im Inland seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat..... Ist im Streitfall nicht…
…im Handelsregister verfügen, spricht dies auch für die Bestimmung des Leistungsortes in Abstellung auf die Registrierung im liechtensteinischen Handelsregister. Der Feststellung des Finanzamtes, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine "Sitz- oder Basisgesellschaft" handelt, kann in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zugeschrieben werden. Da es…
…40 Gesellschaften domiziliert. Es handle sich daher bei dieser Adresse um ein - für die bekannte Steueroase Liechtenstein - typisches Massendomizil. Im Betriebsprüfungsverfahren sei wiederholt behauptet worden, dass an der ausländischen Domizilgesellschaft (P. KREDIT Anstalt) andere Eigentumsverhältnisse bestehen und dass die Eigentümer Ausländer seien. Diese Behauptung sei…
…FL als ausländische Basisgesellschaft sei nicht mit österreichischen Kapitalgesellschaften vergleichbar, da es sich um keine Sitz- und Domizilgesellschaft handle, kein liechtensteinisches Grundvermögen vorhanden sei, keine Betriebsstätte in Liechtenstein vorliege und somit keine Steuerpflicht in Liechtenstein begründet werde. Ohne Anerkennung der Steuersubjektivität der ausländischen Struktur durch…
…aus dem Telekommunikationsbereich abgeschlossen und habe seine an die Fa. A-Ltd.. erbrachten Leistungen in regelmäßigen Abständen fakturiert. Durch die Verwendung der ausländischen UID-Nr. (CY 00000000 E) sei der Leistungsort ins Ausland verlagert worden, weshalb die Leistungen ohne Umsatzsteuer fakturiert worden seien. Die Fa…
…aus. Der Berufung gegen die Kapitalertragsteuerbescheid ist somit stattzugeben. Zurechnung von Einkünften Die S als juristische Person des Handelsrechts ist aufgrund des hierfür maßgeblichen Trennungsprinzips primär Zurechnungssubjekt der erklärten Einkünfte. Gemäß Tanzer (Einkünftezurechnung an ausländische Basis und Finanzierungsgesellschaften GesRZ 2005 S 59) darf die Lenkung…
…sprechende Sachverhaltsmerkmale geprüft und gewürdigt. Es werde behauptet, dass das Vorliegen einer organschaftsähnlichen Gruppenbesteuerung zwischen der "niederländischen Basisgesellschaft" (gemeint sei wohl die einzige Gesellschafterin der Bw., die A.) und ihrer niederländischen Muttergesellschaft (offensichtlich die SLDENV) darauf hindeute, dass man in der SLDENV (also der Großmuttergesellschaft…
…Company Inc. vom 24. März 1997 auch nachgekommen. Es könne nicht der Bw. zugerechnet werden, wenn der ausländische Unternehmer Auskünfte verweigere. Im Zuge der Schlussbesprechung vom 14. Jänner 1998 sei dieser Punkt eingehend diskutiert worden. Dr. Horst A. habe dabei vorgebracht, dass noch nicht bekannt…