…Abs. 4 Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 Folgendes: Verluste des Einbringenden, die bis zum Einbringungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen einer Buchwerteinbringung (§ 16 Abs. 1) ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als…
…Ziffer 1 gelten Verluste des Einbringenden, die bis zum Einbringungsstichtag entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum, in den der Einbringungsstichtag fällt, nicht verrechnet sind, im Rahmen einer Buchwerteinbringung (§ 16 Abs. 1) ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…abzugsfähige Verluste der Jahre ab 1991: S 1,592.183,00. Der Erstbescheid wurde am 9. November 2000 erstellt und erging gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. Bei den folgenden Positionen wurde von der Erklärung abgewichen: verrechenbare Verluste der Vorjahre: S 3,944.975,00…
…wenn diese Änderung zum Zwecke der Sanierung des Steuerpflichtigen mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teiles betrieblicher Arbeitsplätze erfolgen. Verluste sind jedenfalls insoweit abzugsfähig, als in Folge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden…
…folgender Bestimmungen anzuwenden: "1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet…
…nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben…
…der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist." Nach § 18 Abs. 6 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens Verluste als Sonderausgaben abzuziehen…
…übernehmenden Gesellschaft zusammenhängen, nicht abzugsfähig. 4. Ergebnis der Analyse Nach dem Wortlaut der im Berufungsfall anwendbaren Fassung des UmgrStG ist bei Verschmelzungen in § 4 Z 1 sowohl bei übertragenden als auch bei übernehmenden Körperschaften der Ausschluss des Verlustabzuges bei nicht mehr vorhandenen "Betrieben, Teilbetrieben oder…
…1. Verluste des Einbringenden, die bis zum Einbringungsstichtag entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum, in den der Einbringungsstichtag fällt, nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen einer Buchwerteinbringung (§ 16 Abs. 1) ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als…
…4 Z 2 des KStG 1988 nach Maßgabe folgender Bestimmung anzuwenden: Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertvorführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 275.774,58 (ATS 3,794.741,00) ausgewiesen. 2.) Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 275.774,58 sowohl im Einkommensteuerbescheid für…
…1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 220.619,68 (ATS 3,035,793,00) ausgewiesen. 2.) Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 vom 08. Juni 2000 berücksichtigte das Finanzamt den begehrten Verlustabzug nicht. 3.)…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 220.619,75 (ATS 3,035.794,00) ausgewiesen. Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 220.619,75 sowohl im Einkommensteuerbescheid für das…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 275.774,58 (ATS 3,794.741,00) ausgewiesen. 2.) Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 275.774,58 im Einkommensteuerbescheid für das…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 275.774,65 (ATS 3,794.742,00) ausgewiesen. 2.) Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 275.774,65 im Einkommensteuerbescheid für das…
…Bw. als aufnehmende Gesellschaft im Jahr 2008 nicht abzugsfähig ist. Die Berufung war daher abzuweisen. Ergänzend wird festgehalten, dass selbst bei mangelnder Teilbetriebseigenschaft des xxx Shops am Standort 1 auch nach der Bestimmung des § 4 Z 1 lit. c UmgrStG der Verlustabzug bei der Bw…
…den Verlustvortrag bei Verschmelzungen regelt, sieht in Ziffer 1 Litera a) vor, dass Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser…
…Bw machte in den Jahren 1998 und 1999 in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen als Sonderausgaben ua den Betrag von ATS 10,978.282,-- als Verlustabzug betreffend abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 geltend. Im Jahr 2000 machte er den Verlustabzug zwar nicht in der Einkommensteuererklärung…
…die Begünstigung nicht vorliegen. Mit dem angefochtenen Bescheid gab das Finanzamt daher dem Antrag der Bw. keine Folge, berücksichtigte aber bei der Berechnung der Körperschaftsteuer abzugsfähige Verluste in Höhe von S 187.358,-. Dagegen richtet sich die Berufung, in der ausgeführt wurde, dass es sich…
…entstandenen Verluste beeinflusste den Spruch des angefochtenen Bescheides betreffend Körperschaftsteuer 2006 vom 2.5.2008 nicht, da diese BP-Feststellung im Jahr 2006 keine Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage hatte. Bei der Ermittlung des Einkommens für das Jahr 2006 standen nämlich andere (als abzugsfähig anerkannte) Verluste…