…infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zweck der Sanierung entstanden sind. Ein Sanierungsgewinn liegt vor, wenn es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen…
…0118). Die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 36 EStG setzt voraus, dass der Gewinn aufgrund eines in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlasses betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes entstanden ist, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren…
…seiner Fortführung nach September 1998 nicht zielführend. Abgesehen von einem hinreichenden Ausmaß des erzielten Schuldnachlasses fehlt es dem Gläubigerverzicht des Jahres 1997 für die Beurteilung als allgemeine Sanierungsmaßnahme aber vor allem an der Erhaltung des sanierten Betriebes. Dass der Betrieb der KG tatsächlich zerschlagen wurde…
…aus einem "Sanierungsgewinn" resultiere. Von einem "Sanierungsgewinn" kann jedoch nur die Rede sein, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: • Es bedarf eines Schuldnachlasses von (eventuell auch künftigen) Verbindlichkeiten. • Es muss sich um eine allgemeine Sanierungsmaßnahme handeln. Das heißt, dass sämtliche, die Mehrheit oder eventuell auch eine…
…zur Rechtslage vor dem IRÄG 2010 ergangene VwGH-Erkenntnis vom 27.4.1971, 1420/69). Keine Sanierungsabsicht liegt vor bei: Abgabennachsicht (ohne Einbeziehung in eine allgemeine Sanierungsmaßnahme) der Abgabenbehörde (VwGH 20.11.1964, 1657/63); einem Schuldnachlass zur Erhaltung des guten Rufes eines Gesellschafters (VwGH…
…92/13/0289, zur Ansicht, dass keine allgemeine Sanierungsmaßnahme vorliege, da der Nachlass der Bank nur 15,23 % der Gesamtverbindlichkeiten betrage. Dabei wurde der in der Gewinn- und Verlustrechnung mit 178.436,29 € bezifferte Sanierungsgewinn in Relation zu den "Verbindlichkeiten per 31.12.2010…
…69,15 % der Bankschulden) gekommen. Die steuerlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes seien aus näher ausgeführten Gründen erfüllt, da es sich um eine allgemeine Sanierungsmaßnahme gehandelt habe sowie Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und auch Sanierungseignung gegeben gewesen seien. Es werde daher um Abstandnahme von der Festsetzung…
…jedoch gibt es keinen gerichtlichen Hintergrund. Weiters würde in diesem Zusammenhang auch die Frage zu stellen sein, ob objektiv betrachtet, die Voraussetzungen für einen Sanierungsgewinn vorlägen (allgemeine Sanierungsmaßnahme, Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht, Sanierungseignung). Trotz Aufforderung konnten hinsichtlich der Sanierung keine (schriftlichen) Unterlagen vorgelegt werden. Außerhalb eines gerichtlichen…
…Zuschuss verbucht und außerbilanzmäßig wieder abgerechnet worden. Nur wenn private oder gesellschaftsrechtliche Motive für den Schuldnachlass maßgeblich gewesen seien, könne eine steuerneutrale Eigenkapitalzufuhr angenommen werden. Im gegenständlichen Fall handle es sich um eine allgemeine Sanierungsmaßnahme, also um eine betriebliche Veranlassung. Daher sei bei der Bw…
…gemäß § 206 lit. b BAO ergangenen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen nicht gegeben seien, da weder ein Zwangsausgleich noch eine allgemeine Sanierungsmaßnahme vorliege. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte der Bw. im Wesentlichen vor, dass sich der Sachverhalt gegenüber dem Vorjahr grundlegend geändert habe…
…Nachlässe in der Höhe von Euro 189.207,58 zugesagt. Dies entspricht einer Nachlassquote von 19,32% bezogen auf die gesamten Verbindlichkeiten. Nach den EStR bedarf es zur Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes folgender Punkte: Nachlaß von Verbindlichkeiten. Dies liegt vor. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen, wobei sämtliche, die Mehrheit…
…anerkannt. Als Begründung wurde vom Finanzamt angegeben: "Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zugunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn die Übernahme der Bürgschaft beruflich veranlasst war, wie bei Bürgschaften zur Arbeitsplatzsicherung und bei allgemeinen Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch…
… 36 EStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen, wofür alle Voraussetzungen gegeben seien: Der Schuldnachlass des einzigen Hauptgläubigers sei als allgemeine Sanierungmaßnahme zu werten. Aufgrund der hohen Überschuldung läge die Sanierungsbedürftigkeit ebenso klar auf der Hand wie die Sanierungsabsicht der Nachlassmaßnahme. 3.) Mittels Bedenkenvorhalt vom 08…
…bank T.. erfolgte Schuldnachlass und die gleichzeitige Übernahme der Restverbindlichkeit durch die **bank erfolgte in Sanierungsabsicht. Insbesondere die Übernahme der Schulden durch die **bank konnte nur unter der Bedingung der Sanierungsabsicht und unter Begleitung von allgemeinen Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Die Maßnahmen waren geeignet, den Betrieb vor…
…Ein Zwangsausgleich liege nicht vor. Auch das Kriterium der allgemeinen Sanierungsmaßnahmen - wenn sich sämtliche oder zumindest die Mehrheit der Gläubiger bereit finden, auf ihre Forderungen ganz oder teilweise zu verzichten - sei nicht gegeben, wie auch die Hauptgläubigerin sich gegen eine Bewilligung zu einem außergerichtlichen Ausgleich…
…der Begünstigungsbestimmung des § 36 EStG steuerfrei behandelt wurde. Die Anwendung der Begünstigungsbestimmung setzt voraus, dass es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlass von betrieblichen Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor…
…wenn die Bürgschaftsübernahme beruflich veranlasst war. Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein (Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24 § 16, Rz 220). Eine allgemeine Sanierungsmaßnahme ist jedoch bei keiner der Gesellschaften erfolgt, dafür wäre ein Forderungsverzicht durch alle oder den…
…u.a. ausgeführt: "… Um den Begriff des "Sanierungsgewinnes" zu erfüllen, kann in Ausnahmefällen auch der Nachlass eines einzelnen (Haupt-)Gläubigers genügen, wenn der Schulderlass in seiner Wirkung einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme gleichkommt (VwGH 15.5.1997, 95/15/0152; VwGH 20.4.1999, 98/14…
…zu erfassen. Dies bleibt einer weiteren Prüfung des Sachverhaltes vorbehalten. Im Übrigen werden durch diesen Schulderlass die Voraussetzungen eines Sanierungsgewinnes gemäß den Ausführungen in Rz 7250ff der Einkommensteuerrichtlinien erfüllt. Es liegt eine allgemeine Sanierungsmaßnahme vor, weil der Nachlass durch den Hauptgläubiger "Bank 11" erfolgte. Der…
…wäre im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zumindest eine Teilnachsicht in dieser Höhe angemessen gewesen. Hingewiesen wurde auch, dass eine allgemeine Sanierungsmaßnahme nicht voraussetze, dass alle Gläubiger Schuldennachlässe gewähren. Auch im teilweisen Nachlass wäre im Lichte der Rechtsprechung und Judikatur eine Sanierungsmaßnahme zu sehen (Hofstätter/Reichel, EStG …