…vom 20. Oktober 2004, SN 2004/00036-001, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: EE ist verdächtig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich durch die Nichtoffenlegung seiner…
…zehnjährige Verjährungsfrist, so ist festzustellen: Wohl hat der Berufungswerber gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihm ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Aus der Aktenlage lässt sich ersehen, dass er im Vertrauen auf die Angabe im Platzierungsmemorandum und auf eine entsprechende…
…Juli 2010 bis zum 19. Oktober 2010 und in der Zeit vom 28. Februar 2012 bis zum 27. März 2012, seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 der Bundesabgabenordnung (BAO) die Einreichung der Einkommensteuer-Jahreserklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 bis…
…zur Abgabe einer Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr durch das Finanzamt), einzureichenden Abgabenerklärungen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände – nach Maßgabe der Abgabenvorschriften – vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Die allgemeinen Grenzen der (abgabenrechtlichen) Offenlegungspflicht ergeben sich grundsätzlich aus der Geeignetheit, der Möglichkeit…
…Offenlegungspflichten verletzt, dann weist dies auf eine massive Benachteiligung des Abgabengläubigers hin. Im Unterschied zu anderen Gläubigern ist der Fiskus - ähnlich wie die Sozialversicherungsträger - ein Zwangsgläubiger. Solange die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird, fallen Abgaben an (vgl. Fischerlehner, ÖStZ 2002/976). Die permanente Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungspflichten…
…Ansicht des UFS für die Annahme der längeren Verjährungsfrist (7 Jahre) bei Hinterziehung keine Handhabe. Wohl hat die Bw gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihr ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Dieses ist vielmehr insofern auszuschließen, als sie den betr…
…zehnjährige Verjährungsfrist, so ist festzustellen: Wohl hat die Berufungswerberin gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, jedoch ist ihr ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Aus der Sach- und Aktenlage lässt sich ableiten, dass sie infolge diesbezüglicher Bestätigung durch Herrn R und im Hinblick…
…119 Abs. 1 BAO für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen maßgebenden Umstände. Die Offenlegungspflicht wird nicht nur verletzt, wenn nicht existente Tatsachen in Abgabenerklärungen angegeben werden, sondern auch, wenn abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen verschwiegen werden. Erkennt ein Abgabepflichtiger, dass…
…auszusprechen. Die Lohnsteueranmeldung ist bis spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats an das FA der BetriebsstätteFinanzamt zu übersenden. Rz 1204: Gibt der Arbeitgeber trotz Verpflichtung keine Lohnsteueranmeldungen ab, so verletzt er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG (vgl. VwGH…
…AB sowie des Schriftführers SF, zu Recht erkannt: X ist schuldig, er hat, ohne den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Stadt vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Euro | bis zu einer Woche 15.2. Vorsätzliche Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (§ 15 Abs. 1 KommStG 1993) Rz 171 Tathandlung Das Bewirken einer Kommunalsteuerverkürzung muss unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht erfolgen. Abgabenrechtliche Offenlegungspflichten sind ua. in …
…verpflichtet gewesen wäre, nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres sein Welteinkommen in Österreich aufgrund des inländischen Wohnsitzes und der Ansässigkeit in Österreich im Streitjahr zu erklären. Da er dies unterlassen habe und damit eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt habe, sei eine (objektive) Abgabenverkürzung eingetreten. Es sei daher…
…RV/7300031/2024 Unmittelbarer Täter im Sinn des § 11 erster Fall FinStrG - und daher auch Mittäter - kann nur derjenige sein, den eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht trifft. Im Fall der Bevollmächtigung eines steuerlichen Vertreters (§ 83 BAO) durch den Abgabenpflichtigen kommt auch der steuerliche Vertreter als…
…jeweils € 4,08) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie b) in den Jahren 2011 und 2012, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119, 134 Abs…
…dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann…
…2008 beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg und 2009 beim Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr nicht termingerecht eingereicht hat, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehen zu erfüllen, vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt und dadurch (jeweils) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit…
…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich durch die Unterlassung der zeitgerechten Einreichung von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009 eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO verletzt und damit das Finanzvergehen nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…
… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit ua. schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt. §§ 119 Abs. 1 und 2, 133 Abs. 1 BAO zufolge hat der Abgabepflichtige, wenn er von der Abgabenbehörde…
…a FinStrG, begangen dadurch, dass er im Bereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt zu StrNr. 894/1683 die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 BAO durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 und 2006, sowie der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2005 verletzt hat, schuldig erkannt und…
…Fälligkeit entrichtet, sowie 3. [ergänze: ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen,] die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) durch Nichtabgabe der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für die Jahre 2003 und 2004 verletzt. Er hat hiedurch zu 1) Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §…