…Abs. 4 Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 Folgendes: Verluste des Einbringenden, die bis zum Einbringungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen einer Buchwerteinbringung (§ 16 Abs. 1) ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als…
…Ziffer 1 gelten Verluste des Einbringenden, die bis zum Einbringungsstichtag entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum, in den der Einbringungsstichtag fällt, nicht verrechnet sind, im Rahmen einer Buchwerteinbringung (§ 16 Abs. 1) ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…abzugsfähige Verluste der Jahre ab 1991: S 1,592.183,00. Der Erstbescheid wurde am 9. November 2000 erstellt und erging gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. Bei den folgenden Positionen wurde von der Erklärung abgewichen: verrechenbare Verluste der Vorjahre: S 3,944.975,00…
…4 Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…strittig, ob die von der B C GmbH herrührenden Verluste von 33.613,69 € im Rahmen der verschmelzende n Umwandlung dieser GmbH auf den Bf übergegangen sind und bei ihm als Sonderausgaben abzugsfähig sind. I) Sachverhalt: 1) Aus dem vom Finanzamtes vorgelegten Akten, der…
…wenn diese Änderung zum Zwecke der Sanierung des Steuerpflichtigen mit dem Ziel der Erhaltung eines wesentlichen Teiles betrieblicher Arbeitsplätze erfolgen. Verluste sind jedenfalls insoweit abzugsfähig, als in Folge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden…
…folgender Bestimmungen anzuwenden: "1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet…
…nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a) Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertfortführung ab dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie den übertragenen Betrieben…
…der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet werden können. Voraussetzung ist weiters, dass das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist." Nach § 18 Abs. 6 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens Verluste als Sonderausgaben abzuziehen…
…übernehmenden Gesellschaft zusammenhängen, nicht abzugsfähig. 4. Ergebnis der Analyse Nach dem Wortlaut der im Berufungsfall anwendbaren Fassung des UmgrStG ist bei Verschmelzungen in § 4 Z 1 sowohl bei übertragenden als auch bei übernehmenden Körperschaften der Ausschluss des Verlustabzuges bei nicht mehr vorhandenen "Betrieben, Teilbetrieben oder…
…1. Verluste des Einbringenden, die bis zum Einbringungsstichtag entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum, in den der Einbringungsstichtag fällt, nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen einer Buchwerteinbringung (§ 16 Abs. 1) ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft, als…
…dem Veranlagungszeitraum 2011 als abzugsfähige Verluste der bf GmbH ( VwGH 2008/15/0212 vom 14.10.2010 ; gl. A. VwGH obiter 2010/13/0087 vom 21.05.2014) . Es gibt somit jedenfalls keine Rechtsgrundlage dafür, den von der Bf begehrten Verlustabzug mit Wirksamkeit für das…
…4 Z 2 des KStG 1988 nach Maßgabe folgender Bestimmung anzuwenden: Verluste der übertragenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, gelten im Rahmen der Buchwertvorführung ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum der übernehmenden Körperschaft insoweit als abzugsfähige Verluste dieser Körperschaft…
…abgesetzte Siebentelbeträge aufgrund einer abzugsfähigen Teilwertabschreibung oder aufgrund eines Verlustes anlässlich der Veräußerung bzw. eines sonstigen Ausscheidens einer zum abnutzbaren Anlagevermögen gehörenden Beteiligung gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988, da die Bestimmungen des § 21 UmgrStG bzw. § 4 UmgrStG an den Verlustentstehungszeitpunkt anknüpfen (VwGH…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 275.774,58 (ATS 3,794.741,00) ausgewiesen. 2.) Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 275.774,58 sowohl im Einkommensteuerbescheid für…
…1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 220.619,68 (ATS 3,035,793,00) ausgewiesen. 2.) Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1998 vom 08. Juni 2000 berücksichtigte das Finanzamt den begehrten Verlustabzug nicht. 3.)…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 220.619,75 (ATS 3,035.794,00) ausgewiesen. Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 220.619,75 sowohl im Einkommensteuerbescheid für das…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 275.774,58 (ATS 3,794.741,00) ausgewiesen. 2.) Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 275.774,58 im Einkommensteuerbescheid für das…
…eingereichten Einkommensteuererklärung für 1998 waren unter Punkt 6.b) abzugsfähige Verluste aus den Jahren ab 1991 in Höhe von € 275.774,65 (ATS 3,794.742,00) ausgewiesen. 2.) Das Finanzamt berücksichtigte den ausgewiesenen Verlustabzug von € 275.774,65 im Einkommensteuerbescheid für das…
…Bw. als aufnehmende Gesellschaft im Jahr 2008 nicht abzugsfähig ist. Die Berufung war daher abzuweisen. Ergänzend wird festgehalten, dass selbst bei mangelnder Teilbetriebseigenschaft des xxx Shops am Standort 1 auch nach der Bestimmung des § 4 Z 1 lit. c UmgrStG der Verlustabzug bei der Bw…