…in der vorliegenden Weise nicht der Fall ist. Im gegenständlichen Fall ist der Lotteriegesellschaft nicht erkennbar, dass sie ihre Leistung nicht für die ihr gegenüber als Spielteilnehmers auftretenden Berufungswerberin (und nicht auf deren Rechnung) erbringt bzw. erbringen soll. Entgegen den Berufungsausführungen ist es sohin nicht…
…im Umsatzsteuerrecht, ist es für die Annahme eines durchlaufenden Postens erforderlich, dass neben dem Handeln auf fremde Rechnung auch ein Handeln in fremdem Namen erfolgt. Zum Vorbringen des Berufungswerbers, dass er gegenständlich nur als Inkassant für die Produktionskosten der genannten CD aufgetreten sei, weshalb die…
…und auf eigene Rechnung in einer Trafik abgeben würden, für die Einräumung einer Gewinnchance keine Umsatzsteuer zu verrechnen sei. In eventu werde beantragt, die Spieleinsätze als durchlaufender Posten iSd § 4 Abs. 3 UStG und somit umsatzsteuerbefreit zu behandeln, da die Vereinnahmung und Verausgabung im fremden…
…Tätigkeit 5. Handeln im fremden Namen und auf fremde Rechnung Den vom Bw. vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass er im Namen der M-GmbH tätig wird, sein Provisionsanspruch entsteht gegenüber der M-GmbH , er ist auf die Dauer des Vertragsverhältnisses mit der Tätigkeit, die…
…umzuinterpretieren. Es bedeutet sich über eine der wesentlichsten Grundregeln zur Interpretation des Steuerrechts, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, einfach hinwegzusetzen. Die Abrechnungen konnten nur auf fremde Rechnung erfolgen, da Mag.A.. ja keine eigenverwalteten Gelder zur Verfügung standen. Folglich ist die Causa aber sehr wohl unter den …
…Stellvertreter udgl vornehmen lässt, sind ihm zuzurechnen. Wird der Stellvertreter hingegen im eigenen Namen (verdeckte Vertretung) tätig, ist die Leistung dem Vertreter zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn dieser im Innenverhältnis auf fremde Rechnung arbeitet (Doralt-Ruppe, Steuerrecht, 7. Aufl., Bd I S 422f; vgl…
…liegt dann vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt, wobei der Vermittler im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig wird. Dem Außenverhältnis kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (vgl. VwGH 31.1…
…und an diesen weitergeleitet zu haben, weshalb es sich um reine Durchlaufer handeln würde. Eine Vereinnahmung und Verausgabung im fremden Namen und auf fremde Rechnung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Wohl wurden Überweisungen in US-Dollar nach Amerika vorgenommen, doch konnten diese betraglich nicht einem…
… 1 HGB): Selbständigkeit, Geschäftsvermittlungs- und/oder Geschäftsabschlusstätigkeit, ständiges Betrauungsverhältnis, gewerbsmäßige Tätigkeit und Handeln im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Der Bw. brachte mehrfach vor, seine berufliche Tätigkeit erfülle alle Merkmale einer selbständig ausgeübten Tätigkeit als Handelsvertreter. Inhaltlich sei sie vergleichbar mit der eines sogenannten…
…ist jene Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, hinsichtlich der Versicherungsleistung verfügungsberechtigt und aus dem Vertrag verpflichtet ist; Versicherter ist bei der Versicherung auf fremde Rechnung jene Person, bei der der Versicherungsfall eintritt (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.11.2007], § 18…
…für deren Rechnung die Zollanmeldung angenommen wird. Bei der indirekten Vertretung handelt der Vertretener im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (Artikel 5ZK Abs.2 zweiter Anstrich). Im Sinne des Artikel 214 ZK bestimmen sich die Bemessungsgrundlagen der Zollschuld nach dem Zeitpunkt ihres Entstehens. Gemäß…
…Bw werde nur ein Bareingang in Höhe der Provision aus den Getränken erfasst. Es sei bisher nirgends ersichtlich, dass der Getränkeverkauf in fremdem Namen und auf fremde Rechnung erfolge. Die Ausgabe der Getränke erfolge durch das Personal des Bw. Ebenso gehöre dem Bw das Buffetgebäude…
…und auf eigene Rechnung auf, so sind ihr grundsätzlich die von ihr bewirkten Umsätze zuzurechnen. Tritt eine Person im fremden Namen und auf fremde Rechnung auf, so sind die durch sie bewirkten Umsätze grundsätzlich der Person zuzurechnen, in dessen Namen und auf dessen Rechnung sie…
…und soweit er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat. Der Handelsvertreter handelt auf fremden Namen und auf fremde Rechnung. Der Franchisenehmer handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Der Franchisenehmer erhält - im Gegensatz zum Handelsvertreter - keine Provision oder…
…oder Geschäftsabschlusstätigkeit, - ständiges Betrauungverhältnis, - gewerbsmäßige Tätigkeit, - Handeln im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Alle fünf Grundmerkmale träfen auf die Tätigkeit des Bw. zu. Hinsichtlich der Werbungskosten als Bürgermeister werde in der Begründung zur BVE für das Jahr 2000 angeführt, dass der Bw. in P…
(1) Verfehlt ist schon der Ansatz an sich. Ein "Strohmann" ist im eigenen Namen auf fremde Rechnung tätig. Zivilrechtlich ist daher der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet. Ihm sind die Leistungen zuzurechnen, die der Hintermann berechtigterweise im Namen des "Strohmannes" tatsächlich ausgeführt hat…
…14/0005). Zu diesen Kriterien gehört "insbesondere" der Umstand, dass Transaktionen auf fremde Rechnung durchgeführt werden und Dritten gegenüber - etwa im Weg der Unterhaltung eines einschlägigen Büros - Händlerdienste angeboten werden. Zu diesen Kriterien gehört weiters die Anzahl der jährlichen An- und Verkäufe. Ein im Rahmen…
…dass er de facto Dritten gegenüber tätig werden kann, dh. Dienste anbietet oder Wertpapiergeschäfte auf fremde Rechnung abwickelt. Dazu bedurfte es nicht notwendig des Betreibens einer Bank oder "bankähnlichen Einrichtung". Im Verfahren zur Erlassung des Bescheides vom 4.6.1992 war dem Finanzamt - nach Ausweis…
…zu § 1 HGB): Selbständigkeit, Geschäftsvermittlungs- und/oder Geschäftsabschlusstätigkeit, ständiges Betrauungsverhältnis, gewerbsmäßige Tätigkeit und Handeln im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Der Bw. brachte vor, seine berufliche Tätigkeit erfülle alle Merkmale einer selbständig ausgeübten Tätigkeit als Handelsvertreter. Die aus Absatzgründen gewählte Bezeichnung sei pauschalierungsunschädlich, da…
… 1 HGB): Selbständigkeit, Geschäftsvermittlungs- und/oder Geschäftsabschlusstätigkeit, ständiges Betrauungsverhältnis, gewerbsmäßige Tätigkeit und Handeln im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Der Bw. brachte mehrfach vor, seine berufliche Tätigkeit erfülle alle Merkmale einer selbständig ausgeübten Tätigkeit als Handelsvertreter. Durch den Abschluss eines neuen Vertrages habe sich…