Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1963
Abgeleiteter Zweitwohnsitz minderjähriger Kinder
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/21-IV/4/01vom 03.12.2001
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 26 Abs. 1 BAO hat jemand einen inländischen Wohnsitz dort, wo er
eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen,
dass er sie beibehalten und benutzen wird. Auch ein inländischer
Ferienwohnsitz eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen
steuerlichen Wohnsitz dar.
Der bloße
Umstand, dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen
den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann
nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des
"Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre. Es ist geradezu
selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder
den Haushalt ihrer Eltern unter ihrer Leitung teilen und dass folglich auch die
Verfügung über den Zweitwohnsitz nur unter der Leitung der Eltern
stattfinden kann. Wenn aber der inländische Zweitwohnsitz der gesamten
Familie als Unterkunft dient und von ihr auch tatsächlich benützt
wird, tritt für alle Mitglieder dieser Familie hierdurch die
unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem Wohnsitz ein.
03. Dezember
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 26 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
abgeleiteter ZweitwohnsitzZweitwohnsitzabgeleiteterminderjährige KinderKinderminderjährigeFerienwohnsitzInnehaben einer Wohnung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/21-IV/4/01
- Stammnummer
- 2016
- Gültig
- 03.12.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF