…übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung, auch für Alleinstehende, und zwar schon allein deshalb, weil die Beschaffung eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort sowie die Auflösung des bisherigen (Familien-)Wohnsitzes üblicherweise eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/15/0259; Quantschnigg/Schuch…
…mit einem Sondervertrag gemäß § 36 VBG auf unbestimmte Zeit als Vertragslehrer angestellt ist, und die daher aus beruflichen Gründen auf eine Zweitunterkunft am Beschäftigungsort in unüblicher Entfernung angewiesen ist, können dennoch unvermeidbare Mehraufwendungen aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung (z.B. Mietkosten) nur für eine…
…2000/13/0083, mwN). Wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig Mehraufwendungen dadurch erwachsen, dass er neben seinem Familienwohnsitz (Hauptwohnsitz) am Beschäftigungsort eine zweite Wohnmöglichkeit (Nebenwohnsitz) benötigt, weil ihm weder eine Wohnsitzverlegung noch eine tägliche Rückkehr an den Ort des eigenen Hausstandes (Haupt- bzw. Familienwohnsitz) zugemutet werden kann…
…dass im Fall von allein stehenden Dienstnehmern familiäre Belange bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Aufwendungen für eine Zweitunterkunft am Arbeitsort oder für Fahrten zum Heimatwohnsitz gänzlich unbeachtlich sind. Im Allgemeinen sieht der VwGH die Verlegung des Heimatwohnsitzes bei Alleinstehenden lediglich "für einer gewisse Übergangszeit…
…Zeit können die Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort Werbungskosten darstellen. Dies gilt allerdings nicht, wenn es bereits zu einer dauernden Verlegung des (Familien/Heimat)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Beschäftigungsort eine den Wohnbedürfnissen des allein…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs…
…zwei verschiedenen Orten jeweils mit daraus resultierenden Aufwendungen voraus. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.09.2007, 2006/15/0024 …
…Dass die Wohnung am Beschäftigungsort den Wohnbedürfnissen des Bf nicht entsprechen würde, hat der Bf nicht behauptet, geschweige denn glaubhaft gemacht. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend…
…Zeit können die Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort Werbungskosten darstellen. Dies gilt allerdings nicht, wenn es bereits zu einer dauernden Verlegung des (Familien/Heimat) Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Beschäftigungsort eine den Wohnbedürfnissen des alleinstehenden…
…voraus. (BFG vom 10.1.2017, RV/5100817/2016) Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.09.2007, 2006/15/0024 …
…Bei einem Alleinstehenden liege kein Familienwohnsitz vor, sodass die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort daher nur vorübergehend (sechs Monate) als Werbungskosten anerkannt werden könnten. Im gegenständlichen Fall seien die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und für Heimfahrten nach Berlin…
…können die Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort auch bei Alleinstehenden Werbungskosten darstellen. Dies gilt allerdings nicht, wenn es bereits zu einer dauernden Verlegung des (Familien/Heimat)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Beschäftigungsort eine den Wohnbedürfnissen…
…auch eine zweite Wohnung unterhalten, wodurch die entstandenen Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zwei Jahre lang als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind. Im Falle einer doppelten Haushaltsführung sind auch die Fahrtkosten zwischen dem Stammwohnsitz und der Zweitunterkunft am Beschäftigungsort voll abzugsfähig. Diese schließen einander nicht aus…
…der Verweis auf die Rechtsprechung des VwGH, wonach die Verlegung des Heimatwohnsitzes bei Alleinstehenden "für eine gewisse Übergangszeit" unzumutbar sei und deshalb während dieses Zeitraumes anfallende Kosten für die Zweitunterkunft am Arbeitsort sowie für in gewissen Zeitabständen unternommene Fahrten zum Heimatwohnsitz Werbungskosten darstellten. Abgesehen davon…
…für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des …
…nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B. Unterbringung in einem Internat). Resultat: -) Nach dem § 1 BGBI.Nr.624/1995…
…zwei Haushalten an zwei verschiedenen Orten jeweils mit daraus resultierenden Aufwendungen voraus. Der Verwaltungsgerichtshof verlangt für den Heimatwohnsitz des allein stehenden Dienstnehmers die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.09.2007…
…dessen Ehegattin oder Lebensgefährtin nicht mehr als 2.200,00 € jährlich verdiene, die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Nach der geltenden Judikatur sei im Allgemeinen als vorübergehend - bei einem allein…
…m². Lt. VwGH v. 23.11.2011, 2010/13/0148, ist die Grenze der abziehbaren Wohnungskosten mit der Höhe der Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort zu ziehen (vgl. beispielsweise auch die Erkenntnisse vom 21. September 2005, 2001/13/0241, und vom 22. November…
…aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte begibt. Der Verwaltungsgerichtshof fordert für den Heimatwohnsitz von allein stehenden Dienstnehmern die Führung eines "eigenen Hausstandes", wenn den Kosten der Zweitunterkunft am Arbeitsort (zumindest vorübergehend) Werbungskostencharakter zukommen soll (z.B. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024…