…mit ATS 20.000 anzusetzen, dh. gegenständlich maximal mit dem Betrag von gesamt € 4.000. Die alternativen Leistungen an den Bruder gem. Punkt IV. B stünden unter einer aufschiebenden Bedingung und seien erst bei Eintritt der Bedingung steuerlich zu beachten. Die Ausgleichszahlung sei daher…
…Mit Erklärung zur Einkommensteuer für das Jahr 2008 machte der Bw. unter anderem außergewöhnliche Belastungen iHv 6.511,20 € für alternative Heilbehandlungen geltend: Im Akt befinden sich Beilagen zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008, unter anderem mit einer Aufstellung der Reisekosten betreffend Y für…
…am Merkmal der Zwangsläufigkeit. Dies trifft immer wieder auf Mittel bzw. Behandlungsformen aus dem Bereich der Außenseiter-, Komplementär-, Alternativ- bzw. Naturmedizin zu. Jedoch ist den durch solche Maßnahmen verursachten Kosten die Eignung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG nicht von vorne herein bzw…
…der Kinderärztin Dr. S., bei der unsere Tochter schon seit Jahren in ständiger Behandlung ist, entschieden haben. Da diese altemative Behandlungstherapie, die unter strenger ärztlicher Aufsicht erfolgt, inzwischen eine auch aus schulmedizinischer Sicht anerkannte Heilmethode darstellt, wurde sie auch von der Kinderärztin empfohlen, ohne jedoch…
…sich wiederum die Frage, unter welchen Leistungsbegriff die erbrachten Leistungen künftig zu subsumieren sind. Als Alternative wäre eine Einordnung unter den Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen nach § 3a Abs 10 Z 15 UStG, für die sich der Leistungsort nach § 3a Abs 9…
…off-label", also außerhalb der registrierten Anwendungsgebiete, zu verwenden. Ampullen 0,2 mg Aktive Leitung der Plazentaperiode Zur Unterstützung der Plazentaablösung und zur Verringerung des Blutverlustes. Atonia uteri bzw. Blutungen - während und nach der Plazentaperiode - nach Sectio caesarea - nach Abort Behandlung der Subinvolutio uteri, Lochiometra…
…sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw., welcher seit Anfang des Streitjahres 2002 Leistungen durch das Arbeitsmarktservice empfangen hatte, teilte dem Finanzamt in seiner Begründung für den auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2002 gerichteten Antrag vom…
…die Subunternehmer so, als ob er selbst die entsprechenden Tätigkeiten durchführen würde. VI. Für die vertragsgegenständlichen Arbeiten wird als Fixpreis ein Entgelt von öS 10.000.000,-- (zehn Millionen) zuzüglich MwSt. vereinbart. Mit diesem Entgelt sind sämtliche Leistungen abgegolten, außer Mehr- bzw. Minderleistungen, die schriftlich…
…entsprochen werden. 2) Rechnungen der Fa. E. Da es sich bei den gegenständlichen Leistungen um solche anlässlich einer Promotion - "Nicht zuletzt wegen der Reizüberflutung der Konsumenten stellt die Promotion die Alternative und Ergänzung zur klassischen Werbung dar. Der große Vorteil bei der Promotion besteht in…
…lässt offen, ob die P.GmbH die Liegenschaften kauft oder den Leasingvertrag übernimmt. Wann wurde der GesbR die Entscheidung mitgeteilt? Welche der Alternativen wurde schließlich vereinbart? 7. Wie wurde die "Optionsablöse" in Höhe von 4,913.000,00 S berechnet? Auf welchen Grundlagen fußt diese?…
…Bescheinigung nachzuweisen, welche Krankheit im konkreten Fall im Jahr 2003 vorgelegen und ursächlich für die beantragte außergewöhnliche Belastung gewesen sei. 4) Aufgrund der Art der Präparate scheint es sich um eine alternative Behandlung(stherapie) gehandelt zu haben, sodass durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen sei, dass die…
…544, zu Recht erkannt, dass das Entgelt für den Verzicht auf Nachbarrechte zu Einkünften aus Leistungen im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 führe. Bei einem Verzicht auf derartige Nachbarrechte würde es sich nicht um eine Veräußerung von Vermögen oder eine einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende…
…lässt offen, ob die P.GmbH die Liegenschaften kauft oder den Leasingvertrag übernimmt. Wann wurde der GesbR die Entscheidung mitgeteilt? Welche der Alternativen wurde schließlich vereinbart? 7. Wie wurde die "Optionsablöse" in Höhe von 4,913.000,00 S berechnet? Auf welchen Grundlagen fußt diese?…
…544, zu Recht erkannt, dass das Entgelt für den Verzicht auf Nachbarrechte zu Einkünften aus Leistungen im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 führe. Bei einem Verzicht auf derartige Nachbarrechte würde es sich nicht um eine Veräußerung von Vermögen oder eine einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende…
…offen, ob die P.GmbH die Liegenschaften kauft oder den Leasingvertrag übernimmt. Wann wurde der H.undMitbesitzer die Entscheidung mitgeteilt? Welche der Alternativen wurde schließlich vereinbart? 7. Wie wurde die "Optionsablöse" in Höhe von 4,913.000,00 S berechnet? Auf welchen Grundlagen fußt diese…
…Einkommensteuerbescheid 6.673,92 € betragen habe, sei deshalb kein Kostenersatz möglich, weil diese in den vergangenen zwei Jahren bereits zwei Leistungen in Anspruch genommen habe (je 1.600,00 € für zwei Kuraufenthalte). Es sei auch nicht zutreffend, dass bezüglich der Kuraufenthalte keine ärztliche…
…Leistungen zu erbringen, tätigt insoweit keine steuerbaren bzw. steuerpflichtigen Umsätze. Insoweit war somit das gegen den Beschuldigten anhängige Finanzstrafverfahren mangels eines diesbezüglich finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes für diese nicht durchgeführten Lieferungen in den Monaten April bis Juni 2004 gemäß § 82 Abs. 3 lit. c. 1. Alternative…
…Streit stand vielmehr die (alternative) Erfüllung der weiteren Tatbestandsmerkmale des § 24 Abs. 1 Z 2 UStG 1994, nämlich die Frage, ob für die an sie ausgeführte Lieferung Umsatzsteuer geschuldet wurde oder nicht. Hiezu ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 3 Abs. 1 UStG 1994 sind Lieferungen Leistungen…
…werden, welches er gar nicht abstellen kann, wäre tatsächlich möglicherweise von einer in die Verfassungssphäre reichenden überschießenden Tendenz der Strafnorm zu sprechen. War sein Verhalten von B mangels Alternative gar nicht von seinem Willen beherrschbar, liegt so gesehen gar kein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten vor. Auf…
…der Tendenz, die gebotene Steuerpflicht als zu vernachlässigenden Umstand zu bewerten. Ebenso ist es Zweck der Strafe, die Beschuldigte selbst von zukünftigen derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Neben diesen Argumenten sind bei der Strafbemessung auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Täterin zu berücksichtigen. Dabei…