…vom 4. März 1986 hat der VwGH dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen von einander abweichen. Entscheidend sei, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland betrieben werden können. Im Erkenntnis vom 7. August 2001…
…Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen voneinander abweichen. Entscheidend sei, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden können. Im Erkenntnis…
…auch an einer im Nahebereich gelegenen Universität absolviert werden kann. Entscheidend ist, ob die Studien ihrer Art nach vergleichbar sind, Abweichungen der einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten außerhalb des "Kernbereichs" führen zu keinem Fehlen einer entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit (wie abweichende Fächer). Eine unterschiedliche Unterrichtsmethodik, spezielle Zielsetzungen, udgl…
…Erlassung einer Berufungsvorentscheidung am 15.4.2002 vorgelegt. Am 4.6.2003 wurde der steuerliche Vertreter unter Hinweis auf VwGH vom 7.8.2001, 97/14/0068, um Vorlage von Studienordnungen und Studienplänen ersucht, was der Steuerberater für die nächsten drei bis vier Wochen zusagte…
…werde... Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für den Studierenden St. ab März 2004 nicht mehr vorliegen. Das Finanzamt erließ am 13. Mai 2004 eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: "Gem. § 2 Abs. 1 lit…
…Entscheidend ist, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach vergleichbar sind. Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit". Weder die gesetzliche Unterhaltspflicht gemäß § 140 ABGB noch eine sittliche Pflicht gebieten nämlich den Eltern, ihr Kind an einer auswärtigen Universität…
…auch plakativ daraus zu ersehen, dass das Diplomstudium Rechtswissenschaften nach den Studienordnungen in Linz in zwei Studienabschnitte zerfällt und in Wien in drei. Wie der der erstinstanzlichen Behörde vorgelegten Bestätigung des Studienerfolges an der Johannes Kepler Universität Linz zu entnehmen ist, hat Herr G.K…
…ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen voneinander abweichen, sondern darauf, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden könnten. Insbesondere würden Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" führen, soweit…
…besteht nicht). Bei Universitäten sind nach der Judikatur die "Kernbereiche" maßgebend: So entspricht das Studium der "Angewandten Betriebswirtschaftslehre" an der Universität Klagenfurt - im Jahr 1995 - bei einer Gegenüberstellung der Studienordnungen und Studienpläne bei weitgehend gleichen "Kernfächern" jenem der "Betriebswirtschaftslehre" an der Karl-Franzens-Universität Graz…
…€ 440,00, und betreffend das Jahr 2007 für 12 Monate, somit € 1.320,00 zu. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung wie folgt: Werde eine Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nur deswegen nicht wahrgenommen, weil qualitative Schwerpunkte gesetzt werden würden, seien aber die…
…Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3…
…BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…
…Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen voneinander abweichen. Entscheidend sei vielmehr, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden können. Im Erkenntnis vom…
…0155). Speziell im Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen voneinander abweichen. Entscheidend sei vielmehr, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden können…
…und damit auch für die nicht anerkannten Monate seines vierten Semesters Familienbeihilfe zu bewilligen, weil die Studienordnung der Universität Wien den Familienbeihilfenanspruch nicht in der vom Erstbescheid angenommenen Weise behindern kann. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Feber 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt…
…sondern europaweit ausschließlich an der Hochschule St. Gallen angeboten. Die abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes wurde damit begründet, dass die Studienrichtungen Volkswirtschaft und Jura auch in Graz betrieben werden könnten. Darauf, ob die inländische und ausländische Studienordnung voneinander abweichen, komme es nicht an. Entscheidend sei nur…
…Unterschiedlich sei lediglich die Studiengliederung. Seitens des Finanzamtes wurde eine abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen und darin vorerst auf die unterschiedlichen Studienordnungen Bezug genommen: | | Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft | Einrichtung | Wirtschaftsuniversität Wien | Universität Wien | ECTS | 180 |…
…Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen voneinander abweichen. Entscheidend sei, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden können. Im Erkenntnis…
…und der möglichst rationalen Fächerkumulierung erforderlich war. Die Änderung des Studienplanes durch die Gesetzgeber habe bewirkt, dass die im zweiten Studienabschnitt angeführte Lehrveranstaltung Editing 4 (computerunterstütztes Entwerfen) auf der früheren Studienordnung Wahlfach war. Dieses Wahlfach habe S bereits absolviert. Es sei aber noch völlig ungeklärt…
…Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen voneinander abweichen. Entscheidend sei, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden können. Im Erkenntnis…