…infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zweck der Sanierung entstanden sind. Ein Sanierungsgewinn liegt vor, wenn es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen…
…0118). Die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 36 EStG setzt voraus, dass der Gewinn aufgrund eines in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlasses betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes entstanden ist, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren…
…seiner Fortführung nach September 1998 nicht zielführend. Abgesehen von einem hinreichenden Ausmaß des erzielten Schuldnachlasses fehlt es dem Gläubigerverzicht des Jahres 1997 für die Beurteilung als allgemeine Sanierungsmaßnahme aber vor allem an der Erhaltung des sanierten Betriebes. Dass der Betrieb der KG tatsächlich zerschlagen wurde…
…aus einem "Sanierungsgewinn" resultiere. Von einem "Sanierungsgewinn" kann jedoch nur die Rede sein, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: • Es bedarf eines Schuldnachlasses von (eventuell auch künftigen) Verbindlichkeiten. • Es muss sich um eine allgemeine Sanierungsmaßnahme handeln. Das heißt, dass sämtliche, die Mehrheit oder eventuell auch eine…
…92/13/0289, zur Ansicht, dass keine allgemeine Sanierungsmaßnahme vorliege, da der Nachlass der Bank nur 15,23 % der Gesamtverbindlichkeiten betrage. Dabei wurde der in der Gewinn- und Verlustrechnung mit 178.436,29 € bezifferte Sanierungsgewinn in Relation zu den "Verbindlichkeiten per 31.12.2010…
…69,15 % der Bankschulden) gekommen. Die steuerlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes seien aus näher ausgeführten Gründen erfüllt, da es sich um eine allgemeine Sanierungsmaßnahme gehandelt habe sowie Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und auch Sanierungseignung gegeben gewesen seien. Es werde daher um Abstandnahme von der Festsetzung…
…jedoch gibt es keinen gerichtlichen Hintergrund. Weiters würde in diesem Zusammenhang auch die Frage zu stellen sein, ob objektiv betrachtet, die Voraussetzungen für einen Sanierungsgewinn vorlägen (allgemeine Sanierungsmaßnahme, Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht, Sanierungseignung). Trotz Aufforderung konnten hinsichtlich der Sanierung keine (schriftlichen) Unterlagen vorgelegt werden. Außerhalb eines gerichtlichen…
…Zuschuss verbucht und außerbilanzmäßig wieder abgerechnet worden. Nur wenn private oder gesellschaftsrechtliche Motive für den Schuldnachlass maßgeblich gewesen seien, könne eine steuerneutrale Eigenkapitalzufuhr angenommen werden. Im gegenständlichen Fall handle es sich um eine allgemeine Sanierungsmaßnahme, also um eine betriebliche Veranlassung. Daher sei bei der Bw…
…gemäß § 206 lit. b BAO ergangenen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen nicht gegeben seien, da weder ein Zwangsausgleich noch eine allgemeine Sanierungsmaßnahme vorliege. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte der Bw. im Wesentlichen vor, dass sich der Sachverhalt gegenüber dem Vorjahr grundlegend geändert habe…
…Nachlässe in der Höhe von Euro 189.207,58 zugesagt. Dies entspricht einer Nachlassquote von 19,32% bezogen auf die gesamten Verbindlichkeiten. Nach den EStR bedarf es zur Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes folgender Punkte: Nachlaß von Verbindlichkeiten. Dies liegt vor. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen, wobei sämtliche, die Mehrheit…
…bank T.. erfolgte Schuldnachlass und die gleichzeitige Übernahme der Restverbindlichkeit durch die **bank erfolgte in Sanierungsabsicht. Insbesondere die Übernahme der Schulden durch die **bank konnte nur unter der Bedingung der Sanierungsabsicht und unter Begleitung von allgemeinen Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Die Maßnahmen waren geeignet, den Betrieb vor…
…Ein Zwangsausgleich liege nicht vor. Auch das Kriterium der allgemeinen Sanierungsmaßnahmen - wenn sich sämtliche oder zumindest die Mehrheit der Gläubiger bereit finden, auf ihre Forderungen ganz oder teilweise zu verzichten - sei nicht gegeben, wie auch die Hauptgläubigerin sich gegen eine Bewilligung zu einem außergerichtlichen Ausgleich…
…der Begünstigungsbestimmung des § 36 EStG steuerfrei behandelt wurde. Die Anwendung der Begünstigungsbestimmung setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass von betrieblichen Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor…
…dass der Schuldnachlass die Voraussetzungen für die Begünstigung des Sanierungsgewinnes erfülle, wobei es auf die Betriebsfortführung alleine nicht ankomme. Die Voraussetzungen lägen in der Durchführung allgemeiner Sanierungsmaßnahmen, in der Sanierungsbedürftigkeit, der Sanierungsabsicht und der Sanierungseignung des Betriebes. Da im gegenständlichen Fall das Unternehmen bereits im…
…Sanierungsgewinn im Sinne des § 2 Abs. 2b Z 3 vierter Teilstrich EStG 1988 vorliegt und kann auch aus der Aktenlage - gerade auch im Hinblick auf die oben wiedergegebene Erklärung - nicht abgeleitet werden, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes (allgemeine Sanierungsmaßnahme, Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht, Sanierungseignung…
…in diesem Fall die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Steuer auf Sanierungsgewinne gegeben sind. Gemäß VwGH-Erkenntnis vom 15.05.1997, 95/15/0152 kann auch der Nachlass eines einzelnen Gläubigers als allgemeine Sanierungsmaßnahme genügen. Es liegt auch Sanierungsbedürftigkeit vor, weil ohne Schuldennachlass der BB…
…ab, dass die Schließung der Filialen vermutlich im Jahr 2002 bzw erste Jahreshälfte 2003 abgeschlossen war. In weiterer Folge werden die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes erörtert. Vorliegen eines Schulderlasses: Das Vorliegen eines Schulderlasses ist unstrittig. Allgemeine Sanierungsmaßnahme: Eine allgemeine Sanierungsmaßnahme kann auch vorliegen…
…Sanierung entstanden sind. Die Anwendung des § 36 EStG setzte voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und…
…vom 4. Juni 2008. RZ 7255 EStR: Allgemeine Sanierungsmaßnahme: Die Gläubiger hätten sich im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleichs dazu bereit erklärt und auch tatsächlich auf ihre Forderungen zu 60% verzichtet. RZ 7256 EStR: Sanierungsbedürftigkeit: Tatsächlich sei im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe der Betrieb überschuldet gewesen, und…
…wies die steuerliche Vertreterin des Bw darauf hin, dass bei einem Zwangsausgleich nicht mehr geprüft werden müsse, ob eine allgemeine Sanierungsmaßnahme vorliegt. In Bezug auf das Darlehen des Landes Niederösterreich hielt die steuerliche Vertreterin dem Einwand des Finanzamtes, dieses Darlehen sei bei Ermittlung des Sanierungsgewinnes…