…Das Erkenntnis erging nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, welche vom Prinzip des Parteiengehörs und der amtswegigen Wahrheitsfindung getragen war und in welcher es- so wie im Abgabenverfahren- im wesentlichem um die Feststellung der vom Bf. an sich gebrachten Menge an Schmuggelzigaretten ging. Es ist daher…
…Es können auftreten Schwund, Warendiebstahl." Amtsvertreterin: "Im bisherigen Verfahren wurde diesbezüglich nichts eingewendet." steuerlicher Vertreter: "Es herrscht der Grundsatz amtswegiger Wahrheitsfindungspflicht, wenn - wie hier im BP-Verfahren vorgebracht - besondere Umstände zu berücksichtigen sind und kalkulatorische Abweichungen von 1 bis 2 % festgestellt werden: Es handelt sich…
…B. Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen) dem Erfordernis des Nachweises bzw der Glaubhaftmachung der Tatbestandsverwirklichung durch den Abgabenpflichtigen gegenüber der amtswegigen Wahrheitsfindung eine erhöhte Bedeutung zu. Der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt nach Ansicht des VwGH generell bei Begünstigungsbestimmungen in den Hintergrund (z.B. VwGH…
…die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Ungeachtet dieser amtswegigen Ermittlungspflicht haben, wie sich aus §§ 119 ff ergibt, auch die Abgabepflichtigen an der Wahrheitsfindung und Sachaufklärung mitzuwirken (Mitwirkungspflicht); ohne eine solche Mitwirkung der Abgabepflichtigen wäre die Erforschung der materiellen Wahrheit vielfach…
…von der Zumutbarkeit getragene Balance zwischen der amtswegigen Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde und der Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen besteht sowohl im erstinstanzlichen Abgabenverfahren als auch im Verfahren vor dem UFS. Allerdings kommt der Mitwirkungspflicht der Verfahrensparteien bei der Durchsetzung der steuerrechtlichen Ansprüche vor der Rechtsmittelbehörde durch das…
…94/15/0181; 28. 1. 1998, 95/13/0069). Beide Pflichten bestehen grundsätzlich nebeneinander und schließen einander nicht aus. Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht zwar auch dann, wenn die Partei ihre Verpflichtungen (Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht) verletzt (vgl. zB bei Nichtbeantwortung eines Vorhaltes, VwGH 5. 11. 1986…
…Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Die amtswegige Ermittlungspflicht befreit die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (VwGH 7.6.2005, 2001/14/0187). Beide Pflichten bestehen grundsätzlich nebeneinander. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung, ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu, nicht bereit…
…Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Die amtswegige Ermittlungspflicht befreit die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (VwGH 7.6.2005, 2001/14/0187). Beide Pflichten bestehen grundsätzlich nebeneinander. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung, ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu, nicht bereit…
…Nachweis durch geeignete Unterlagen erfolgte, tritt die amtswegige Ermittlungspflicht der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.9.1998, 94/13/0099) mangels Bereitschaft des Bw. zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet seiner Verpflichtung hiezu in eben dem Ausmaß zurück, zumal auch eine Ermittlung…
…sei. Der ständige Hinweis auf das Fehlen von schriftlichen Vereinbarungen bringe nichts, weil die Behörde ja in einer kalkulatorischen Überprüfung selbst die Richtigkeit der angesetzten Beträge im Sinne einer Wahrheitsfindung festgestellt habe. Ob die Rechnung erst 18 Monate nach der Betriebseröffnung gestellt worden sei, sei…
…in sämtlichen Jahren seit 1999 zT. erheblich unter diesem Wert gelegen seien. Im Hinblick auf das Vorbringen der Berufung wurde dem Bw. persönlich (mangels Zustellvollmacht seines Vertreters) seitens des UFS im Rahmen der amtswegigen Sachverhaltsvermittlung folgender Ergänzungsvorhalt vom 22. 10. 2008 mit einer Beantwortungsfrist von…
…seien. Die amtswegige Ermittlungspflicht ende dort wo der Abgabenbehörde weitere Ermittlungen nicht mehr zumutbaren seien. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden könne. Wenn die Partei zur Mitwirkung ab der Wahrheitsfindung nicht bereit sei bzw…
…Die Pflicht zur amtswegige Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes befreit die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (vgl. VwGH 7.6.2005, 2001/14/0187 u. a.). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit…
…tatsächlich vom 5. Februar 2007 stammen. Die erstinstanzliche Behörde habe wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzt und schon nach dem das Verwaltungsverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtswegigkeit und der materiellen Wahrheitsfindung von sich aus den wahren Sachverhalt festzustellen. Bei Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens hätte sich herausgestellt, dass der Berufungswerber…
…Behauptungen oder Beweisanträge hinwegsetzen. Entsprechend den im § 57 ausgesprochenen Grundsätzen der amtswegigen Verfolgung von Straftaten und der amtswegigen Ermittlung des wahren Sachverhalts wird den Finanzbehörden die Erhebung aller zur Wahrheitsfindung notwendigen Beweise zur Pflicht gemacht. Ob eine Beweisaufnahme in der Folge brauchbare Ergebnisse bringen wird…
…darauf hinzuweisen, dass die amtswegige Ermittlungspflicht nach Lehre und Rechtsprechung durch die angesprochenen Pflichtverletzungen beeinflusst wird (VwGH 27.9.1990, 89/16/0225). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche…
…darauf hinzuweisen, dass die amtswegige Ermittlungspflicht nach Lehre und Rechtsprechung durch die angesprochenen Pflichtverletzungen beeinflusst wird (VwGH 27.9.1990, 89/16/0225). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche…
…Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht zwar auch dann, wenn die Partei ihre Verpflichtungen verletzt (beispielsweise bei Nichtbeantwortung eines Vorhaltes), doch wird ihr Umfang durch solche Pflichtverletzungen beeinflusst. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung dazu nicht bereit ist…
…betreffend Einkommensteuer 2005 bis 2009 und Umsatzsteuer 2009 rechtzeitig und führte hiezu aus, dass sie die ersatzlose Aufhebung beantrage, da die abgabenbehördliche Prüfung rechtswidrig, willkürlich und entgegen dem Prinzip der Wahrheitsfindung und Objektivität erfolgt sei. Sie verweise auf ihren Antrag auf Aufhebung gem. § 299 Abs…
…unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl. VwGH 22.11.2006, 2003/15/0141). Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch ein Finanzamt ist es daher, zu prüfen, ob dieses Verfahren aus den vom Finanzamt gebrauchten Gründen…