…die Bw wie folgt aus: Aus dem Gesetzeswortlaut "die auf dieses Vermögen entfallende Steuer" ergäbe sich zwingend, dass bei einem anfallenden Vermögen, das nach § 17 ErbStG zu beurteilen sei, die Steuer auf die Hälfte zu ermäßigen sei, ohne Kürzung des begünstigten Vermögens um die Abzugsposten…
…die Bw wie folgt aus: Aus dem Gesetzeswortlaut "die auf dieses Vermögen entfallende Steuer" ergäbe sich zwingend, dass bei einem anfallenden Vermögen, das nach § 17 ErbStG zu beurteilen sei, die Steuer auf die Hälfte zu ermäßigen sei, ohne Kürzung des begünstigten Vermögens um die Abzugsposten…
…Begründung führt die Bw aus, aus dem Gesetzeswortlaut "die auf dieses Vermögen entfallende Steuer" ergäbe sich zwingend, dass bei einem anfallenden Vermögen, das nach § 17 ErbStG zu beurteilen sei, die Steuer auf die Hälfte zu ermäßigen sei, ohne Kürzung des begünstigten Vermögens um die Abzugsposten…
…Erblassers. Wenn Personen der Steuerklassen I oder II Vermögen anfällt, das in den letzten fünf Jahren vor dem Anfall von Personen der gleichen Steuerklassen erworben worden ist und der Besteuerung nach diesem Bundesgesetz untelegen hat, wird die auf dieses Vermögen entfallende Steuer um die Hälfte…
…die Auffassung, dass durch die Einräumung des Fruchtgenussrechtes das begünstigte Vermögen quasi zwischen den Erben und ihr als Noterbin aufgeteilt worden sei, sodass beide Teile die Voraussetzung für die Steuerbegünstigung erfüllen. Die Bw stützt sich hiefür auf ein Erkenntnis des Reichs Finanzhofes, wonach es für…
…Vorliegen sonstiger Bezüge. Dementsprechend muss auch der Berufungswerber, um überhaupt zur begünstigten Besteuerung im Sinne des § 67 EStG zu gelangen, den steuerbegünstigten Sachverhalt - das Vorliegen sonstiger Bezüge - fingieren. Eine derartige Sachverhaltsfiktion käme aber nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates auch im Falle der Einstufung des § 67…
…den Erwerb des landwirtschaftlichen Vermögens tatsächlich steuerfrei zu belassen, und andererseits die auf den Erwerb des nicht begünstigten Vermögens (Grundvermögen) entfallende Schenkungssteuer richtig ermitteln zu können, war es unumgänglich, den Erwerbsvorgang hiefür aufzuteilen. Das Finanzamt hat daher - aus dem Akteninhalt erkennbar - zutreffend vom steuerlichen Wert…
…das Jahressechstel, steuerfreie sonstige Bezüge gemäß § 3, ausgenommen sonstige Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 und 11, werden auf das Jahressechstel nicht angerechnet (eingefügt durch BGBl I 2007/45 ab Veranlagung 2008). Die Bestimmung des § 67 EStG 1988 legt für "sonstige Bezüge" eine begünstigte…
…zu erteilen und hierin das Finanzamt, an das der Steuerbetrag abgeführt worden ist, anzugeben (§ 96 Abs. 4 EStG 1988). Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass die auf Zuwendungen jeder Art von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen entfallende Einkommensteuer durch den Abzug…
…Steuersätzen nach § 7 Z 2 GrEStG mit 2% und nach Z 3 GrEStG mit 3,5%. Die Ausgleichszahlung für die Übertragung eines gemischt genutzten Grundstückes und eines Geschäftsgrundstückes wurde dabei anteilig als Bemessungsgrundlage in Ansatz gebracht. Im gegenständlichen Bescheid wurde die auf das Geschäftsgrundstück entfallende…
…Für den auf die begünstigte Montagetätigkeit entfallenden Teil (27.650,25 €) steht das Besteuerungsrecht zwar Österreich zu, dieser ist aber aufgrund der vorliegenden Entscheidung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei zu belassen, während der auf die nicht begünstigte Montagetätigkeit entfallende Gehaltsteil…
…Für den auf die begünstigte Montagetätigkeit entfallenden Teil (21.943,94 €) steht das Besteuerungsrecht zwar Österreich zu, dieser ist aber aufgrund der vorliegenden Entscheidung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei zu belassen, während der auf die nicht begünstigte Montagetätigkeit entfallende Gehaltsteil…
…dass die Einschränkung der Steuerfreiheit für Auslandsmontage auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe in § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art 39 EGV verstoße und der auf die begünstigte Montagetätigkeit außerhalb Deutschlands entfallende Gehaltsteil eines (bei einem deutschen Unternehmen beschäftigten…
…GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn alle Begünstigten in einem der nachstehenden Verwandtschaftsverhältnisse zum Stifter stünden. Da im vorliegenden Fall Begünstigte nur der Ehegatte und nach Ableben der beiden Gatten die Kinder wären, lägen die Voraussetzungen für den begünstigten Steuersatz vor. In der das Berufungsbegehren…
…GrEStG auf 2 % reduzieren würde, wenn alle Begünstigten in einem der nachstehenden Verwandtschaftsverhältnisse zum Stifter stünden. Da im vorliegenden Fall Begünstigte nur der Ehegatte und nach Ableben der beiden Gatten die Kinder wären, lägen die Voraussetzungen für den begünstigten Steuersatz vor. In der das Berufungsbegehren…
…Vermögen zu qualifizieren gewesen wäre, wurden trotz wiederholter Aufforderung nicht vorgelegt, sodass die begehrte Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG auf Grund obiger Darstellungen nicht zur Anwendung gelangen konnte. Ad 2) Das Erbschaftssteuerrecht wird vom Bereicherungsprinzip geprägt. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist all das…
…ist. Auch unter Bedachtnahme auf das Alter des Bw. (geb. 1960) ist nach dem Verfahrensergebnis keineswegs mit Gewissheit auszuschließen, dass er in Zukunft - etwa als Folge seiner verstärkten Werbetätigkeit ab 2004 - über eine entsprechende Einkommens- oder Vermögenslage verfügen wird. Wie bereits die Erstbehörde zutreffend bemerkte…
…nach innerstaatlichem Steuerrecht zu erfolgen (VwGH v. 06.03.1984, 83/14/0107). Bei Einbeziehung von gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG steuerfreien Einkunftsteilen wären jedoch die Rz 69 und 70 der LStR 2002 und weiters zu beachten, dass auf begünstigte Auslandstätigkeiten entfallende Werbungskosten…
…MA im Wesentlichen angeglichene Monteurklausel mit dem Unterschied, dass hier bei der Ermittlung der 183 Tage nicht auf das Steuer-, sondern Kalenderjahr abzustellen ist. Aufgrund dieser Monteurklausel hat also der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das ausschließliche Besteuerungsrecht an Vergütungen, die der Arbeitnehmer für eine im anderen…
…von Gesamtgegenleistung auf Liegenschaft entfallend | 282.825,20 € Der Steuersatz gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 werde herangezogen, da das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen ins Alleineigentum des Übernehmers übergeht. Dagegen erhob der Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass das Ausscheiden der…