…vom 4. März 1986 hat der VwGH dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen von einander abweichen. Entscheidend sei, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland betrieben werden können. Im Erkenntnis vom 7. August 2001…
…Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen voneinander abweichen. Entscheidend sei, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden können. Im Erkenntnis…
…auch an einer im Nahebereich gelegenen Universität absolviert werden kann. Entscheidend ist, ob die Studien ihrer Art nach vergleichbar sind, Abweichungen der einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten außerhalb des "Kernbereichs" führen zu keinem Fehlen einer entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit (wie abweichende Fächer). Eine unterschiedliche Unterrichtsmethodik, spezielle Zielsetzungen, udgl…
…Erlassung einer Berufungsvorentscheidung am 15.4.2002 vorgelegt. Am 4.6.2003 wurde der steuerliche Vertreter unter Hinweis auf VwGH vom 7.8.2001, 97/14/0068, um Vorlage von Studienordnungen und Studienplänen ersucht, was der Steuerberater für die nächsten drei bis vier Wochen zusagte…
…werde... Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für den Studierenden St. ab März 2004 nicht mehr vorliegen. Das Finanzamt erließ am 13. Mai 2004 eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: "Gem. § 2 Abs. 1 lit…
…Entscheidend ist, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach vergleichbar sind. Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit". Weder die gesetzliche Unterhaltspflicht gemäß § 140 ABGB noch eine sittliche Pflicht gebieten nämlich den Eltern, ihr Kind an einer auswärtigen Universität…
…auch plakativ daraus zu ersehen, dass das Diplomstudium Rechtswissenschaften nach den Studienordnungen in Linz in zwei Studienabschnitte zerfällt und in Wien in drei. Wie der der erstinstanzlichen Behörde vorgelegten Bestätigung des Studienerfolges an der Johannes Kepler Universität Linz zu entnehmen ist, hat Herr G.K…
…die auswärtige Berufsausbildung für 12 Monate im Ausmaß von 100% für ihren Sohn begehrte. Das Finanzamt hatte den Einkommensteuerbescheid vom 09.01.2023 abweichend zur Erklärung - nach vorgelagertem Ermittlungsverfahren (Ersuchen um Ergänzung vom 15.11.2022 und die Antwort des Ergänzungsersuchens vom 19.12.2022)…
…ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen im Einzelnen voneinander abweichen, sondern darauf, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden könnten. Insbesondere würden Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" führen, soweit…
…insgesamt EUR 829,85. Es werde daher die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides und die Erlassung eines neuen Bescheides unter Berücksichtigung der Kosten der auswärtigen Berufsausbildung und der Gesamtkosten aus eigener Behinderung beantragt. A.3.) Das Finanzamt Österreich begründete die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 26. September 2022 ua…
…a den Höchstbetrag von drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht erreicht, die Differenz auf drei Euro. Gemäß § 124b Z 374 EStG 1988 gilt abweichend von dem angeführten Wortlaut der Regelung des § 16 Abs. 1 Z 7a EStG 1988 für die Veranlagung der Kalenderjahre 2020 und…
…Studienförderungsgesetz führe gemäß der oben erläuterten Punkte keineswegs zu einer wahrheitsgetreuen Darstellung der Verhältnisse. Es sei wohl offensichtlich, dass es nicht aufgrund eines abweichenden Inhalts, sondern aufgrund der unterschiedlichen Gliederung nicht möglich sei, jemals eine Anerkennung sämtlicher absolvierter ECTS-Punkte zu erreichen (unterschiedliche Gliederung der…
…BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…
…sondern ist vielmehr entscheidend, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach vergleichbar sind. Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit (vgl. VwGH 24.5.2012, 2008/15/0169 mwN). Das an der JKU in Linz angebotene Diplomstudium der Rechtswissenschaften…
…subjektive Vorstellungen über Berufsaussichten ankommt, sondern ist vielmehr entscheidend, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach vergleichbar sind. Abweichungen zwischen einzelnen Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit (vgl. VwGH 24.5.2012, 2008/15/0169 mwN). Das an der JKU in…
…besteht nicht). Bei Universitäten sind nach der Judikatur die "Kernbereiche" maßgebend: So entspricht das Studium der "Angewandten Betriebswirtschaftslehre" an der Universität Klagenfurt - im Jahr 1995 - bei einer Gegenüberstellung der Studienordnungen und Studienpläne bei weitgehend gleichen "Kernfächern" jenem der "Betriebswirtschaftslehre" an der Karl-Franzens-Universität Graz…
…€ 440,00, und betreffend das Jahr 2007 für 12 Monate, somit € 1.320,00 zu. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung wie folgt: Werde eine Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nur deswegen nicht wahrgenommen, weil qualitative Schwerpunkte gesetzt werden würden, seien aber die…
…Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3…
…BGBl. Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…
…Erkenntnis vom 4. März 1986 hat der Verwaltungsgerichtshof dezidiert ausgeführt, dass es nicht darauf ankomme, ob inländische und ausländische Studienordnungen voneinander abweichen. Entscheidend sei vielmehr, dass die betreffenden Studien ihrer Art nach auch im Inland (mit wesentlich geringeren Kosten) betrieben werden können. Im Erkenntnis vom…