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UFSL FSRV/0125-L/04Eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht ist auch dann verletzt, wenn der Beschuldigte den Beginn einer Erwerbstätigkeit zwar anzeigt, in der Folge die Höhe der Einnahmen aber nicht bekannt gibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.12.2005

…vom 20. Oktober 2004, SN 2004/00036-001, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: EE ist verdächtig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich durch die Nichtoffenlegung seiner…

UFSF RV/0195-F/041)EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, 2)Verjährung bei Hinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…zehnjährige Verjährungsfrist, so ist festzustellen: Wohl hat der Berufungswerber gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihm ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Aus der Aktenlage lässt sich ersehen, dass er im Vertrauen auf die Angabe im Platzierungsmemorandum und auf eine entsprechende…

UFSL RV/0513-L/03Abweisung eines Ratenansuchens bei mehrmaliger Verletzung von abgabenrechtlichen Offenlegungspflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2003

…Offenlegungspflichten verletzt, dann weist dies auf eine massive Benachteiligung des Abgabengläubigers hin. Im Unterschied zu anderen Gläubigern ist der Fiskus - ähnlich wie die Sozialversicherungsträger - ein Zwangsgläubiger. Solange die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird, fallen Abgaben an (vgl. Fischerlehner, ÖStZ 2002/976). Die permanente Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungspflichten…

UFSI RV/0233-I/10Verjährung zu Grundstückserwerb 2003 (durch Anwachsung iSd § 142 UGB) mit Ablauf 2008, Hinterziehung nicht nachweisbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2010

…Ansicht des UFS für die Annahme der längeren Verjährungsfrist (7 Jahre) bei Hinterziehung keine Handhabe. Wohl hat die Bw gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihr ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Dieses ist vielmehr insofern auszuschließen, als sie den betr…

UFSF RV/0315-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…zehnjährige Verjährungsfrist, so ist festzustellen: Wohl hat die Berufungswerberin gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihr ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Aus der Sach- und Aktenlage lässt sich ableiten, dass sie infolge diesbezüglicher Bestätigung durch Herrn R und im Hinblick…

UFSL FSRV/0026-L/12Wiederholte Nichtabgabe von Jahreserklärungen durch einen steuerlich vertretenen Zahnarzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)11.04.2013

…2008 beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg und 2009 beim Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr nicht termingerecht eingereicht hat, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehen zu erfüllen, vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt und dadurch (jeweils) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit…

UFSW FSRV/0078-W/11Finanzordnungswidrigkeit, Verletzung der Offenlegungsverpflichtung, Verböserungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.06.2012

…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich durch die Unterlassung der zeitgerechten Einreichung von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009 eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO verletzt und damit das Finanzvergehen nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…

UFSL FSRV/0023-L/09Nichtabgabe der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung trotz behördlicher Aufforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.08.2010

… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit ua. schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt. §§ 119 Abs. 1 und 2, 133 Abs. 1 BAO zufolge hat der Abgabepflichtige, wenn er von der Abgabenbehörde…

UFSS FSRV/0023-S/09Reduktion der Geldstrafe bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2009

…a FinStrG, begangen dadurch, dass er im Bereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt zu StrNr. 894/1683 die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 BAO durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 und 2006, sowie der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2005 verletzt hat,   schuldig erkannt und…

UFSS FSRV/0004-S/08Geringfügige Unterschreitung der Mindestgeldstrafe bei Strafberufung des Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2009

…Fälligkeit entrichtet, sowie 3. [ergänze: ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen,] die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) durch Nichtabgabe der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für die Jahre 2003 und 2004 verletzt. Er hat hiedurch zu 1) Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §…

UFSW FSRV/0054-W/06Einrede der entschiedenen Sache (res judicata)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.06.2008

…2002 in Höhe von S 17. 535,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und c) eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2001 verletzt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 33 Abs. 5 und …

UFSW FSRV/0062-W/05Vorliegen von Finanzordnungwidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG? Bestehen einer Umsatzsteuerschuld?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…zu erheblichen Verspätungen bei der Entrichtung gekommen sei. Dem Bw. sei es auch klar gewesen, dass er durch die Nichtabgabe entsprechender Erklärungen gegen eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verstoßen habe. Der festgestellte Sachverhalt gründe sich auf den Akteninhalt, eine Stellungnahme zur Anlastung liege nicht vor. Dem Bw…

UFSS FSRV/0017-S/02Berufung gegen Erkenntnis wegen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)05.02.2004

…von Umsatzsteuer für diese Zeiträume in Höhe von S 151.909,86 (in € 11.039,72) wissentlich bewirkt; b) vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe der Abgabenerklärungen (Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärung) für das Jahr 1993 verletzt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn eine…

UFSL FSRV/0035-L/03Reicht ein Steuerpflichtiger wider besseren Wissens seine Steuererklärungen erst nach Erinnerung und Androhung einer Zwangsstrafe weit nach Ablauf der Abgabefrist ein, ist der Tatbestand des § 51 Abs.1 lit.a FinStrG erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…Finanzamtes Schärding als Abgabepflichtiger vorsätzlich, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht dadurch verletzt habe, dass er die Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 1999 nicht rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs…

UFSS FSRV/0002-S/02Berufung gegen Erkenntnis wegen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.09.2003

…bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. b) vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe der Abgabenerklärungen (Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärung) für das Jahr 1993 verletzt zu haben. Sie hat dadurch zu a) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…

UFSW FSRV/0040-W/08Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen durch völlige Negierung sämtlichen Offenlegungs- und Entrichtungspflichten über mehrere Jahre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 5.754,61 bewirkt und es nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten; und weiters c) durch Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2002 bis 2004 abgabenrechtliche Offenlegungspflichten verletzt. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG und …

UFSL FSRV/0044-L/13Versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (§§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG), Vorauszahlungsdelikt (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) oder Finanzordnungswidrigkeit (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.11.2013

…dass die Bw die Umsatzsteuererklärungen dem Finanzamt nicht bis zum Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist (bis Ende April jeden Folgejahres) übermittelte, verletzte sie eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht. Auf Grund des in den vorangegangenen Jahren mehrfach zeitgerechten Einlangens hatte die Bw zweifellos Kenntnis vom Abgabetermin der jährlichen Steuererklärungen…

UFSS FSRV/0016-S/10Taxiunternehmer als Abgabenhinterzieher, die unzulänglichen Erlösaufzeichnungen seines Vaters im Betrieb fortführend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2013Teil 1/2

…bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben, sowie 3. seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für 2005 und 2006 verletzt zu haben und hiedurch Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (zu Pkt…

UFSL FSRV/0064-L/09Nichtabgabe von zugesendeten Einkommensteuererklärungen trotz behördlicher Erinnerungen und Zwangsstrafen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)11.03.2011

…nicht (mehr) zu dem ihm behördlich aufgetragenen Verhalten verpflichtet zu sein, es ernsthaft für möglich halten muss, dass er durch sein Verhalten abgabenrechtliche Offenlegungspflichten verletzt. Sowohl die schon durch die Nachdrücklichkeit der behördlichen Mitteilungen bzw. Maßnahmen (Androhung/Festsetzung von Zwangsstrafen) ersehbare Größe des mit einer…

UFSL FSRV/0105-L/07Verschweigen der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit als Maler und Anstreicher vor der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Dadurch, dass er die Einkommensteuererklärung trotz mehrfacher Erinnerungen dem Finanzamt nicht bis zum Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist (Ende April 2005) übermittelte, verletzte er jedoch auch die ihm auferlegte abgabenrechtliche Offenlegungspflicht, wodurch der Tatbestand des § 51 Abs…