…€ 140.305,29 (S 1.930.643,00) und im Jahr 1993 € 197.478,39 (S 2.717.362,00) betragen haben. Neben weiteren nicht verfahrensgegenständlichen Feststellungen wurden zudem die erklärten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen um die unangemessen hohen Aufwendungen für einen 1991 angeschafften Mercedes erhöht…
…noch eine sittliche Pflicht der Eltern, die unverhältnismäßig hohen Kosten einer Linienpilotenausbildung zu tragen. Die Aufwendungen für die Linienpilotenausbildung Ihres Sohnes könnten daher als außergewöhnliche Belastung nicht anerkannt werden." Aus den Datenabfragen des Finanzamtes (AS 16 und 17 des Arbeitnehmeraktes) geht hervor, dass der Bw…
…Kalenderjahr 2005 sowohl die Familienbeihilfe als auch den Kinderabsetzbetrag bezogen hat und für seinen Sohn infolge dessen Ausbildung zum Profitennisspieler Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 10.823,71 verausgabt hat. Die Berufsausbildung eines Kindes kommt als Unterhaltsverpflichtung als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich in Betracht…
…Bw. seit Aufnahme der Tätigkeit im Jahr 1992 bis einschließlich 2003 ausnahmslos Verluste in Höhe von insgesamt € 25.100,00 erwirtschaftete. Der Bw. habe in all den Jahren einbehaltene Lohnsteuer rückerstattet bekommen. 2004 und 2005 habe er bei vergleichsweise außergewöhnlich hohen Einnahmen Gewinne erzielt…
…Sickergrube erfolgt sei und daher das austretende Wasser keinen sichtlichen Schaden an Häusern angerichtet habe. Bei diesem Wasserrohrbruch und der daraus entstandenen zwangsläufigen Belastung durch die außergewöhnlich hohe Wasserrechnung handle es sich nicht um die in der Berufungsvorentscheidung ausgeführte Kosten im Zusammenhang mit einem Wohnhaus…
…ersichtlich. Soweit solche gegebenenfalls als außergewöhnlichen Belastungen anzuerkennende übrige Aufwendungen vorhanden sind. können diese Mehraufwendungen allerdings gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 5. Teilstrich aber nur insoweit abgezogen werden, als sie die Höhe der erhaltenen Pflegegelder in Höhe von jeweils 9.388,68 € übersteigen…
…ein. Darin beantragte sie unter anderem die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (KZ 730) in Höhe von 3.883,04 €. Diese Aufwendungen resultieren aus 16 Behandlungen eines Heilpraktikers in Deutschland (2.240,00 €) sowie die diesbezüglichen Fahrtkosten (1.643,04 €) im Zeitraum 1…
…etwa VwGH 29.1.1991, 89/14/0088, m.w.N.) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten…
…Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der geltend gemachten Aufwendungen zu erbringen. Um den Nachweis bzw. um die Glaubhaftmachung der Fahrten wurde in dem genannten Schreiben schon deshalb ersucht, weil es sich um eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Fahrten (in Summe 14.208 km) gehandelt hat. Es…
…bzw. Auflösung des Unternehmens zu rechnen. Um eine ordnungsgemäße Übergabe oder Auflösung zu gewährleisten, seien bei Auflösung oder Übergabe jedenfalls außerordentliche und hohe Aufwendungen zu tätigen, wie zB die Abfertigungszahlungen der ausscheidenden bzw. vom Nachfolger zu übernehmenden Mitarbeiter sowie die Begleichung der noch offenen Kredite…
…§ 34 und 35 EStG (außergewöhnliche Belastung) zu berücksichtigen sind. Die Ersatzleistungen der Versicherung für die o. a. tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen, wie etwa Heilbehelfe, Behandlungsbeiträge, Kostenersatz für Logopäden etc. in Höhe von ATS 26.715,48 (1997), ATS 28.131,97 (1998), ATS 14.191,96…
…sei. Ergänzend wurde in einer schriftlichen Stellungnahme vom 14.7.2009 ausgeführt, dass der außergewöhnlich hohe Mietzins im Vorjahr inklusive Betriebskosten auf 140.000 € gestiegen sei. Seit Februar 2009 betrage die Nettomiete 114.176,88 € pro Jahr (monatlich daher 9.514,74 €)…
…Gesellschaft eröffnet wurde. Um die Ansprüche aus dem Mietvertrag weiter zu wahren, wurde dieser auch nicht aufgekündigt. Weiteres fielen in dem Jahr wiederum außergewöhnlich hohe Rechtsberatungskosten in Höhe von € 12.744,41 an. Beim Schwimmbad, welches im Vorjahr in Betrieb genommen wurde, fielen noch…
…sieht eine sogenannte Angemessenheitsprüfung der Höhe der Aufwendungen expressis verbis nicht vor. Es folgt aber schon aus dem Begriff der Zwangsläufigkeit wie ihn § 34 Abs. 3 EStG 1988 versteht, dass sich die abgabenbehördliche Prüfung auch auf die Höhe eines als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwandes…
…seiner Einkommensteuerklärung für das Jahr 2006 die Anerkennung von Aufwendungen in Höhe von 39.023,79 € für die Sanierung seines Wohnhauses nach einem Hochwasserschaden als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) und legte in diesem Zusammenhang Rechnungen in Höhe von insgesamt 59.757,42 € vor…
…gefährdet sei, hätten die geleisteten Kostenersätze für die Unterbringung des Sohnes in der "VH" nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Familienheimfahrten: Strittig ist lediglich die Höhe der Aufwendungen für die im Rahmen der doppelten Haushaltsführung getätigten Familienheimfahrten. Es ist…
…wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Für gewisse Aufwendungen erlaubt § 34 Abs. 6 EStG1988 einen Abzug ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes. Dazu gehören ua. Mehraufwendungen…
…2009 erbracht worden seien und daher die Aufwendungen für die Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten nicht zu berücksichtigen seien. Im Einkommensteuerbescheid 2010 ebenfalls vom 25.10.2011 sind Werbungskosten in Höhe von € 378,-- sowie außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt in Höhe von € 600,--…
…in der Höhe von 625,36 € sondern von nunmehr insgesamt 1.976, 65 € (1.595,64 € + 381,01 €) geltend. Das Finanzamt Feldbach erließ in weiterer Folge am 10. Juli 2003 eine Berufungsvorentscheidung, in der die Anerkennung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung…
…können insoweit eine außergewöhnliche Belastung sein als sie durch das zum Verkehrswert bewertete Nachlassvermögen nicht gedeckt sind. Soweit eine Nachlassdeckung nicht gegeben ist, liegt in Höhe der Aufwendungen für ein durchschnittliches Begräbnis und ein durchschnittliches Grabmahl eine außergewöhnliche Belastung vor. Der Höhe nach ist die…