…spricht auch sonst nichts. Die Bestandteile der Aktenlage sind auf unbedenkliche Weise in den Akt gekommen. Die inhaltliche Richtigkeit der Feststellungsbescheide, an die hier in den abgeleiteten Einkommensteuerverfahren Bindung besteht, kann und darf bei der vorliegenden Entscheidung über die Beschwerde vom 31. März 2015 nicht…
…der Auflösungsvereinbarung betreffend die Gesellschaft NN GmbH & Co ist zuersehen, dass die Ehegatten VN und VN2 NN die Liegenschaft je zur Hälfteübernommen haben. Woraus VN NN ein wirtschaftliches Eigentum an derLiegenschaft ableitet, ist nicht ersichtlich. Die unentgeltliche Überlassung für einen bereits absehbaren kurzen Zeitraum (bis…
…Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid/ Einkommensteuerbescheid 1989 Aufgrund vorhin erwähnter Nichtbescheide - erlassen durch das Finanzamt für den 6/7/15 Bezirk - wurde mein ursprünglicher Einkommensteuerbescheid 1989…
Arbeitet ein Österreicher seit Anfang 1998 überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung…
Gemäß § 26 Abs. 1 BAO hat jemand einen inländischen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Auch ein inländischer Ferienwohnsitz eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die ursprünglich von Herrn ursprBf (hierbei vertreten durch frühereStbKanzlei, AdrStbKanzlei) erhobene Beschwerde vom 31. März 2015 gegen folgende Bescheide des Finanzamtes V (ursprünglich belangte Behörde…
…§ 295 BAO erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Geras zu Steuernummer StnX3 vom 11.11.2014´ Damit sind die Bescheide ausreichend begründet - es ist nicht Aufgabe im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren, die Begründung im Feststellungsverfahren zu wiederholen (siehe insbesondere…
Der Einkünftefeststellungsbescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 11. Dezember 2013 betreffend X4 GmbH (früher: N GmbH) und atypisch stille Gesellschafter für 2010 erfüllt zwar das Kriterium der Nachträglichkeit gegenüber dem Einkommensteuerbescheid 2010 vom 5. August 2013, nicht aber das…
…Diese Bescheide wurden mit BVE vom 27.4.2023 ersatzlos aufgehoben. a) Gem. § 295 Abs.1 BAO abgeleitete Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2012, 2013 und 2014 vom 10.12.2018: Hier wurden die nach einer Außenprüfung geänderten Feststellungsbescheide zugrunde gelegt. Aufgrund der im Verfahren gem…
…Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Mit der Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides kann gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich…
…dass im Verfahren gegen die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide der Antrag auf Entscheidung durch den Senat zurückgenommen werde. Im Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ***4*** betreffend ***1*** wurde unter anderem der Beschwerde gegen die Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer für 2014 bis 2017 teilweise Folge gegeben und die angefochtenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.) über die Beschwerden des Bf. A) vom 27. Dezember 2016 (Postaufgabe 29. Dezember 2016 ) gegen A/a) den Einkommensteuerbescheid 2006 des Finanzamtes Wien 12/13…
…Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist." Nach außen erkennbare Amtshandlungen im Zuge eines Feststellungsverfahrens haben auch auf das abgeleitete Einkommensteuerverfahren verjährungsfristverlängernde Wirkung (vgl. Ellinger et al., Anm…
…eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein Bescheid, mit…
…Grundlagenbescheiden und hievon abgeleiteten Bescheiden. Nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt, wenn an den Einkünften aus dieser Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Derartige Feststellungsbescheide sind im genannten System Grundlagenbescheide etwa für Einkommensteuerbescheide, die dann die abgeleiteten Bescheide im Sinne…
…zu beachten. § 295 Abs. 1 BAO verlangt, dass ein FeststellungsBESCHEID "nachträglich" erlassen, abgeändert, oder aufgehoben wird. Zudem müssen die Grundlagenbescheide gegenüber den Beteiligten, denen gegenüber die abgeleiteten Bescheide erlassen werden, wirksam geworden sein (vgl. VwGH 6.4.1995, Zl. 93/15/0088; Ritz, BAO, § 295…
…die unzutreffenden Inhalte des Feststellungsverfahrens verwiesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20.9.2011 wurde die Bf. darauf hingewiesen, dass es sich bei den angefochtenen Bescheiden um abgeleitete Bescheide im Sinne des § 252 Abs. 1 BAO handelt und diese demnach nicht mit der Begründung angefochten werden könnten…
…oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Mit der Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides kann gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Aus dem zweiten Satz des…
…im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt XY Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO erlassen…
…des Finanzamtes xy zur Steuernummer 111 vom 12. Dezember 2006. Ein derartiger Bescheid sei aber tatsächlich bis heute nicht ergangen und wurde dementsprechend auch bis heute nicht zugestellt. Da die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides sogar dann unzulässig sein soll, wenn er vor dem Grundlagenbescheid ergeht …