…dass im Fall von allein stehenden Dienstnehmern familiäre Belange bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Aufwendungen für eine Zweitunterkunft am Arbeitsort oder für Fahrten zum Heimatwohnsitz gänzlich unbeachtlich sind. Im Allgemeinen sieht der VwGH die Verlegung des Heimatwohnsitzes bei Alleinstehenden lediglich "für einer gewisse Übergangszeit…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs…
…Bei einem Alleinstehenden liege kein Familienwohnsitz vor, sodass die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort daher nur vorübergehend (sechs Monate) als Werbungskosten anerkannt werden könnten. Im gegenständlichen Fall seien die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und für Heimfahrten nach Berlin…
…auch eine zweite Wohnung unterhalten, wodurch die entstandenen Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zwei Jahre lang als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind. Im Falle einer doppelten Haushaltsführung sind auch die Fahrtkosten zwischen dem Stammwohnsitz und der Zweitunterkunft am Beschäftigungsort voll abzugsfähig. Diese schließen einander nicht aus…
…der Verweis auf die Rechtsprechung des VwGH, wonach die Verlegung des Heimatwohnsitzes bei Alleinstehenden "für eine gewisse Übergangszeit" unzumutbar sei und deshalb während dieses Zeitraumes anfallende Kosten für die Zweitunterkunft am Arbeitsort sowie für in gewissen Zeitabständen unternommene Fahrten zum Heimatwohnsitz Werbungskosten darstellten. Abgesehen davon…
…für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des …
…nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B. Unterbringung in einem Internat). Resultat: -) Nach dem § 1 BGBI.Nr.624/1995…
…dessen Ehegattin oder Lebensgefährtin nicht mehr als 2.200,00 € jährlich verdiene, die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Nach der geltenden Judikatur sei im Allgemeinen als vorübergehend - bei einem allein…
…aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte begibt. Der Verwaltungsgerichtshof fordert für den Heimatwohnsitz von allein stehenden Dienstnehmern die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024…
…kämen nur die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort in Betracht (vgl. Rz 351). Die durchschnittlichen Kosten einer Hotelunterkunft, maximal 2.200,00 € monatlich, dürften dabei nicht überschritten werden. Aus diesem Grund würde er ersucht die tatsächlichen Kosten der Zweitunterkunft nachzuweisen. Mit Schreiben vom…
…Zweitunterkunft benötigt (befristete Miete). Im Einkommensteuerbescheid vom 11.Mai 2004 wurden die beantragten Kosten nicht gewährt. "Die geltend gemachten Familienheimfahrten plus den Kosten der doppelten Haushaltsführung konnten gem. § 16 EStG 1988 nicht berücksichtigt werden, da die Voraussetzung - bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen eine eigene Wohnung am…
…Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). In Vollziehung des § 26 Abs.3 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) ergingen die so genannten StudienorteVO, durch welche…
…extrem selten stattfindenden) Abendverpflichtungen auch mit den ÖBB zurück zum Wohnort zu gelangen. Zusammenfassend vertritt der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung, dass die strittigen Kosten für die Zweitunterkunft am Dienstort und die Fahrtkosten zwischen den beiden Orten, wie im Fall 99/14/0340, zu den gemäß …
…Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Eisenstadt ist in keiner Verordnung gem. § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…
…er seine engsten persönlichen Beziehungen (z.B. Eltern, Freunde) hat. Begründet ein allein stehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist jedoch besonders zu prüfen, ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. In diesen Fällen stehen ab der Wohnsitzbegründung bzw…
…Längerer Zeiträume sind beispielsweise dann angemessen, wenn für die Tätigkeit am Beschäftigungsort von vornherein eine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist oder sich die Wohnungssuche besonders schwierig gestaltet. Die Bw. begründete die von ihr begehrte Anerkennung von Mietkosten in Höhe von 2.880,00 € als Werbungskosten…
…Zl. 95/14/0059 vom 17.02.1999) oder aber - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder - wenn der Ehepartner (oder Partner) des Abgabenpflichtigen am Familienwohnsitz (oder in üblicher Entfernung davon) steuerlich relevante Einkünfte (2.200 € jährlich) erzielt (vgl…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Da die Gemeinde M in einer Verordnung gemäß § 26 Abs. 3 des…
…nicht ausschließlich auf die faktische Anwesenheit bzw. Abwesenheit einer Person von einem Ort abzustellen sei. Zwar hätten Personen, welche berufsbedingt abwesend seien, am Arbeits- bzw. Beschäftigungsort ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 26 Abs. 2 1. Satz BAO, allerdings könne dies nicht auf Schüler übertragen…
…die am nächsten zu der Arbeitsstätte liegt. Ich bin der Meinung, dass die alleinige Tatsache, dass mir am Dienstort eine Zweitunterkunft zur Verfügung steht, nicht dazu reicht, die Berücksichtigung des Pendlerpauschales abzuweisen. Nach der ständigen Judikatur steht die Unterkunftsmöglichkeit am Dienstort der Berücksichtigung der Pendlerpauschale…