…Machthaberschaft und seine Verantwortung für buchhalterische und steuerliche Belange der Firma C. zugegeben habe und gleichzeitig darauf hingewiesen habe, dass die anderen im Firmenbuch eingetragenen Personen mit den verfahrensgegenständlichen Versäumnissen nichts zu tun hätten. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit …
…b iVm § 13 FinStrG für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Einzige Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme gemäß § 11 BAO sei die rechtskräftige Verurteilung des Täters (und anderer an der Tat Beteiligter) für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt worden seien. An der…
…genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG handelt nicht schuldhaft, wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser…
…anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG wird die Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 3 625 Euro geahndet. § 21 Abs. 1 FinStrG: Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten…
…verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Umsatzsteuernachschau , welche im Bericht vom 18. September 1998 ihren Niederschlag finden, zum Anlass…
…Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen zweier Umsatzsteuernachschauen für den Zeitraum 11,12/2006 und 2-5/2007 zum Anlass, um gegen den Bf. ein…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nachmeldung von bisher nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß …
…namentlich nicht den Geschäftsführer genannt habe, aber, da sich die Gesellschaft in Liquidation befinde, gar niemand anderer in Frage komme, der für die Gesellschaft in Liquidation die Selbstanzeige einbringen hätte können. Da die Gesellschaft nicht mehr aktiv tätig sei, sondern sich in Liquidation befinde und…
…darauf verwiesen, dass gemäß § 11 FinStrG nicht nur der unmittelbare Täter das Finanzvergehen begeht, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Abschließend wird der Bf. in Ergänzung des bereits Angeführten nochmals darauf hingewiesen, dass mit…
…der abgabenrechtlichen Belange der GmbH der Bf oder eine andere Person zuständig gewesen ist. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich…
… 13 Abs. 2 FinStrG vor, sobald der Täter seinen Entschluss, die Tat auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11) durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Da nach den Feststellungen des angefochtenen Bescheides im Beschwerdefall die Jahresumsatzsteuererklärung 2004 noch gar nicht erstellt worden…
…bei den anderen Filialleitern aufgrund deren Selbstanzeigen entweder nur eine Veranlagung oder ebenfalls eine Außenprüfung stattgefunden habe, jedoch diese Selbstanzeigen als solche mit strafbefreiender Wirkung gewertet worden seien. Wie bereits erwähnt, sei zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine Verfolgungshandlung gegen den Bw. betreffend Taten in seinem…
…der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist auszuführen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…und es unterlässt, dies dem Zollamt vorher anzuzeigen, wobei gem. § 11 FinStrG nicht nur der unmittelbare Täter dieses Finanzvergehen begeht, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Nach Abs.4 leg.cit. ist dabei u…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen zweier Umsatzsteuernachschauen für den Zeitraum 11,12/2006 und 2-5/2007 zum Anlass, um gegen den im Tatzeitraum eingetragenen handelsrechtlichen…
…Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangen. Nach Absatz 3 leg.cit. haben die Finanzstrafbehörden I. Instanz bei Vorliegen genügender…
…einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 11 FinStrG begeht nicht nur der unmittelbare Täter das Finanzvergehen, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst…
…einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 11 FinStrG begeht nicht nur der unmittelbare Täter das Finanzvergehen, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst…
…unter Missachtung der bestehenden Gestellungsverpflichtung der gem. Art.59 Abs.2 Zollkodex bestehenden zollamtlichen Überwachung zu entziehen, und zum Anderen in Tateinheit hiezu hinsichtlich dieser Tabakmonopolgegenstände im Kleinverkaufspreis (§ 9 TabMG) in Höhe von € 1.360,00 UP vorsätzlich dazu bestimmt zu haben, das im …
…sei unzumutbar, weil selbst im Rahmen der Tätigkeit von Alleingesellschaftern oder Alleingeschäftsführern andere Personen als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommen, welche etwa die Aufgaben des Abgabepflichtigen faktisch oder als rechtliche Vertreter wahrgenommen haben. Der Erstsenat hat daher diese Selbstanzeige zurecht verworfen. Zur Strafbemessung ist…