…Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid/ Einkommensteuerbescheid 1989 Aufgrund vorhin erwähnter Nichtbescheide - erlassen durch das Finanzamt für den 6/7/15 Bezirk - wurde mein ursprünglicher Einkommensteuerbescheid 1989…
…im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt XY Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO erlassen…
…des Finanzamtes xy zur Steuernummer 111 vom 12. Dezember 2006. Ein derartiger Bescheid sei aber tatsächlich bis heute nicht ergangen und wurde dementsprechend auch bis heute nicht zugestellt. Da die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides sogar dann unzulässig sein soll, wenn er vor dem Grundlagenbescheid ergeht …
…für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Ein auf § 295 BAO gestützter Bescheid darf nur ergehen, wenn ein Grundlagenbescheid nachträglich (somit nach Zustellung des abgeleiteten Bescheides) erlassen oder abgeändert wird und wenn dieser nachträgliche Bescheid dem Adressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam…
…eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt Gänserndorf/Mistelbach Feststellungsbescheide gem. §…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NC, vom 9. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 8. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2005, Anspruchszinsen 2005 und Einkommensteuervorauszahlung 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IH, vom 28. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. April 2008 betreffend Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Unter EWAZ 1…
…BAO) tritt jedoch nur dann ein, wenn der Feststellungsbescheid dem Bw. gegenüber spätestens zum selben Zeitpunkt wirksam geworden ist, zu dem der abgeleitete Bescheid ergangen ist. Der bekämpfte Bescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO vom 5.10.2006 war nur dann zulässig, wenn der Feststellungsbescheid…
…rechtsgültigen Grundlagenbescheides hätte das Finanzamt die Änderung gar nicht vornehmen dürfen. Es behaupte nicht einmal das Vorhandensein eines Grundlagenbescheides, vermeine nur, einen geänderten abgeleiteten Bescheid erlassen zu dürfen, wenn es plane, einen geänderten Grundlagenbescheid zu erlassen. Die Vorgangsweise entspreche nicht dem österreichischen Rechtssystem. Am 14…
…In der Begründung legte sie im einzelnen dar, warum nach ihrer Ansicht die von der Betriebsprüfung angenommene nachträgliche Kaufpreisreduktion nicht vorliege und regte an, die vom Prüfer abgeleiteten Konsequenzen wieder rückgängig zu machen. Mit Mängelbehebungsauftrag vom 28. Mai 2001 machte das Finanzamt die Bw darauf…
…aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO beim Finanzamt A einheitlich und gesondert festgestellt werden. Dieser Feststellungsbescheid stelle den Grundlagenbescheid und der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes A den abgeleiteten Bescheid dar. Da trotz mehrmaliger Aufforderung keine Steuererklärungen für die Firma B-OEG vorgelegt worden seien, seien die Grundlagen…
…B. Einzelunternehmer sind, im Ergebnis gegenüber Steuerpflichtigen (die lediglich "beteiligt" und vergleichsweise nicht "direkt" in vorgeschaltete Grundlagenverfahren involviert sind) betreffend der Verjährungsfristen sonst regelmäßig benachteiligt wären. Nachdem durch Handlungen und Bescheide der Finanzämter laufend Unterbrechungshandlungen für die abgeleitete Einkommensteuer des Bw. ausgelöst wurden und die…
…und 2006 unverändert bleiben würden, wurden der Pfändungsbescheid sowie der Bescheid betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren zu Recht erlassen, zumal der berufungsgegenständliche Bescheid betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren vom Pfändungsbescheid abgeleitet ist und dieser gar nicht angefochten wurde, wobei festgestellt werden muss, dass auf Grund der Auskunft…
…anderem VwGH 14.5.1991, 90/14/0148). Es besteht keine Verpflichtung der Behörde, mit der Erlassung eines abgeleiteten Bescheides bis zur Erlassung bzw. Abänderung des Grundlagenbescheides zuzuwarten (vgl. VwGH 18.8.1994, 94/16/0176). Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass die Y KEG…
…Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (Ritz, BAO-Kommentar 3. Auflage, § 252, Tz. 1ff). Im vorliegenden Fall sind die angefochtenen Einkommensteuerbescheide die abgeleiteten Bescheide und die Feststellungsbescheide betreffend die Hausgemeinschaft Mag.B.u.Mitbesitzer…
…Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (Ritz, BAO-Kommentar³, § 252, Tz 1 ff). Im vorliegenden Fall sind die angefochtenen Einkommensteuerbescheide die abgeleiteten Bescheide und die Feststellungsbescheide betreffend die Hausgemeinschaft Xstraße stellen die Grundlagenbescheide dar…
…Nach § 11 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BoschätzG) sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 Bundesabgabenordnung (BAO). Als Grundlagenbescheid bezeichnet man einen Feststellungsbescheid, wenn er auch Rechtswirkungen auf von ihm abgeleitete Bescheide hat. Da nach § 32 Abs. 3 Z. 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Rechtsanwalt, vom 25. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 15. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15.3.2006 wurde die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend die Anträge auf Änderung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1985 bis 1991 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom…
…direkt durch § 201 Abs. 1 BAO. Auf den vorliegenden Fall übertragen bedeutet das, dass die Bescheide über die Festsetzung von Verspätungszuschlägen und Anspruchszinsen als von den Einkommensteuerbescheiden 1999 bis 2001 abgeleitete Bescheide nicht mit der Begründung angefochten werden können, diese Einkommensteuerbescheide seien rechtswidrig. Genau das…